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gültig seit 01.01.1997Dual-Use

Zolltarifnummer 3906.90.10.00.0 – Hydroxyimino-Acrylamid-Polymer

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst Poly[N-(3-hydroxyimino-1,1-dimethylbutyl)acrylamid], ein Acrylpolymer in Primärformen. Copolymere aus 2-Diisopropylaminoethylmethacrylat und Decylmethacrylat gehören in 3906.90.20.00.0, Copolymere aus Acrylsäure und 2-Ethylhexylacrylat in 3906.90.30.00.0.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 3906.90.10.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittKunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus
KapitelKunststoffe und Waren daraus
PositionAcrylpolymere in Primärformen
ZolltarifnummerPoly(methylmethacrylat)
Unterpositionandere
ZolltarifnummerPoly[N-(3-hydroxyimino-1,1-dimethylbutyl)acrylamid]Diese Seite
ZolltarifnummerCopolymer aus 2-Diisopropylaminoethylmethacrylat und Decylmethacrylat, in Form einer Lösung in N,N-Dimethylacetamid, mit einem Gehalt an Copolymer von 55 GHT oder mehr
ZolltarifnummerCopolymer aus Acrylsäure und 2-Ethylhexylacrylat, mit einem Gehalt an 2-Ethylhexylacrylat von 10 GHT bis 11 GHT
ZolltarifnummerAcrylnitril-Methylacrylat-Copolymer, modifiziert mit Polybutadien-Acrylnitril (NBR)
ZolltarifnummerPolymerisationserzeugnis aus Acrylsäure und Alkylmethacrylat mit geringen Mengen anderer Monomere, zur Verwendung als Verdickungsmittel in Druckpasten für den Textildruck
ZolltarifnummerCopolymer aus Methylacrylat, Ethylen und einem Monomer, das eine austauschbare, nicht am Kettenende befindliche Carboxylgruppe enthält, mit einem Gehalt an Methylacrylat von 50 GHT oder mehr, auch mit Kieselerde vermischt
Kombinierte Nomenklaturandere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code3906.906-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer3906.90.108-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code3906.90.10.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer3906.90.10.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 3906.90.10.00.0?

Kapitel 39 Kunststoffe und Waren daraus › 3906 Acrylpolymere in Primärformen
✓andere, also nicht: Poly(methylmethacrylat)Die Ware ist ein Acrylpolymer in Primärformen, das nicht als eigene Unterposition der Position 3906 genannt ist. Sie fällt dann unter die Unterposition 3906.90.
✓Poly[N-(3-hydroxyimino-1,1-dimethylbutyl)acrylamid]Die Ware muss das Polymer Poly[N-(3-hydroxyimino-1,1-dimethylbutyl)acrylamid] sein, wie es im Wortlaut steht. Bei Copolymeren richtet sich die Einreihung nach der überwiegenden Comonomereinheit.
3906.90.10.00.0Hydroxyimino-Acrylamid-Polymer in Primärformen

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 3906.90.10.00.0?

  • ×Poly(methylmethacrylat)3906.10.00.00.0
  • ×Copolymer aus 2-Diisopropylaminoethylmethacrylat und Decylmethacrylat, in Form einer Lösung in N,N-Dimethylacetamid, mit einem Gehalt an Copolymer von 55 GHT …3906.90.20.00.0
  • ×Copolymer aus Acrylsäure und 2-Ethylhexylacrylat, mit einem Gehalt an 2-Ethylhexylacrylat von 10 GHT bis 11 GHT3906.90.30.00.0
  • ×Acrylnitril-Methylacrylat-Copolymer, modifiziert mit Polybutadien-Acrylnitril (NBR)3906.90.40.00.0
  • ×Polymerisationserzeugnis aus Acrylsäure und Alkylmethacrylat mit geringen Mengen anderer Monomere, zur Verwendung als Verdickungsmittel in Druckpasten für den …3906.90.50.00.0
  • ×Copolymer aus Methylacrylat, Ethylen und einem Monomer, das eine austauschbare, nicht am Kettenende befindliche Carboxylgruppe enthält, mit einem Gehalt an …3906.90.60.00.0
  • ×andere, also nicht: Poly[N-(3-hydroxyimino-1,1-dimethylbutyl)acrylamid]3906.90.90

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03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 3906.90.10

ZolltarifnummerWortlaut
3906.90.10.00.0Poly[N-(3-hydroxyimino-1,1-dimethylbutyl)acrylamid]

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 3906.90.10 eingereiht

Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
3906.90.9040Wasserbasierter Kleber auf Basis eines Acrylpolymers für die Beschichtung unterschiedlicher Trägermaterialien und zur Herstellung von Klebebändern. Die Ware ist in IBC-Containern abgefüllt (ca. …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 3906.90.10.00.0

€
3906.90.10.00.0Drittlandszoll0 %0 €1.900 €1.900 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen, Zollunion und Zollaussetzungen senken hier nichts: Der Drittlandszoll ist schon 0 %.

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 3906.90.10.00.0

GenehmigungDual-Use-Ausfuhrgenehmigung · alle LänderAusfuhr nur mit Genehmigung, wenn die Ware in der EU-Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck steht oder die Behörde wegen der Verwendung (etwa militärisch) eine Genehmigung verlangt. Steht sie nicht darin, wird das in der Ausfuhranmeldung erklärt (Unterlage Y901).Ausfuhr
KontrolleF-Gase bei der Einfuhr · alle LänderErzeugnisse und Einrichtungen, die fluorierte Treibhausgase enthalten oder zum Betrieb brauchen, unterliegen der F-Gase-Verordnung. Anzugeben sind je nach Fall Menge und CO₂-Äquivalent der Gase oder dass die Ware nicht betroffen ist.Einfuhr
KontrolleF-Gase bei der Ausfuhr · alle LänderDie Ausfuhr bestimmter Erzeugnisse mit fluorierten Treibhausgasen ist beschränkt.Ausfuhr

Dual-Use-Bezug möglich: Listenposition 1C111 der EU-Dual-Use-Liste kann zu dieser Nummer gehören. Für gelistete Güter braucht die Ausfuhr eine Genehmigung.

Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Iran, Russland, BelarusSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 3906.90.10.00.0

Anmerkungen (5)

Wortlaut · Kapitel 39, Anmerkung 1
1. Als „Kunststoffe“ gelten in der Nomenklatur die Stoffe der Positionen 3901 bis 3914, die im Zeitpunkt der Polymerisation oder in einem späteren Stadium unter einer äußeren Einwirkung (im Allgemeinen Wärme und Druck, falls erforderlich auch unter Zuhilfenahme von Lösemitteln oder Weichmachern) durch Gießen, Pressen, Strangpressen, Walzen oder ein anderes Verfahren eine Form erhalten können oder erhalten haben, die auch nach Beendigung der äußeren Einwirkung erhalten bleibt. Der Begriff „Kunststoffe“ umfasst in der Nomenklatur auch Vulkanfiber. Dagegen ist dieser Begriff nicht anwendbar auf Stoffe, die als Spinnstoffe des Abschnitts XI gelten.
Wortlaut · Kapitel 39, Anmerkung 2
2. Zu Kapitel 39 gehören nicht: a) zubereitete Schmiermittel der Position 2710 oder 3403; b) Wachse der Position 2712 oder 3404; c) isolierte chemisch einheitliche organische Verbindungen (Kapitel 29); d) Heparin oder seine Salze (Position 3001); e) Lösungen von Erzeugnissen der Positionen 3901 bis 3913 (ausgenommen Kollodium) in flüchtigen organischen Lösemitteln, wenn der Anteil des Lösemittels 50 GHT der Lösung übersteigt (Position 3208); Prägefolien der Position 3212; f) organische grenzflächenaktive Stoffe oder Zubereitungen der Position 3402; g) Schmelzharze und Harzester (Position 3806); h) zubereitete Additives für Mineralöle (einschließlich Kraftstoffe) oder für andere, zu denselben Zwecken wie Mineralöle verwendete Flüssigkeiten (Position 3811); ij) zubereitete hydraulische Flüssigkeiten auf der Grundlage von Polyglykolen, Siliconen oder anderen Polymeren des Kapitels 39 (Position 3819); k) Diagnostik- oder Laborreagenzien auf einem Träger aus Kunststoffen (Position 3822); l) synthetischer Kautschuk im Sinne des Kapitels 40 und Waren daraus; m) Sattlerwaren (Position 4201), Koffer, Handtaschen oder andere Behältnisse der Position 4202; n) Flechtwaren und Korbmacherwaren des Kapitels 46; o) Wandverkleidungen der Position 4814; p) Erzeugnisse des Abschnitts XI (Spinnstoffe und Waren daraus); q) Waren des Abschnitts XII (z. B. Schuhe und Schuhteile …
Weitere 3 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 39, Anmerkung 3
3. Zu den Positionen 3901 bis 3911 gehören nur durch chemische Synthese hergestellte Erzeugnisse der folgenden Kategorien: a) flüssige synthetische Polyolefine, bei deren Destillation weniger als 60 RHT bis 300 °C übergehen, nach Umrechnung auf 1 013 mbar, wenn eine Vakuumdestillation durchgeführt wird (Positionen 3901 und 3902); b) niedrig polymerisierte Harze vom Cumaron-Inden-Typ (Position 3911); c) andere synthetische Polymere aus durchschnittlich fünf oder mehr monomeren Einheiten; d) Silicone (Position 3910); e) Resole (Position 3909) und andere Prepolymere.
Wortlaut · Kapitel 39, Anmerkung 6
6. Als „Primärformen“ im Sinne der Positionen 3901 bis 3914 gelten nur folgende Formen: a) Flüssigkeiten und Pasten, einschließlich Dispersionen (Emulsionen und Suspensionen) und Lösungen; b) Blöcke von unregelmäßiger Form, Brocken, Krümel, Pulver (einschließlich Formmassen), Granulate, Flocken und ähnliche lose Formen.
Wortlaut · Kapitel 39, Anmerkung 7
7. Zu Position 3915 gehören nicht Abfälle, Schnitzel und Bruch eines einzelnen thermoplastischen Stoffes, die in Primärformen umgewandelt wurden (Positionen 3901 bis 3914).

Einreihungsverordnungen (1)

VerordnungWareNummer
2020/18607.02.2020Weiße Blöcke aus Polyacryl-Elastomeren aus Ethylacrylat und weiteren Acrylatmonomeren sind nach den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 in die Warennummer 3906.90.90 eingereiht.3906.90.90

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
C-160/8002.07.1981DIE SYSTEMATISCHE ZUWEISUNG DER WAREN ZU DEN VERSCHIEDENEN ABSCHNITTEN UND KAPITELN DES GEMEINSAMEN ZOLLTARIFS SCHLIESST ES AUS , DASS EINE ALS VERDICKUNGSSTOFF VERWENDETE GUMME , AUCH WENN SIE IHRER NATUR UND ZUSAMMENSETZUNG NACH MIT DEN IN DEN TARIFNUMMERN …

Alle Anmerkungen zu Kapitel 39 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 3906.90.10

  1. 01.01.19973906.90.10neu eingeführt · „Poly[N-(3-hydroxyimino-1,1-dimethylbutyl)acrylamid]“ · aus 3906.90.00 (9 Unterteilungen)
  2. 01.01.19973906.90.10.00.0neu eingeführt · „Poly[N-(3-hydroxyimino-1,1-dimethylbutyl)acrylamid]“ · aus 3906.90.00 (9 Unterteilungen)

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 3906.90.10.00.0

Gehört eine Lösung von Poly[N-(3-hydroxyimino-1,1-dimethylbutyl)acrylamid] unter 3906.90.10.00.0?

Nicht, wenn der Lösemittelanteil 50 GHT der Lösung übersteigt: Eine Lösung in flüchtigen organischen Lösemitteln gehört dann nicht zu Kapitel 39, sondern zur Position 3208. Die Zolltarifnummer 3906.90.10.00.0 erfasst das Polymer selbst.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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