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HS-Code 3906.90 – Andere Acrylpolymere in Primärformen

HS-Code · 6-stellig

Die Unterposition 3906.90 erfasst Acrylpolymere in Primärformen im Wortlaut „andere“ unter der Position 3906. Poly(methylmethacrylat) gehört in die Zolltarifnummer 3906.10.00.00.0 und damit nicht in diese Unterposition. Die Nummern darunter richten sich nach der Zusammensetzung der Polymere aus bestimmten Monomeren und deren Gehalt, teils auch nach dem Verwendungszweck.

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Gehört Ihr Acrylpolymer in Primärform zu HS-Code 3906.90?

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01Tarifbaum

Welche Nummer gilt unter HS-Code 3906.90?

Die Zolltarifnummer 3906.90.10.00.0 erfasst Poly[N-(3-hydroxyimino-1,1-dimethylbutyl)acrylamid], die Zolltarifnummer 3906.90.20.00.0 ein Copolymer aus 2-Diisopropylaminoethylmethacrylat und Decylmethacrylat als Lösung in N,N-Dimethylacetamid mit einem Copolymergehalt von 55 GHT oder mehr. Die Zolltarifnummer 3906.90.30.00.0 betrifft ein Copolymer aus Acrylsäure und 2-Ethylhexylacrylat mit 10 GHT bis 11 GHT 2-Ethylhexylacrylat, die Zolltarifnummer 3906.90.40.00.0 ein Acrylnitril-Methylacrylat-Copolymer, modifiziert mit Polybutadien-Acrylnitril (NBR). Die Zolltarifnummer 3906.90.50.00.0 erfasst ein Polymerisationserzeugnis aus Acrylsäure und Alkylmethacrylat als Verdickungsmittel in Druckpasten für den Textildruck, die Zolltarifnummer 3906.90.60.00.0 ein Copolymer aus Methylacrylat, Ethylen und einem Monomer mit austauschbarer Carboxylgruppe mit 50 GHT oder mehr Methylacrylat. Die Warennummer 3906.90.90 fasst als „andere“ alle übrigen Polymere dieser Unterposition zusammen, die keine der Nummern davor erfassen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittKunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus
KapitelKunststoffe und Waren daraus
PositionAcrylpolymere in Primärformen
UnterpositionandereDiese Seite
ZolltarifnummerPoly[N-(3-hydroxyimino-1,1-dimethylbutyl)acrylamid]
0 % · 0 vZTA
ZolltarifnummerCopolymer aus 2-Diisopropylaminoethylmethacrylat und Decylmethacrylat, in Form einer Lösung in N,N-Dimethylacetamid, mit einem Gehalt an Copolymer von 55 GHT oder mehr
0 % · 0 vZTA
ZolltarifnummerCopolymer aus Acrylsäure und 2-Ethylhexylacrylat, mit einem Gehalt an 2-Ethylhexylacrylat von 10 GHT bis 11 GHT
0 % · 0 vZTA
ZolltarifnummerAcrylnitril-Methylacrylat-Copolymer, modifiziert mit Polybutadien-Acrylnitril (NBR)
0 % · 0 vZTA
ZolltarifnummerPolymerisationserzeugnis aus Acrylsäure und Alkylmethacrylat mit geringen Mengen anderer Monomere, zur Verwendung als Verdickungsmittel in Druckpasten für den Textildruck
ZolltarifnummerCopolymer aus Methylacrylat, Ethylen und einem Monomer, das eine austauschbare, nicht am Kettenende befindliche Carboxylgruppe enthält, mit einem Gehalt an Methylacrylat von 50 GHT oder mehr, auch mit Kieselerde vermischt
5 % · 0 vZTA
Kombinierte Nomenklaturandere
6,5 % · 40 vZTA

Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.

Zolltarifnummern unter den Warennummern

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02Maßnahmen

Sonderzölle und Kontrollen für 3906.90

erhöht den ZollAntidumpingzoll · SüdkoreaFür Hersteller mit eigenem Zusatzcode gelten eigene Sätze; der Satz hängt von der 8-stelligen Nummer ab.18,8 %
KontrolleF-Gase · alle LänderEinfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle von Abfällen · alle LänderGilt nur für einzelne Nummern darunter.Einfuhr
KontrolleGüter mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use) · alle LänderAusfuhr
KontrolleAusfuhr von Abfällen · alle LänderGilt nur für einzelne Nummern darunter.Ausfuhr
KontrolleF-Gase · alle LänderAusfuhr

Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.

Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Iran, Nordkorea, Russland, BelarusSanktionsliste prüfen

03Waren

Welche Waren fallen unter HS-Code 3906.90?

8 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf HS-Code 3906.90. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

04Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu 3906.90

Anmerkungen (8)

Wortlaut · Kapitel 39, Anmerkung 1
1. Als „Kunststoffe“ gelten in der Nomenklatur die Stoffe der Positionen 3901 bis 3914, die im Zeitpunkt der Polymerisation oder in einem späteren Stadium unter einer äußeren Einwirkung (im Allgemeinen Wärme und Druck, falls erforderlich auch unter Zuhilfenahme von Lösemitteln oder Weichmachern) durch Gießen, Pressen, Strangpressen, Walzen oder ein anderes Verfahren eine Form erhalten können oder erhalten haben, die auch nach Beendigung der äußeren Einwirkung erhalten bleibt. Der Begriff „Kunststoffe“ umfasst in der Nomenklatur auch Vulkanfiber. Dagegen ist dieser Begriff nicht anwendbar auf Stoffe, die als Spinnstoffe des Abschnitts XI gelten.
Wortlaut · Kapitel 39, Anmerkung 2
2. Zu Kapitel 39 gehören nicht: a) zubereitete Schmiermittel der Position 2710 oder 3403; b) Wachse der Position 2712 oder 3404; c) isolierte chemisch einheitliche organische Verbindungen (Kapitel 29); d) Heparin oder seine Salze (Position 3001); e) Lösungen von Erzeugnissen der Positionen 3901 bis 3913 (ausgenommen Kollodium) in flüchtigen organischen Lösemitteln, wenn der Anteil des Lösemittels 50 GHT der Lösung übersteigt (Position 3208); Prägefolien der Position 3212; f) organische grenzflächenaktive Stoffe oder Zubereitungen der Position 3402; g) Schmelzharze und Harzester (Position 3806); h) zubereitete Additives für Mineralöle (einschließlich Kraftstoffe) oder für andere, zu denselben Zwecken wie Mineralöle verwendete Flüssigkeiten (Position 3811); ij) zubereitete hydraulische Flüssigkeiten auf der Grundlage von Polyglykolen, Siliconen oder anderen Polymeren des Kapitels 39 (Position 3819); k) Diagnostik- oder Laborreagenzien auf einem Träger aus Kunststoffen (Position 3822); l) synthetischer Kautschuk im Sinne des Kapitels 40 und Waren daraus; m) Sattlerwaren (Position 4201), Koffer, Handtaschen oder andere Behältnisse der Position 4202; n) Flechtwaren und Korbmacherwaren des Kapitels 46; o) Wandverkleidungen der Position 4814; p) Erzeugnisse des Abschnitts XI (Spinnstoffe und Waren daraus); q) Waren des Abschnitts XII (z. B. Schuhe und Schuhteile, Kopfbedeckungen und Teile davon, Regenschirme, Sonnenschirme, Spazierstöcke, Peitschen, Reitpeitschen und Teile davon); r) Fantasieschmuck der Position 7117; s) Waren des Abschnitts XVI (Maschinen und …
Weitere 6 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 39, Anmerkung 3
3. Zu den Positionen 3901 bis 3911 gehören nur durch chemische Synthese hergestellte Erzeugnisse der folgenden Kategorien: a) flüssige synthetische Polyolefine, bei deren Destillation weniger als 60 RHT bis 300 °C übergehen, nach Umrechnung auf 1 013 mbar, wenn eine Vakuumdestillation durchgeführt wird (Positionen 3901 und 3902); b) niedrig polymerisierte Harze vom Cumaron-Inden-Typ (Position 3911); c) andere synthetische Polymere aus durchschnittlich fünf oder mehr monomeren Einheiten; d) Silicone (Position 3910); e) Resole (Position 3909) und andere Prepolymere.
Wortlaut · Kapitel 39, Anmerkung 6
6. Als „Primärformen“ im Sinne der Positionen 3901 bis 3914 gelten nur folgende Formen: a) Flüssigkeiten und Pasten, einschließlich Dispersionen (Emulsionen und Suspensionen) und Lösungen; b) Blöcke von unregelmäßiger Form, Brocken, Krümel, Pulver (einschließlich Formmassen), Granulate, Flocken und ähnliche lose Formen.
Wortlaut · Kapitel 39, Anmerkung 7
7. Zu Position 3915 gehören nicht Abfälle, Schnitzel und Bruch eines einzelnen thermoplastischen Stoffes, die in Primärformen umgewandelt wurden (Positionen 3901 bis 3914).
Wortlaut · Abschnitt VII, Anmerkung 1
1. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, von denen einige oder alle zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Vermischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden, b) zusammen gestellt werden und c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind.
Wortlaut · Kapitel 39, Anmerkung 4
4. Als „Copolymere“ gelten alle Polymere, bei denen keine einzelne Monomereinheit 95 GHT oder mehr zum Gesamtpolymergehalt beiträgt. Im Sinne des Kapitels 39 sind, wenn nichts anderes bestimmt ist, Copolymere (einschließlich Copolykondensate, Copolyadditionserzeugnisse, Blockcopolymere und Pfropfcopolymere) und Polymergemische der Position zuzuweisen, welche die Polymere derjenigen Comonomereinheit erfasst, die gewichtsmäßig gegenüber jeder anderen einzelnen Comonomereinheit überwiegt. Im Sinne dieser Anmerkung sind dabei die konstitutionellen Comonomereinheiten von Polymeren, die zur selben Position gehören, zusammenzuziehen. Wenn keine einzelne Comonomereinheit überwiegt, sind Copolymere oder Polymergemische der Letzten der in Betracht kommenden Position zuzuweisen.
Wortlaut · Kapitel 39, Anmerkung 5
5. Chemisch modifizierte Polymere — das sind solche, bei denen nur an den Seitengruppen der Hauptpolymerkette Änderungen durch chemische Reaktionen vorgenommen wurden — sind derjenigen Position zuzuweisen, die das nicht modifizierte Polymer erfasst. Diese Bestimmung gilt nicht für Pfropfcopolymere.

Einreihungsverordnungen (1)

VerordnungWareNummer
2020/18607.02.2020Polyacryl-Elastomere in Form weißer Blöcke aus Acrylatmonomeren, darunter Ethylacrylat, mit einer Jodzahl unter 4 wurden in die Warennummer 3906.90.90 eingereiht.3906.90.90

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
C-160/8002.07.1981DIE SYSTEMATISCHE ZUWEISUNG DER WAREN ZU DEN VERSCHIEDENEN ABSCHNITTEN UND KAPITELN DES GEMEINSAMEN ZOLLTARIFS SCHLIESST ES AUS , DASS EINE ALS VERDICKUNGSSTOFF VERWENDETE GUMME , AUCH WENN SIE IHRER NATUR UND ZUSAMMENSETZUNG NACH MIT DEN IN DEN TARIFNUMMERN …

05Häufige Fragen

Häufige Fragen zum HS-Code 3906.90

Welche Waren gehören nicht zu Kapitel 39, in dem HS-Code 3906.90 liegt?

Nicht zu Kapitel 39 gehören unter anderem zubereitete Schmiermittel, Wachse, isolierte chemisch einheitliche organische Verbindungen und Heparin oder seine Salze. Auch Lösungen von Kunststoffen in flüchtigen organischen Lösemitteln gehören nicht dazu, wenn der Lösemittelanteil 50 GHT der Lösung übersteigt, sie fallen dann in Position 3208. Da die Unterposition 3906.90 in Kapitel 39 liegt, gilt dieser Ausschluss auch für ihre Waren.

Welche Zolltarifnummer unter HS-Code 3906.90 gilt für ein Copolymer aus Acrylsäure und 2-Ethylhexylacrylat?

Ein Copolymer aus Acrylsäure und 2-Ethylhexylacrylat mit 10 GHT bis 11 GHT 2-Ethylhexylacrylat gehört in die Zolltarifnummer 3906.90.30.00.0. Copolymere mit einem anderen Gehalt an 2-Ethylhexylacrylat fallen nicht unter diese Zolltarifnummer.

Quellen · Stand 31.10.2026

Harmonisiertes System (WZO)
Die ersten sechs Stellen
EU-TARIC
Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
8-stellige Nummern und Wortlaut
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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