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Zolltarifnummer 3905.30.00.91.0 – Poly(vinylalkohol)-Pulver, Karton

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst Poly(vinylalkohol) in Pulverform, der für die Kartonindustrie hergestellt und an sie verkauft wird und nicht zur Herstellung von Klebstoff-Trockenmischungen bestimmt ist, sofern er ein Homopolymer-Harz mit einer Viskosität von mindestens 3 mPa·s bis nicht mehr als 61 mPa·s und einem Hydrolysegrad von mindestens 80,0 mol-% bis nicht mehr als 99,9 mol-% ist. Dieselben Homopolymer-Harze gehören in 3905.30.00.92.0, wenn sie nicht in Pulverform für die Kartonindustrie hergestellt und an sie verkauft werden oder wenn sie zur Herstellung von Klebstoff-Trockenmischungen bestimmt sind.

Typische Waren:Pva

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 3905.30.00.91.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittKunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus
KapitelKunststoffe und Waren daraus
PositionPolymere des Vinylacetats oder anderer Vinylester, in Primärformen; andere Vinylpolymere, in Primärformen
UnterpositionPoly(vinylalkohol), auch nicht hydrolisierte Acetatgruppen enthaltend
Zolltarifnummerviskose Zubereitung, im Wesentlichen bestehend aus Poly(vinylalkohol) (CAS RN 9002-89-5), einem organischen Lösungsmittel und Wasser, zur …
andere
in Form von Homopolymer-Harzen mit einer Viskosität (gemessen in einer 4%igen wässrigen Lösung bei 20 °C) von mindestens 3 mPa·s, aber nicht mehr als 61 mPa·s und einem Hydrolysegrad von mindestens 80,0 mol-%, aber nicht mehr als 99,9 mol-%, beide gemessen nach ISO 15023-2
Zolltarifnummerandere als zur Herstellung von Klebstoff-Trockenmischungen, in Pulverform für die Kartonindustrie hergestellt und an sie verkauftDiese Seite
Zolltarifnummerandere
Zolltarifnummerandere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code3905.306-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer3905.30.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code3905.30.00.9110-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer3905.30.00.91.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 3905.30.00.91.0?

Kapitel 39 Kunststoffe und Waren daraus › 3905 Polymere des Vinylacetats oder anderer Vinylester …
✓Poly(vinylalkohol), auch nicht hydrolisierte Acetatgruppen enthaltendDie Ware ist Poly(vinylalkohol) in Primärformen, der auch nicht hydrolisierte Acetatgruppen enthält.
✓andere, also nicht: viskose Zubereitung, im Wesentlichen bestehend aus Poly(vinylalkohol) (CAS RN 9002-89-5), einem organischen Lösungsmittel und Wasser, zur …Die Ware ist Poly(vinylalkohol) als Stoff und keine viskose Zubereitung aus Poly(vinylalkohol), organischem Lösungsmittel und Wasser zur Schutzbeschichtung von Scheiben bei der Herstellung von Halbleitern.
✓in Form von Homopolymer-Harzen mit einer Viskosität (gemessen in einer 4%igen wässrigen Lösung bei 20 °C) von mindestens 3 mPa·s, aber nicht mehr als 61 mPa·s und einem Hydrolysegrad von mindestens 80,0 mol-%, aber nicht mehr als 99,9 mol-%, beide gemessen nach ISO 15023-2Die Ware liegt als Homopolymer-Harz mit einer Viskosität von mindestens 3 mPa·s bis nicht mehr als 61 mPa·s, gemessen in einer 4%igen wässrigen Lösung bei 20 °C, und einem Hydrolysegrad von mindestens 80,0 mol-% bis nicht mehr als 99,9 mol-% vor, gemessen nach ISO 15023-2.
✓andere als zur Herstellung von Klebstoff-Trockenmischungen, in Pulverform für die Kartonindustrie hergestellt und an sie verkauft, also nicht: andereDie Ware ist in Pulverform für die Kartonindustrie hergestellt und an sie verkauft und nicht zur Herstellung von Klebstoff-Trockenmischungen bestimmt.
3905.30.00.91.0Poly(vinylalkohol)-Pulver für die Kartonindustrie

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 3905.30.00.91.0?

  • ×Poly(vinylacetat)3905.12.00.00.0, 3905.19
  • ×Vinylacetat-Copolymere3905.21.00.00.0, 3905.29
  • ×andere, also nicht: Poly(vinylalkohol), auch nicht hydrolisierte Acetatgruppen enthaltend3905.91, 3905.99
  • ×viskose Zubereitung, im Wesentlichen bestehend aus Poly(vinylalkohol) (CAS RN 9002-89-5), einem organischen Lösungsmittel und Wasser, zur Verwendung als …3905.30.00.10.0
  • ×andere, also nicht: in Form von Homopolymer-Harzen mit einer Viskosität (gemessen in einer 4%igen wässrigen Lösung bei 20 °C) von mindestens 3 mPa·s, aber nicht …3905.30.00.95.0
  • ×andere, also nicht: andere als zur Herstellung von Klebstoff-Trockenmischungen, in Pulverform für die Kartonindustrie hergestellt und an sie verkauft3905.30.00.92.0

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 3905.30.00

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
3905.30.00.10.0viskose Zubereitung, im Wesentlichen bestehend aus Poly(vinylalkohol) (CAS RN 9002-89-5), einem organischen Lösungsmittel und Wasser, zur …–
3905.30.00.91.0andere als zur Herstellung von Klebstoff-Trockenmischungen, in Pulverform für die Kartonindustrie hergestellt und an sie verkauftdiese SeiteAntidumping-/Ausgleichszollüberprüfung, Antidumpingzoll, Registrierung der Einfuhren (Antidumping- oder Ausgleichsverfahren)
3905.30.00.92.0andereAnmeldung der Unterposition abhängig von den Bestimmungen zur Endverwendung
3905.30.00.95.0andere–

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 3905.30.00 eingereiht

6 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Frankreich3
Tschechien1
Deutschland1
Polen1
vZTAWareGültig bis
DEBTI13584/24-1DeutschlandBei der Ware handelt es sich um ein Granulat - hergestellt u. a. aus modifizierter Stärke, die in einem …12.06.2027
PLBTIWIT-2025-001363PolenProdukt in Form weißer oder leicht cremefarbener Granulate, bestehend aus Polyvinylalkohol in Primärform. Das Produkt …13.11.2028
FRBTIFR-BTI-2025-00099FrankreichPolyvinylalkohol, Homopolymer, in Pulverform, mit einer Viskosität zwischen 32,0 und 38,0 mPa.s und einem Hydrolysegrad …18.06.2028
CZBTI31/075408/2025-580000-04/01TschechienGemäß den Angaben handelt es sich um teilhydrolysierten niedermolekularen Polyvinylalkohol (PVA) in Primärform. PVA …23.04.2028
FRBTIFR-BTI-2024-07018FrankreichModifiziertes Poly(vinylalkohol) (PVA), in Form eines feinen, wasserlöslichen Pulvers, weiß und geruchlos. …24.03.2028
FRBTIFR-BTI-2024-07164FrankreichPoly(vinylalkohol) (PVA) modifiziert, in Pulverform, für verschiedene industrielle Anwendungen wie Papierbehandlung …03.02.2028

05Waren

Welche Waren fallen unter Zolltarifnummer 3905.30.00.91.0?

Eine Ware mit eigener Einreihungsseite führt auf Zolltarifnummer 3905.30.00.91.0. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

06Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 3905.30.00.91.0

€
3905.30.00.91.0Drittlandszoll6,5 %650 €2.024 €2.674 €
3905.30.00.91.0aus China: Drittlandszoll + Antidumpingzoll79,4 %7.940 €3.409 €11.349 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Antidumpingzoll China: 72,9 % – weniger für diese Hersteller

HerstellerZusatzcodeSatz
Chang Chun Chemical (Jiangsu) Co., LtdVO (EU) 2020/1336 · seit 30.09.2020C55557,9 %
Shuangxin GroupVO (EU) 2020/1336 · seit 30.09.2020C55272,9 %
Wan Wei GroupVO (EU) 2020/1336 · seit 30.09.2020C55455,7 %
alle übrigen Hersteller in China72,9 %

Zusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, die unter ihrem normalen Wert eingeführt werden. Er kommt zum Drittlandszoll hinzu. Hersteller mit eigenem Satz werden über einen Zusatzcode angemeldet. Ihr Satz gilt nur mit einer Handelsrechnung, die die vorgeschriebene unterzeichnete Erklärung enthält; ohne sie gilt der Satz für alle übrigen Unternehmen.

Präferenzen

Statt 6,5 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 57 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.20265,2 %

07Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 3905.30.00.91.0

senkt den ZollZollaussetzung für Luftfahrzeuge · alle LänderGilt für 3905.30.00.91.0. Nur mit Unterlage C119 („Freigabebescheinigung – EASA-Formblatt 1 (gemäß Anlage I zu Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 748/2012) oder eine gleichwertige Bescheinigung“). Rechtsakt: VO (EU) 2018/1517.0 %
erhöht den ZollAntidumpingzoll · ChinaHerstellersätze 55,7 %, 57,9 %, 72,9 % (Tabelle unter Abgaben).72,9 %
PflichtRegistrierung der Einfuhren (Antidumping- oder Ausgleichsverfahren) · ChinaDie Einfuhren aus China werden zollamtlich erfasst, weil ein Verfahren läuft. Ein späterer Antidumping- oder Ausgleichszoll kann rückwirkend auf diese Einfuhren erhoben werden.Einfuhr
KontrolleF-Gase bei der Einfuhr · alle LänderErzeugnisse und Einrichtungen, die fluorierte Treibhausgase enthalten oder zum Betrieb brauchen, unterliegen der F-Gase-Verordnung. Anzugeben sind je nach Fall Menge und CO₂-Äquivalent der Gase oder dass die Ware nicht betroffen ist.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle von Abfällen · alle LänderEinfuhr aus allen Ländern: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
KontrolleAusfuhr von Abfällen · OECDDie Ausfuhr von Abfällen ist nur nach der Abfallverbringungsverordnung erlaubt, teils mit Notifizierung oder Verbot.Ausfuhr
KontrolleAusfuhr von Abfällen · alle LänderDie Ausfuhr von Abfällen ist nur nach der Abfallverbringungsverordnung erlaubt, teils mit Notifizierung oder Verbot.Ausfuhr
KontrolleF-Gase bei der Ausfuhr · alle LänderDie Ausfuhr bestimmter Erzeugnisse mit fluorierten Treibhausgasen ist beschränkt.Ausfuhr
HinweisAntidumping-/Ausgleichszollüberprüfung · ChinaEin Antidumping- oder Ausgleichszoll auf Waren aus diesem Land wird überprüft. Die Überprüfung erhebt keinen Zoll und verbietet die Einfuhr nicht.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Russland, BelarusSanktionsliste prüfen
Weiterführend

08Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 3905.30.00.91.0

Anmerkungen (5)

Wortlaut · Kapitel 39, Anmerkung 1
1. Als „Kunststoffe“ gelten in der Nomenklatur die Stoffe der Positionen 3901 bis 3914, die im Zeitpunkt der Polymerisation oder in einem späteren Stadium unter einer äußeren Einwirkung (im Allgemeinen Wärme und Druck, falls erforderlich auch unter Zuhilfenahme von Lösemitteln oder Weichmachern) durch Gießen, Pressen, Strangpressen, Walzen oder ein anderes Verfahren eine Form erhalten können oder erhalten haben, die auch nach Beendigung der äußeren Einwirkung erhalten bleibt. Der Begriff „Kunststoffe“ umfasst in der Nomenklatur auch Vulkanfiber. Dagegen ist dieser Begriff nicht anwendbar auf Stoffe, die als Spinnstoffe des Abschnitts XI gelten.
Wortlaut · Kapitel 39, Anmerkung 2
2. Zu Kapitel 39 gehören nicht: a) zubereitete Schmiermittel der Position 2710 oder 3403; b) Wachse der Position 2712 oder 3404; c) isolierte chemisch einheitliche organische Verbindungen (Kapitel 29); d) Heparin oder seine Salze (Position 3001); e) Lösungen von Erzeugnissen der Positionen 3901 bis 3913 (ausgenommen Kollodium) in flüchtigen organischen Lösemitteln, wenn der Anteil des Lösemittels 50 GHT der Lösung übersteigt (Position 3208); Prägefolien der Position 3212; f) organische grenzflächenaktive Stoffe oder Zubereitungen der Position 3402; g) Schmelzharze und Harzester (Position 3806); h) zubereitete Additives für Mineralöle (einschließlich Kraftstoffe) oder für andere, zu denselben Zwecken wie Mineralöle verwendete Flüssigkeiten (Position 3811); ij) zubereitete hydraulische Flüssigkeiten auf der Grundlage von Polyglykolen, Siliconen oder anderen Polymeren des Kapitels 39 (Position 3819); k) Diagnostik- oder Laborreagenzien auf einem Träger aus Kunststoffen (Position 3822); l) synthetischer Kautschuk im Sinne des Kapitels 40 und Waren daraus; m) Sattlerwaren (Position 4201), Koffer, Handtaschen oder andere Behältnisse der Position 4202; n) Flechtwaren und Korbmacherwaren des Kapitels 46; o) Wandverkleidungen der Position 4814; p) Erzeugnisse des Abschnitts XI (Spinnstoffe und Waren daraus); q) Waren des Abschnitts XII (z. B. Schuhe und Schuhteile …
Weitere 3 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 39, Anmerkung 3
3. Zu den Positionen 3901 bis 3911 gehören nur durch chemische Synthese hergestellte Erzeugnisse der folgenden Kategorien: a) flüssige synthetische Polyolefine, bei deren Destillation weniger als 60 RHT bis 300 °C übergehen, nach Umrechnung auf 1 013 mbar, wenn eine Vakuumdestillation durchgeführt wird (Positionen 3901 und 3902); b) niedrig polymerisierte Harze vom Cumaron-Inden-Typ (Position 3911); c) andere synthetische Polymere aus durchschnittlich fünf oder mehr monomeren Einheiten; d) Silicone (Position 3910); e) Resole (Position 3909) und andere Prepolymere.
Wortlaut · Kapitel 39, Anmerkung 6
6. Als „Primärformen“ im Sinne der Positionen 3901 bis 3914 gelten nur folgende Formen: a) Flüssigkeiten und Pasten, einschließlich Dispersionen (Emulsionen und Suspensionen) und Lösungen; b) Blöcke von unregelmäßiger Form, Brocken, Krümel, Pulver (einschließlich Formmassen), Granulate, Flocken und ähnliche lose Formen.
Wortlaut · Kapitel 39, Anmerkung 7
7. Zu Position 3915 gehören nicht Abfälle, Schnitzel und Bruch eines einzelnen thermoplastischen Stoffes, die in Primärformen umgewandelt wurden (Positionen 3901 bis 3914).

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 39 stehen auf der Kapitelseite.

09Verlauf

Verlauf der Warennummer 3905.30.00

  1. 01.01.19963905.30.00neu eingeführt · „Polyvinylalkohol, auch nichthydrolisierte Acetatgruppen enthaltend“ · aus 3905.11.00, 3905.20.00, 3905.90.00 (8 Unterteilungen)
  2. 01.01.20023905.30.00Wortlaut geändert · „Poly(vinylalkohol), auch nicht hydrolisierte Acetatgruppen enthaltend“ · vorher „Polyvinylalkohol, auch nichthydrolisierte Acetatgruppen enthaltend“
  3. 01.01.20023905.30.00unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 3905.30.00
  4. 01.01.20023905.30.00.10.0neu eingeführt · „Poly(vinylalkohol), teilweise über eine Acetalbindung mit dem Natriumsalz von 5-(4-azido-2-sulfonbenzyliden)-3-(formylpropyl)-rhodanin …“ · aus 3905.30.00
  5. 01.01.20113905.30.00wieder anmeldefähig · aus 3905.30.00
  6. 01.01.20113905.30.00.10.0aufgehoben · aufgeteilt in 3905.30.00
  7. 01.07.20133905.30.00unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 3905.30.00
  8. 01.07.20133905.30.00.10.0neu eingeführt · „viskose Zubereitung, im Wesentlichen bestehend aus Poly(vinylalkohol) (CAS RN 9002-89-5), einem organischen Lösungsmittel und Wasser, zur …“ · aus 3905.30.00
  9. 30.07.20193905.30.00.91.0neu eingeführt · „in Form von Homopolymer-Harzen mit einer Viskosität (gemessen in einer 4 %igen Lösung) von mindestens 3 mPa·s, aber nicht mehr als 61 mPa·s …“ · aus 3905.30.00
  10. 30.07.20193905.30.00.95.0neu eingeführt · aus 3905.30.00
  11. 07.11.20193905.30.00.91.0Wortlaut geändert · „in Form von Homopolymer-Harzen mit einer Viskosität (gemessen in einer 4%igen wässrigen Lösung bei 20 °C) von mindestens 3 mPa·s, aber …“ · vorher „in Form von Homopolymer-Harzen mit einer Viskosität (gemessen in einer 4 %igen Lösung) von mindestens 3 mPa·s, aber nicht mehr als 61 mPa·s und einem Hydrolysegrad von mindestens 80,0 mol-%, aber nicht mehr als 99,9 mol-%“
  12. 30.09.20203905.30.00.91.0Wortlaut geändert · „andere als zur Herstellung von Klebstoff-Trockenmischungen, in Pulverform für die Kartonindustrie hergestellt und an sie verkauft“ · vorher „in Form von Homopolymer-Harzen mit einer Viskosität (gemessen in einer 4%igen wässrigen Lösung bei 20 °C) von mindestens 3 mPa·s, aber nicht mehr als 61 mPa·s und einem Hydrolysegrad von mindestens 80,0 mol-%, aber nicht mehr als 99,9 mol-%, beide gemessen nach ISO 15023-2“
  13. 30.09.20203905.30.00.91.0Stellung im Tarifbaum geändert
  14. 30.09.20203905.30.00.92.0neu eingeführt

10Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 3905.30.00.91.0

Welche Zolltarifnummer gilt für pulverförmigen Poly(vinylalkohol) für die Kartonindustrie unter der Warennummer 3905.30.00?

Pulverförmiger Poly(vinylalkohol), der für die Kartonindustrie hergestellt und an sie verkauft wird und nicht für Klebstoff-Trockenmischungen bestimmt ist, gehört in 3905.30.00.91.0, sofern er ein Homopolymer-Harz mit einer Viskosität von mindestens 3 mPa·s bis nicht mehr als 61 mPa·s und einem Hydrolysegrad von mindestens 80,0 mol-% bis nicht mehr als 99,9 mol-% ist. Die Warennummer 3905.30.00 hat weitere Zolltarifnummern mit anderen Merkmalen.

Gibt es Antidumpingzoll auf Poly(vinylalkohol) aus China unter 3905.30.00.91.0?

Ja, unter dieser Zolltarifnummer 3905.30.00.91.0 wird ein Antidumpingzoll auf Waren mit Ursprung China erhoben.

Muss ich Einfuhren von Poly(vinylalkohol) aus China unter 3905.30.00.91.0 registrieren lassen?

Ja, für Einfuhren aus China unter dieser Zolltarifnummer 3905.30.00.91.0 gilt die Registrierung der Einfuhren im Antidumping- oder Ausgleichsverfahren.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen

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