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Zolltarifnummer 3907.99.80.70.0 – Copolymere mit Cyclohexandimethanol

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst Copolymere aus Poly(ethylenterephthalat) und Cyclohexandimethanol in Primärformen, deren Gehalt an Cyclohexandimethanol mehr als 10 GHT beträgt. Copolymere mit 72 GHT oder mehr Terephthalsäure und/oder Derivaten davon und Cyclohexandimethanol, mit linearen und/oder zyklischen Diolen, gehören in 3907.99.80.80.0.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 3907.99.80.70.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittKunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus
KapitelKunststoffe und Waren daraus
PositionPolyacetale, andere Polyether und Epoxidharze, in Primärformen; Polycarbonate, Alkydharze, Allylpolyester und andere Polyester, in Primärformen
ZolltarifnummerPolyacetale
3907.21 – 3907.29andere Polyether
UnterpositionEpoxidharze
UnterpositionPolycarbonate
ZolltarifnummerAlkydharze
3907.61 – 3907.69Poly(ethylenterephthalat)
ZolltarifnummerPoly(milchsäure)
andere Polyester
Unterpositionungesättigt
Unterpositionandere
ZolltarifnummerThermoplastische Flüssigkristallcopolymere auf Basis aromatischer Polyester
ZolltarifnummerPoly(ethylennaphthalin-2,6-dicarboxylat)
Kombinierte Nomenklaturandere
ZolltarifnummerCopolymer, mit einem Gehalt an Terephthalsäure und/oder ihren Isomeren und Cyclohexandimethanol von 72 GHT oder mehr
ZolltarifnummerPoly(hydroxyalkanoat), hauptsächlich bestehend aus Poly(3-hydroxybutyrat)
ZolltarifnummerCopolymer in Form einer klaren hellgelben Flüssigkeit, bestehend aus - Phthalsäureisomeren und/oder aliphatischen Dicarbonsäuren …
ZolltarifnummerAliphatisch-aromatische Copolyester, nämlich Polybutylenadipat-co-terephthalat (PBAT) und Polybutylensebacat-co-terephthalat (PBSeT) …
ZolltarifnummerCopolymer aus Poly(ethylenterephthalat) und Cyclohexandimethanol, mit einem Gehalt an Cyclohexandimethanol von mehr als 10 GHTDiese Seite
ZolltarifnummerCopolymer, bestehend aus 72 GHT oder mehr Terephthalsäure und/oder Derivaten davon und Cyclohexandimethanol, mit linearen und/oder …
Zolltarifnummerandere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code3907.996-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer3907.99.808-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code3907.99.80.7010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer3907.99.80.70.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 3907.99.80.70.0?

Kapitel 39 Kunststoffe und Waren daraus › 3907 Polyacetale, andere Polyether und Epoxidharze, in …
✓andere Polyester, also nicht: Polyacetale, andere Polyether, Epoxidharze, Polycarbonate, Alkydharze, Poly(ethylenterephthalat), Poly(milchsäure)Die Ware ist ein Polyester in Primärformen. Copolymere gehören nach Kapitel 39, Anmerkung 4 zu der Position, deren Comonomereinheit gewichtsmäßig überwiegt.
✓andere, also nicht: ungesättigtDie Ware ist ein Polyester, der nicht ungesättigt ist.
✓andere, also nicht: Thermoplastische Flüssigkristallcopolymere auf Basis aromatischer Polyester, Poly(ethylennaphthalin-2,6-dicarboxylat)Die Ware ist keine der in dieser Ebene genannten Sonderformen, sondern ein anderer Polyester.
✓Copolymer aus Poly(ethylenterephthalat) und Cyclohexandimethanol, mit einem Gehalt an Cyclohexandimethanol von mehr als 10 GHTDie Ware ist ein Copolymer aus Poly(ethylenterephthalat) und Cyclohexandimethanol, dessen Gehalt an Cyclohexandimethanol mehr als 10 GHT beträgt. Das erkennt man an der Zusammensetzung des Polymers.
3907.99.80.70.0Poly(ethylenterephthalat)-Copolymere, über 10 GHT Cyclohexandimethanol

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 3907.99.80.70.0?

  • ×Polyacetale3907.10.00.00.0
  • ×andere Polyether3907.21.00.00.0, 3907.29
  • ×Epoxidharze3907.30
  • ×Polycarbonate3907.40
  • ×Alkydharze3907.50.00.00.0
  • ×Poly(ethylenterephthalat)3907.61, 3907.69
  • ×Poly(milchsäure)3907.70.00.00.0
  • ×ungesättigt3907.91
  • ×Thermoplastische Flüssigkristallcopolymere auf Basis aromatischer Polyester3907.99.05.00.0
  • ×Poly(ethylennaphthalin-2,6-dicarboxylat)3907.99.10.00.0
  • ×Copolymer, mit einem Gehalt an Terephthalsäure und/oder ihren Isomeren und Cyclohexandimethanol von 72 GHT oder mehr3907.99.80.25.0
  • ×Poly(hydroxyalkanoat), hauptsächlich bestehend aus Poly(3-hydroxybutyrat)3907.99.80.30.0
  • ×Copolymer in Form einer klaren hellgelben Flüssigkeit, bestehend aus - Phthalsäureisomeren und/oder aliphatischen Dicarbonsäuren, - aliphatischen zweiwertigen …3907.99.80.35.0
  • ×Aliphatisch-aromatische Copolyester, nämlich Polybutylenadipat-co-terephthalat (PBAT) und Polybutylensebacat-co-terephthalat (PBSeT), synthetisiert aus …3907.99.80.50.0
  • ×Copolymer, bestehend aus 72 GHT oder mehr Terephthalsäure und/oder Derivaten davon und Cyclohexandimethanol, mit linearen und/oder zyklischen Diolen3907.99.80.80.0
  • ×andere, also nicht: Copolymer aus Poly(ethylenterephthalat) und Cyclohexandimethanol, mit einem Gehalt an Cyclohexandimethanol von mehr als 10 GHT3907.99.80.90.0

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 3907.99.80

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
3907.99.80.25.0Copolymer, mit einem Gehalt an Terephthalsäure und/oder ihren Isomeren und Cyclohexandimethanol von 72 GHT oder mehrAutonome Zollaussetzung
3907.99.80.30.0Poly(hydroxyalkanoat), hauptsächlich bestehend aus Poly(3-hydroxybutyrat)Autonome Zollaussetzung
3907.99.80.35.0Copolymer in Form einer klaren hellgelben Flüssigkeit, bestehend aus - Phthalsäureisomeren und/oder aliphatischen Dicarbonsäuren …Autonome Zollaussetzung
3907.99.80.50.0Aliphatisch-aromatische Copolyester, nämlich Polybutylenadipat-co-terephthalat (PBAT) und Polybutylensebacat-co-terephthalat (PBSeT) …Registrierung der Einfuhren (Antidumping- oder Ausgleichsverfahren)
3907.99.80.70.0Copolymer aus Poly(ethylenterephthalat) und Cyclohexandimethanol, mit einem Gehalt an Cyclohexandimethanol von mehr als 10 GHTdiese SeiteZollkontingent
3907.99.80.80.0Copolymer, bestehend aus 72 GHT oder mehr Terephthalsäure und/oder Derivaten davon und Cyclohexandimethanol, mit linearen und/oder …Autonome Zollaussetzung
3907.99.80.90.0andere–

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 3907.99.80 eingereiht

28 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Deutschland22
Polen4
Estland1
Frankreich1
vZTAWareGültig bis
DEBTI2636/26-1DeutschlandKompostierbares, austernweißes oder hellgelbes-beiges Granulat aus einem Copolyester aus 1,4-Butandiol, Adipinsäure und …02.08.2029
DEBTI3512/26-1DeutschlandAusternweißes oder hellgelbes Granulat aus Polybutylensuccinat Feststellungen an einem Warenmuster: Hartes, weißes …30.07.2029
DEBTI3429/26-1DeutschlandAusternweißes oder hellgelbes Granulat aus Polybutylenterephthalat-co-butylensebacat. Feststellungen an einem …26.07.2029
DEBTI50227/25-1DeutschlandEin Warenmuster wurde nicht vorgelegt. Vorliegenden Datenblättern zufolge, liegt die Ware in Form von Pellets vor. Die …22.02.2029
DEBTI36605/25-1DeutschlandEin gelblich gefärbtes Granulat, das durch Polyhydroxyalkanoat hergestellt wurde (CAS No. 125495-90-1). Der Anteil an …15.01.2029
DEBTI30151/25-1DeutschlandGranulat bestehend aus TPEE, EVM, Flammschutzmittel (Magnesiumhydroxid), Stabilisatoren und Verarbeitungshilfsmitteln. …01.01.2029

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
3907.99.051

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 3907.99.80.70.0

€
3907.99.80.70.0Drittlandszoll6,5 %650 €2.024 €2.674 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (1)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.2585alle Länder2 %01.01.2026 – 31.12.2026

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 6,5 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 56 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.20265,2 %
APS-Länder (allgemeine Regelung)3 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 3907.99.80.70.0

KontrolleF-Gase bei der Einfuhr · alle LänderErzeugnisse und Einrichtungen, die fluorierte Treibhausgase enthalten oder zum Betrieb brauchen, unterliegen der F-Gase-Verordnung. Anzugeben sind je nach Fall Menge und CO₂-Äquivalent der Gase oder dass die Ware nicht betroffen ist.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle von Abfällen · alle LänderEinfuhr aus allen Ländern: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
KontrolleAusfuhr von Abfällen · alle LänderDie Ausfuhr von Abfällen ist nur nach der Abfallverbringungsverordnung erlaubt, teils mit Notifizierung oder Verbot.Ausfuhr
KontrolleF-Gase bei der Ausfuhr · alle LänderDie Ausfuhr bestimmter Erzeugnisse mit fluorierten Treibhausgasen ist beschränkt.Ausfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 3907.99.80.70.0

Anmerkungen (5)

Wortlaut · Kapitel 39, Anmerkung 1
1. Als „Kunststoffe“ gelten in der Nomenklatur die Stoffe der Positionen 3901 bis 3914, die im Zeitpunkt der Polymerisation oder in einem späteren Stadium unter einer äußeren Einwirkung (im Allgemeinen Wärme und Druck, falls erforderlich auch unter Zuhilfenahme von Lösemitteln oder Weichmachern) durch Gießen, Pressen, Strangpressen, Walzen oder ein anderes Verfahren eine Form erhalten können oder erhalten haben, die auch nach Beendigung der äußeren Einwirkung erhalten bleibt. Der Begriff „Kunststoffe“ umfasst in der Nomenklatur auch Vulkanfiber. Dagegen ist dieser Begriff nicht anwendbar auf Stoffe, die als Spinnstoffe des Abschnitts XI gelten.
Wortlaut · Kapitel 39, Anmerkung 2
2. Zu Kapitel 39 gehören nicht: a) zubereitete Schmiermittel der Position 2710 oder 3403; b) Wachse der Position 2712 oder 3404; c) isolierte chemisch einheitliche organische Verbindungen (Kapitel 29); d) Heparin oder seine Salze (Position 3001); e) Lösungen von Erzeugnissen der Positionen 3901 bis 3913 (ausgenommen Kollodium) in flüchtigen organischen Lösemitteln, wenn der Anteil des Lösemittels 50 GHT der Lösung übersteigt (Position 3208); Prägefolien der Position 3212; f) organische grenzflächenaktive Stoffe oder Zubereitungen der Position 3402; g) Schmelzharze und Harzester (Position 3806); h) zubereitete Additives für Mineralöle (einschließlich Kraftstoffe) oder für andere, zu denselben Zwecken wie Mineralöle verwendete Flüssigkeiten (Position 3811); ij) zubereitete hydraulische Flüssigkeiten auf der Grundlage von Polyglykolen, Siliconen oder anderen Polymeren des Kapitels 39 (Position 3819); k) Diagnostik- oder Laborreagenzien auf einem Träger aus Kunststoffen (Position 3822); l) synthetischer Kautschuk im Sinne des Kapitels 40 und Waren daraus; m) Sattlerwaren (Position 4201), Koffer, Handtaschen oder andere Behältnisse der Position 4202; n) Flechtwaren und Korbmacherwaren des Kapitels 46; o) Wandverkleidungen der Position 4814; p) Erzeugnisse des Abschnitts XI (Spinnstoffe und Waren daraus); q) Waren des Abschnitts XII (z. B. Schuhe und Schuhteile …
Weitere 3 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 39, Anmerkung 3
3. Zu den Positionen 3901 bis 3911 gehören nur durch chemische Synthese hergestellte Erzeugnisse der folgenden Kategorien: a) flüssige synthetische Polyolefine, bei deren Destillation weniger als 60 RHT bis 300 °C übergehen, nach Umrechnung auf 1 013 mbar, wenn eine Vakuumdestillation durchgeführt wird (Positionen 3901 und 3902); b) niedrig polymerisierte Harze vom Cumaron-Inden-Typ (Position 3911); c) andere synthetische Polymere aus durchschnittlich fünf oder mehr monomeren Einheiten; d) Silicone (Position 3910); e) Resole (Position 3909) und andere Prepolymere.
Wortlaut · Kapitel 39, Anmerkung 6
6. Als „Primärformen“ im Sinne der Positionen 3901 bis 3914 gelten nur folgende Formen: a) Flüssigkeiten und Pasten, einschließlich Dispersionen (Emulsionen und Suspensionen) und Lösungen; b) Blöcke von unregelmäßiger Form, Brocken, Krümel, Pulver (einschließlich Formmassen), Granulate, Flocken und ähnliche lose Formen.
Wortlaut · Kapitel 39, Anmerkung 7
7. Zu Position 3915 gehören nicht Abfälle, Schnitzel und Bruch eines einzelnen thermoplastischen Stoffes, die in Primärformen umgewandelt wurden (Positionen 3901 bis 3914).

Einreihungsverordnungen (1)

VerordnungWareNummer
1214/9107.05.1991Gesättigtes Polyester als Granulat oder wäßrige Dispersion, von der Art, die in der Textilindustrie als Schlichtemittel verwendet wird, wurde in die Warennummer 3907.99.00 eingereiht.3907.99.00

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
C-234/8107.10.1982DIE BESTIMMUNGEN DES GEMEINSAMEN ZOLLTARIFS SIND DAHIN AUSZULEGEN , DASS DAS ERZEUGNIS CORIAN , DAS ZU UNGEFÄHR 66 % SEINES GEWICHTS AUS ALUMINIUMHYDROXID , ZU UNGEFÄHR 33 % AUS POLYMETHYLMETHACRYLAT UND ZU EINEM SEHR GERINGEN PROZENTSATZ AUS KATALYTISCHEN …

Alle Anmerkungen zu Kapitel 39 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 3907.99.80

Änderung ab 01.01.2027Ab 01.01.2027: 0 Zollkontingente statt 1.
  1. 01.01.20173907.99.80neu eingeführt · aus 3907.99.90
  2. 01.01.20173907.99.80.25.0neu eingeführt · „Copolymer, mit einem Gehalt an Terephthalsäure und/oder ihren Isomeren und Cyclohexandimethanol von 72 GHT oder mehr“ · aus 3907.99.90 (10 Unterteilungen)
  3. 01.01.20173907.99.80.30.0neu eingeführt · „Poly(hydroxyalkanoat), hauptsächlich bestehend aus Poly(3-hydroxybutyrat)“ · aus 3907.99.90 (10 Unterteilungen)
  4. 01.01.20173907.99.80.70.0neu eingeführt · „Copolymer aus Poly(ethylenterephthalat) und Cyclohexandimethanol, mit einem Gehalt an Cyclohexandimethanol von mehr als 10 GHT“ · aus 3907.99.90 (10 Unterteilungen)
  5. 01.01.20173907.99.80.80.0neu eingeführt · „Copolymer, bestehend aus 72 GHT oder mehr Terephthalsäure und/oder Derivaten davon und Cyclohexandimethanol, mit linearen und/oder …“ · aus 3907.99.90 (10 Unterteilungen)
  6. 01.01.20173907.99.80.90.0neu eingeführt · aus 3907.99.90 (10 Unterteilungen)
  7. 01.01.20193907.99.80.35.0neu eingeführt · „Copolymer in Form einer klaren hellgelben Flüssigkeit, bestehend aus - Phthalsäureisomeren und/oder aliphatischen Dicarbonsäuren …“ · aus 3907.20.99, 3907.30.00, 3907.69.00
  8. 04.06.20263907.99.80.50.0neu eingeführt · „Aliphatisch-aromatische Copolyester, nämlich Polybutylenadipat-co-terephthalat (PBAT) und Polybutylensebacat-co-terephthalat (PBSeT) …“

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 3907.99.80.70.0

Welche Zolltarifnummer gilt für ein Copolymer aus Poly(ethylenterephthalat) und Cyclohexandimethanol unter der Warennummer 3907.99.80?

Für ein Copolymer aus Poly(ethylenterephthalat) und Cyclohexandimethanol mit mehr als 10 GHT Cyclohexandimethanol gilt die Zolltarifnummer 3907.99.80.70.0. Copolymere mit 72 GHT oder mehr Terephthalsäure und/oder Derivaten davon und Cyclohexandimethanol, mit linearen und/oder zyklischen Diolen, gehören in 3907.99.80.80.0.

Wann wurde die Unterteilung der Warennummer 3907.99.80 zuletzt geändert?

Die Unterteilung unter der Warennummer 3907.99.80 wurde zuletzt am 04.06.2026 geändert, davor am 08.01.2025.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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