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gültig seit 01.01.2016

Zolltarifnummer 3912.39.85.50.0 – Polyquaternium 10, Celluloseether

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst Polyquaternium 10 (CAS RN 68610-92-4) als Celluloseether in Primärformen. Methylcellulose gehört in 3912.39.85.70.0 und Hypromellose für die Herstellung von Nahrungsergänzungsmitteln oder Arzneimitteln in 3912.39.85.60.0.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 3912.39.85.50.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittKunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus
KapitelKunststoffe und Waren daraus
PositionCellulose und ihre chemischen Derivate, anderweit weder genannt noch inbegriffen, in Primärformen
3912.11 – 3912.12Celluloseacetate
UnterpositionCellulosenitrate (einschließlich Collodium)
Celluloseether
ZolltarifnummerCarboxymethylcellulose und ihre Salze
Unterpositionandere
ZolltarifnummerHydroxypropylcellulose
Kombinierte Nomenklaturandere
ZolltarifnummerEthylcellulose, nicht weichgemacht
ZolltarifnummerEthylcellulose, in Form einer wässrigen Dispersion, Hexadecan-1-ol und Natriumdodecylsulfat enthaltend, mit einem Gehalt an Ethylcellulose …
ZolltarifnummerCellulose, hydroxyethyliert und alkyliert, mit Alkylketten von 3 oder mehr Kohlenstoffatomen
ZolltarifnummerPolyquaternium 10 (CAS RN 68610-92-4)Diese Seite
ZolltarifnummerHypromellose (INN) (CAS RN 9004-65-3) zur Verwendung bei der Herstellung von Nahrungsergänzungsmitteln oder Arzneimitteln
ZolltarifnummerMethylcellulose (CAS-Nummer 9004-67-5)
ZolltarifnummerHyetellose (CAS-Nummern 9004-62-0 und 80455-45-4)
ZolltarifnummerHymetellose (CAS-Nummer 9032-42-2)
ZolltarifnummerHypromellose (CAS-Nummer 9004-65-3)
ZolltarifnummerCelluloseethyl-2-hydroxyethylether (CAS-Nummer 9004-58-4)
ZolltarifnummerMethylethylhydro xyethylcellulose (CAS-Nummer 71714-29-9)
Zolltarifnummerandere
Unterpositionandere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code3912.396-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer3912.39.858-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code3912.39.85.5010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer3912.39.85.50.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 3912.39.85.50.0?

Kapitel 39 Kunststoffe und Waren daraus › 3912 Cellulose und ihre chemischen Derivate, anderweit …
✓CelluloseetherDie Ware muss ein Celluloseether sein. Die Abgrenzung dazu steht in den Erläuterungen zu Position 3912 des HS.
✓andere, also nicht: Carboxymethylcellulose und ihre SalzeEin Celluloseether, der keiner der davor genannten Untergruppen angehört, gehört hierher.
✓andere, also nicht: HydroxypropylcelluloseDie Ware ist ein Celluloseether, der in der Warennummer keiner der vorher genannten Untergruppen angehört.
✓Polyquaternium 10 (CAS RN 68610-92-4)Die Ware ist Polyquaternium 10, wie es im Wortlaut dieser Zolltarifnummer benannt ist, und keine der anderen Ausführungen der Warennummer.
3912.39.85.50.0Polyquaternium 10 (Cellulosederivat)

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 3912.39.85.50.0?

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 3912.39.85

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
3912.39.85.10.0Ethylcellulose, nicht weichgemachtAutonome Zollaussetzung
3912.39.85.20.0Ethylcellulose, in Form einer wässrigen Dispersion, Hexadecan-1-ol und Natriumdodecylsulfat enthaltend, mit einem Gehalt an Ethylcellulose …Autonome Zollaussetzung
3912.39.85.30.0Cellulose, hydroxyethyliert und alkyliert, mit Alkylketten von 3 oder mehr KohlenstoffatomenAutonome Zollaussetzung, Registrierung der Einfuhren (Antidumping- oder Ausgleichsverfahren)
3912.39.85.50.0Polyquaternium 10 (CAS RN 68610-92-4)diese SeiteAutonome Zollaussetzung
3912.39.85.60.0Hypromellose (INN) (CAS RN 9004-65-3) zur Verwendung bei der Herstellung von Nahrungsergänzungsmitteln oder ArzneimittelnRegistrierung der Einfuhren (Antidumping- oder Ausgleichsverfahren), nichtpräferentielles Zollkontingent in Verbindung mit der Endverwendung
3912.39.85.70.0Methylcellulose (CAS-Nummer 9004-67-5)Registrierung der Einfuhren (Antidumping- oder Ausgleichsverfahren)
3912.39.85.71.0Hyetellose (CAS-Nummern 9004-62-0 und 80455-45-4)Registrierung der Einfuhren (Antidumping- oder Ausgleichsverfahren)
3912.39.85.72.0Hymetellose (CAS-Nummer 9032-42-2)Registrierung der Einfuhren (Antidumping- oder Ausgleichsverfahren)
3912.39.85.73.0Hypromellose (CAS-Nummer 9004-65-3)Registrierung der Einfuhren (Antidumping- oder Ausgleichsverfahren)
3912.39.85.74.0Celluloseethyl-2-hydroxyethylether (CAS-Nummer 9004-58-4)Registrierung der Einfuhren (Antidumping- oder Ausgleichsverfahren)
3912.39.85.75.0Methylethylhydro xyethylcellulose (CAS-Nummer 71714-29-9)Registrierung der Einfuhren (Antidumping- oder Ausgleichsverfahren)
3912.39.85.90.0andere–

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 3912.39.85 eingereiht

4 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Deutschland2
Italien1
Schweden1
vZTAWareGültig bis
DEBTI13174/26-1DeutschlandHydroxypropylmethylcellulose (CAS 9004-65-3) in Form eines feinen, weißen Pulvers Feststellungen an einem Warenmuster …09.08.2029
DEBTI323/24-1DeutschlandHydroxypropylmethylcellulose (CAS 9004-65-3) in Form eines geruchlosen, körnigen, weißen Pulvers zur Herstellung von …28.04.2027
SEBTITV-2026-15553SchwedenDas Produkt ist den Angaben zufolge eine wässrige Dispersion sulfoethylierter Cellulose-Nanofibrillen (SE-CNF) in Form …05.10.2029
ITBTIIT922104-2023-BTI0499ItalienFeines Pulver von cremeweißer Farbe mit leicht säuerlichem Geruch. Zusammensetzung (in Prozent des Gewichts) …01.01.2027

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 3912.39.85.50.0

€
3912.39.85.50.0Drittlandszoll6,5 %650 €2.024 €2.674 €
3912.39.85.50.0mit autonomer Zollaussetzung0 %0 €1.900 €1.900 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen

Statt 6,5 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 57 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.20265,2 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 3912.39.85.50.0

senkt den ZollAutonome Zollaussetzung · alle LänderGilt für 3912.39.85.50.0. Rechtsakt: VO (EU) 2025/2605.0 %
KontrolleF-Gase bei der Einfuhr · alle LänderErzeugnisse und Einrichtungen, die fluorierte Treibhausgase enthalten oder zum Betrieb brauchen, unterliegen der F-Gase-Verordnung. Anzugeben sind je nach Fall Menge und CO₂-Äquivalent der Gase oder dass die Ware nicht betroffen ist.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle von Abfällen · alle LänderEinfuhr aus allen Ländern: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
KontrolleAusfuhr von Abfällen · alle LänderDie Ausfuhr von Abfällen ist nur nach der Abfallverbringungsverordnung erlaubt, teils mit Notifizierung oder Verbot.Ausfuhr
KontrolleF-Gase bei der Ausfuhr · alle LänderDie Ausfuhr bestimmter Erzeugnisse mit fluorierten Treibhausgasen ist beschränkt.Ausfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Russland, BelarusSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 3912.39.85.50.0

Anmerkungen (4)

Wortlaut · Kapitel 39, Anmerkung 1
1. Als „Kunststoffe“ gelten in der Nomenklatur die Stoffe der Positionen 3901 bis 3914, die im Zeitpunkt der Polymerisation oder in einem späteren Stadium unter einer äußeren Einwirkung (im Allgemeinen Wärme und Druck, falls erforderlich auch unter Zuhilfenahme von Lösemitteln oder Weichmachern) durch Gießen, Pressen, Strangpressen, Walzen oder ein anderes Verfahren eine Form erhalten können oder erhalten haben, die auch nach Beendigung der äußeren Einwirkung erhalten bleibt. Der Begriff „Kunststoffe“ umfasst in der Nomenklatur auch Vulkanfiber. Dagegen ist dieser Begriff nicht anwendbar auf Stoffe, die als Spinnstoffe des Abschnitts XI gelten.
Wortlaut · Kapitel 39, Anmerkung 2
2. Zu Kapitel 39 gehören nicht: a) zubereitete Schmiermittel der Position 2710 oder 3403; b) Wachse der Position 2712 oder 3404; c) isolierte chemisch einheitliche organische Verbindungen (Kapitel 29); d) Heparin oder seine Salze (Position 3001); e) Lösungen von Erzeugnissen der Positionen 3901 bis 3913 (ausgenommen Kollodium) in flüchtigen organischen Lösemitteln, wenn der Anteil des Lösemittels 50 GHT der Lösung übersteigt (Position 3208); Prägefolien der Position 3212; f) organische grenzflächenaktive Stoffe oder Zubereitungen der Position 3402; g) Schmelzharze und Harzester (Position 3806); h) zubereitete Additives für Mineralöle (einschließlich Kraftstoffe) oder für andere, zu denselben Zwecken wie Mineralöle verwendete Flüssigkeiten (Position 3811); ij) zubereitete hydraulische Flüssigkeiten auf der Grundlage von Polyglykolen, Siliconen oder anderen Polymeren des Kapitels 39 (Position 3819); k) Diagnostik- oder Laborreagenzien auf einem Träger aus Kunststoffen (Position 3822); l) synthetischer Kautschuk im Sinne des Kapitels 40 und Waren daraus; m) Sattlerwaren (Position 4201), Koffer, Handtaschen oder andere Behältnisse der Position 4202; n) Flechtwaren und Korbmacherwaren des Kapitels 46; o) Wandverkleidungen der Position 4814; p) Erzeugnisse des Abschnitts XI (Spinnstoffe und Waren daraus); q) Waren des Abschnitts XII (z. B. Schuhe und Schuhteile …
Weitere 2 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 39, Anmerkung 6
6. Als „Primärformen“ im Sinne der Positionen 3901 bis 3914 gelten nur folgende Formen: a) Flüssigkeiten und Pasten, einschließlich Dispersionen (Emulsionen und Suspensionen) und Lösungen; b) Blöcke von unregelmäßiger Form, Brocken, Krümel, Pulver (einschließlich Formmassen), Granulate, Flocken und ähnliche lose Formen.
Wortlaut · Kapitel 39, Anmerkung 7
7. Zu Position 3915 gehören nicht Abfälle, Schnitzel und Bruch eines einzelnen thermoplastischen Stoffes, die in Primärformen umgewandelt wurden (Positionen 3901 bis 3914).

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (2)

FundstelleKernaussage
3912.39.85andere: Hierher gehören z. B. Methylcellulose, Ethylcellulose, Benzylcellulose und Hydroxyethylcellulose.
3912.31.00 bis 3912.39.85Celluloseether: Siehe die Erläuterungen zu Position 3912 des HS, Buchstabe B zweiter Absatz Ziffer 4.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 39 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 3912.39.85

  1. 01.01.20103912.39.85neu eingeführt · aus 3912.39.10, aus 3912.39.80
  2. 01.01.20103912.39.85.10.0neu eingeführt · „Ethylcellulose, nicht weichgemacht“ · aus 3912.39.10, 3912.39.80
  3. 01.01.20103912.39.85.20.0neu eingeführt · „Ethylcellulose, in Form einer wässrigen Dispersion, Hexadecan-1-ol und Natriumdodecylsulfat enthaltend, mit einem Gehalt an Ethylcellulose …“ · aus 3912.39.10, 3912.39.80
  4. 01.01.20103912.39.85.30.0neu eingeführt · „Cellulose, hydroxyethyliert und alkyliert, mit Alkylketten von 3 oder mehr Kohlenstoffatomen“ · aus 3912.39.10, 3912.39.80
  5. 01.01.20103912.39.85.90.0neu eingeführt · aus 3912.39.10, 3912.39.80
  6. 01.01.20143912.39.85.20.0Wortlaut geändert · „Ethylcellulose, in Form einer wässrigen Dispersion, Hexadecan-1-ol und Natriumdodecylsulfat enthaltend, mit einem Gehalt an Ethylcellulose …“ · vorher „Ethylcellulose, in Form einer wässrigen Dispersion, Hexadecan-1-ol und Natriumdodecylsulfat enthaltend, mit einem Gehalt an Ethylcellulose von 27 (+/- 3) GHT“
  7. 01.01.20163912.39.85.50.0neu eingeführt · „Polyquaternium 10 (CAS RN 68610-92-4)“ · aus 3912.20.19
  8. 01.07.20233912.39.85.60.0neu eingeführt · „Hypromellose (INN) (CAS RN 9004-65-3) zur Verwendung bei der Herstellung von Nahrungsergänzungsmitteln oder Arzneimitteln“
  9. 31.10.20263912.39.85.70.0neu eingeführt · „Methylcellulose (CAS-Nummer 9004-67-5)“
  10. 31.10.20263912.39.85.71.0neu eingeführt · „Hyetellose (CAS-Nummern 9004-62-0 und 80455-45-4)“
  11. 31.10.20263912.39.85.72.0neu eingeführt · „Hymetellose (CAS-Nummer 9032-42-2)“
  12. 31.10.20263912.39.85.73.0neu eingeführt · „Hypromellose (CAS-Nummer 9004-65-3)“
  13. 31.10.20263912.39.85.74.0neu eingeführt · „Celluloseethyl-2-hydroxyethylether (CAS-Nummer 9004-58-4)“
  14. 31.10.20263912.39.85.75.0neu eingeführt · „Methylethylhydro xyethylcellulose (CAS-Nummer 71714-29-9)“

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 3912.39.85.50.0

Gehört eine Lösung von Polyquaternium 10 in einem flüchtigen Lösemittel unter 3912.39.85.50.0?

Nein, wenn der Lösemittelanteil mehr als 50 GHT der Lösung beträgt; dann gehört sie in Position 3208. Kollodium ist von dieser Ausnahme nicht betroffen.

Welche Zolltarifnummer gilt für Polyquaternium 10 unter 3912.39.85?

Polyquaternium 10 gehört in die Zolltarifnummer 3912.39.85.50.0. Die Warennummer 3912.39.85 hat weitere Zolltarifnummern für andere Ausführungen von Celluloseethern.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission

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