Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 9021.10.10.00.1 für Retainer ist in folgende Hierarchieebenen eingebettet:
- AbschnittKap. 90 bis 92: Optische, fotografische oder kinematografische Instrumente, Apparate und Geräte; Mess-, Prüf- oder Präzisionsinstrumente, -apparate und Geräte; medizinische und chirurgische Instrumente, Apparate und Geräte; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente; Teile und Zubehör für diese Instrumente, Apparate und GeräteXVIII
- KapitelOPTISCHE, PHOTOGRAPHISCHE ODER KINEMATOGRAPHISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE90
- PositionOrthopädische Apparate und Vorrichtungen, einschließlich Krücken sowie medizinisch-chirurgische Gürtel und Bandagen; Schienen und andere Vorrichtungen zum Behandeln von Knochenbrüchen; künstliche Körperteile und Organe; Schwerhörigengeräte und andere Vorrichtungen zum Tragen in der Hand oder zum Implantieren in den oder zum Tragen am Körper, zum Beheben von Funktionsschäden oder Gebrechen9021
- UnterpositionApparate und Vorrichtungen zu orthopädischen Zwecken oder zum Behandeln von Knochenbrüchen902110
- Kombinierte Nomenklaturorthopädische Apparate und Vorrichtungen90211010
- Zolltarifnummerfür Menschen, ausgenommen Teile und Zubehör
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Retainer
Der HS-Code für Retainer lautet 9021.10 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 9021.10.10. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 9021.10.10.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 9021.10.10.00.1.
Einreihung von Retainer nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung des Retainers als kieferorthopädische Vorrichtung unter 9021.10.10.00.1 folgt der AV 1 (Wortlaut der Positionen) und AV 6 (Vergleich der Warenbenennungen auf der Ebene der Unterpositionen). Der fertige Retainer mit Haftflächen ist keine Drahtlitze der Position 7312 (AV 3b: Wesensbestimmung durch Funktion als orthodontische Vorrichtung).
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Retainer
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative Einreihungandere (Teile und Zubehör) | 9021.10.10.00.9 | 0 % |
| Alternative EinreihungLitze aus nichtrostendem Stahl | 7312.10.20.00.0 | 0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Retainer (9021) ≠ andere (Teile und Zubehör) (9021) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Retainer bleibt die Zolltarifnummer 9021.10.10.00.1 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Retainer (9021) ≠ Litze aus nichtrostendem Stahl (7312) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Retainer bleibt die Zolltarifnummer 9021.10.10.00.1 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Als weitere Abgrenzung kann ein Retainer unter Umständen als anderweitig genannte Vorrichtung in Frage kommen:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungLitze aus nichtrostendem Stahl | 7312.10.20.00.0 | 0 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Retainer (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE14304/11-1 | Kleberetainer (Netzbasis-Retainer) aus Metall-Drahtsteg mit netzartiger Klebebasis. Als orthopädische (orthodontische) Vorrichtung für Menschen eingereiht. | 9021.10.10.00.1 |
| DE5952/10-1 | Lingualretainer 'remanium' aus Edelstahl mit Haftflächen zur Fixierung an Eckzähnen. Als orthopädische (orthodontische) Vorrichtung für Menschen eingereiht. | 9021.10.10.00.1 |
| DEBTI53920/18-1 | Zahnstabilisator aus Titan-Drahtbogen zur Stabilisierung der Zahnstellung nach kieferorthopädischer Behandlung. Als orthopädische (orthodontische) Vorrichtung für Menschen eingereiht. | 9021.10.10.00.1 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Zollsätze bei der Einfuhr
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 0 % | Drittlandszoll |
| USA | 0 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 0 % | Drittlandszoll |
Einfuhr Maßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen | Der Import von Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten. |
| Kontrolle der Einfuhr von fluorierten Treibhausgasen | Die Einfuhr klimaschädlicher F-Gase ist streng reglementiert (Quotenregelung) und anmeldepflichtig. |
Zollrechner für Retainer
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Retainer aus einem Nicht-EU-Land. Geben Sie dazu den Zollwert und das Ursprungsland an.
Maßnahmen bei der Ausfuhr
Ausfuhr Maßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Beschränkung bei der Ausfuhr | Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten. |
| Ausfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen | Der Handel mit Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten. |
| Ausfuhrgenehmigung | Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich. |
| Ausfuhrkontrolle von fluorierten Treibhausgasen | Der Export von klimaschädlichen F-Gasen ist beschränkt und meldepflichtig. |
Weitere Produkte aus Medizintechnik
Diese Medizinprodukte werden ebenfalls unter Kapitel 90 oder benachbarten Kapiteln eingereiht: