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gültig seit 01.01.1997

Zolltarifnummer 3901.20.90.00.0 – Polyethylen ab 0,94, andere Formen

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst Polyethylen mit einer relativen Dichte von 0,94 oder mehr, sofern es nicht unter die Zeile für Polyethylen in Formen zum Herstellen von chlorsulfoniertem Polyethylen fällt. Polyethylen in Formen im Sinne der Anmerkung 6 b zu Kapitel 39 mit einer relativen Dichte von 0,958 oder mehr bei 23 °C und den festgelegten Höchstgehalten an Aluminium, Calcium, Chrom, Eisen, Nickel, Titan und Vanadium, zum Herstellen von chlorsulfoniertem Polyethylen, gehört in 3901.20.10.00.0.

Typische Waren:HDPE-MahlgutPolyethylenHDPE-HarzRecyclingkunststoffPolyethylenpulver

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 3901.20.90.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittKunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus
KapitelKunststoffe und Waren daraus
PositionPolymere des Ethylens, in Primärformen
UnterpositionPolyethylen mit einer relativen Dichte von weniger als 0,94
UnterpositionPolyethylen mit einer relativen Dichte von 0,94 oder mehr
ZolltarifnummerPolyethylen in Formen im Sinne der Anmerkung 6 b) zu diesem Kapitel, mit einer relativen Dichte von 0,958 oder mehr bei 23 °C und einem Gehalt an: - Aluminium von 50 mg/kg oder weniger, - Calcium von 2 mg/kg oder weniger, - Chrom von 2 mg/kg oder weniger, - Eisen von 2 mg/kg oder weniger, - Nickel von 2 mg/kg oder weniger, - Titan von 2 mg/kg oder weniger, und - Vanadium von 8 mg/kg oder weniger, zum Herstellen von chlorsulfoniertem Polyethylen
ZolltarifnummeranderesDiese Seite
UnterpositionEthylen-Vinylacetat-Copolymere
UnterpositionEthylen-alpha-Olefin-Copolymere mit einer relativen Dichte von weniger als 0,94
Unterpositionandere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code3901.206-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer3901.20.908-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code3901.20.90.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer3901.20.90.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 3901.20.90.00.0?

Kapitel 39 Kunststoffe und Waren daraus › 3901 Polymere des Ethylens, in Primärformen
✓Polyethylen mit einer relativen Dichte von 0,94 oder mehrDie Ware muss aus Polyethylen mit einer relativen Dichte von 0,94 oder mehr bestehen. Auch Polyethylen als Pulver mit einer Dichte von mehr als 0,94 wurde in dieser Unterposition eingereiht.
✓anderesDie Ware darf nicht das Polyethylen in Formen im Sinne der Anmerkung 6 b zu Kapitel 39 sein, das eine relative Dichte von 0,958 oder mehr bei 23 °C hat, die festgelegten Höchstgehalte an Aluminium, Calcium, Chrom, Eisen, Nickel, Titan und Vanadium einhält und zum Herstellen von chlorsulfoniertem Polyethylen bestimmt ist. Erfüllt die Ware diese Merkmale nicht, bleibt sie in dieser Zeile.
3901.20.90.00.0Polyethylen ab 0,94, andere Ausführungen

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 3901.20.90.00.0?

  • ×Polyethylen mit einer relativen Dichte von weniger als 0,943901.10
  • ×Ethylen-Vinylacetat-Copolymere3901.30
  • ×Ethylen-alpha-Olefin-Copolymere mit einer relativen Dichte von weniger als 0,943901.40
  • ×andere, also nicht: Polyethylen mit einer relativen Dichte von 0,94 oder mehr3901.90
  • ×Polyethylen in Formen im Sinne der Anmerkung 6 b) zu diesem Kapitel, mit einer relativen Dichte von 0,958 oder mehr bei 23 °C und einem Gehalt an: - Aluminium …3901.20.10.00.0

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03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 3901.20.90

ZolltarifnummerWortlaut
3901.20.90.00.0anderes

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 3901.20.90 eingereiht

6 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Deutschland3
Spanien2
Polen1
vZTAWareGültig bis
DEBTI51431/24-1DeutschlandLineares Polyethylen mit einem sehr hohen Molekulargewicht. Das Polyethylen weist in unverarbeiteter Form eine relative …21.04.2028
DEBTI13784/24-1DeutschlandBei der Ware handelt es sich um lineares Polyethylen mit einem deutlich höheren Molekulargewicht verglichen mit …23.05.2027
DEBTI45863/23-1DeutschlandBei den Waren handelt es sich um Granulate aus Polyethylen (HDPE). Die verschiedenen Granulate unterscheiden sich in …07.12.2026
ESBTI2026SOL1164SpanienFlocken mit unregelmäßigen Formen und unterschiedlichen Größen aus zerkleinertem und gewaschenem Polyethylen hoher …24.08.2029
ESBTI2026REN420SpanienStücke in verschiedenen Formen, Größen und Farbtönen aus Polyethylen hoher Dichte (HDPE) mit einer Dichte von mehr als …26.04.2029
PLBTIWIT-2023-001479PolenMahlgut aus Polyethylen hoher Dichte (über 0,94 g/cm3). Homogenes und stabiles Produkt mit hoher Schlagzähigkeit und …29.11.2026

05Waren

Welche Waren fallen unter Zolltarifnummer 3901.20.90.00.0?

5 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Zolltarifnummer 3901.20.90.00.0. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

06Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 3901.20.90.00.0

€
3901.20.90.00.0Drittlandszoll6,5 %650 €2.024 €2.674 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen

Statt 6,5 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 56 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.20265,2 %
APS-Länder (allgemeine Regelung)3 %

07Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 3901.20.90.00.0

senkt den ZollZollaussetzung für Luftfahrzeuge · alle LänderNur mit Unterlage C119 („Freigabebescheinigung – EASA-Formblatt 1 (gemäß Anlage I zu Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 748/2012) oder eine gleichwertige Bescheinigung“). Rechtsakt: VO (EU) 2018/1517.0 %
KontrolleF-Gase bei der Einfuhr · alle LänderErzeugnisse und Einrichtungen, die fluorierte Treibhausgase enthalten oder zum Betrieb brauchen, unterliegen der F-Gase-Verordnung. Anzugeben sind je nach Fall Menge und CO₂-Äquivalent der Gase oder dass die Ware nicht betroffen ist.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle von Abfällen · alle LänderEinfuhr aus allen Ländern: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
KontrolleAusfuhr von Abfällen · alle LänderDie Ausfuhr von Abfällen ist nur nach der Abfallverbringungsverordnung erlaubt, teils mit Notifizierung oder Verbot.Ausfuhr
KontrolleF-Gase bei der Ausfuhr · alle LänderDie Ausfuhr bestimmter Erzeugnisse mit fluorierten Treibhausgasen ist beschränkt.Ausfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, IranSanktionsliste prüfen

08Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 3901.20.90.00.0

Anmerkungen (6)

Wortlaut · Kapitel 39, Anmerkung 1
1. Als „Kunststoffe“ gelten in der Nomenklatur die Stoffe der Positionen 3901 bis 3914, die im Zeitpunkt der Polymerisation oder in einem späteren Stadium unter einer äußeren Einwirkung (im Allgemeinen Wärme und Druck, falls erforderlich auch unter Zuhilfenahme von Lösemitteln oder Weichmachern) durch Gießen, Pressen, Strangpressen, Walzen oder ein anderes Verfahren eine Form erhalten können oder erhalten haben, die auch nach Beendigung der äußeren Einwirkung erhalten bleibt. Der Begriff „Kunststoffe“ umfasst in der Nomenklatur auch Vulkanfiber. Dagegen ist dieser Begriff nicht anwendbar auf Stoffe, die als Spinnstoffe des Abschnitts XI gelten.
Wortlaut · Kapitel 39, Anmerkung 2
2. Zu Kapitel 39 gehören nicht: a) zubereitete Schmiermittel der Position 2710 oder 3403; b) Wachse der Position 2712 oder 3404; c) isolierte chemisch einheitliche organische Verbindungen (Kapitel 29); d) Heparin oder seine Salze (Position 3001); e) Lösungen von Erzeugnissen der Positionen 3901 bis 3913 (ausgenommen Kollodium) in flüchtigen organischen Lösemitteln, wenn der Anteil des Lösemittels 50 GHT der Lösung übersteigt (Position 3208); Prägefolien der Position 3212; f) organische grenzflächenaktive Stoffe oder Zubereitungen der Position 3402; g) Schmelzharze und Harzester (Position 3806); h) zubereitete Additives für Mineralöle (einschließlich Kraftstoffe) oder für andere, zu denselben Zwecken wie Mineralöle verwendete Flüssigkeiten (Position 3811); ij) zubereitete hydraulische Flüssigkeiten auf der Grundlage von Polyglykolen, Siliconen oder anderen Polymeren des Kapitels 39 (Position 3819); k) Diagnostik- oder Laborreagenzien auf einem Träger aus Kunststoffen (Position 3822); l) synthetischer Kautschuk im Sinne des Kapitels 40 und Waren daraus; m) Sattlerwaren (Position 4201), Koffer, Handtaschen oder andere Behältnisse der Position 4202; n) Flechtwaren und Korbmacherwaren des Kapitels 46; o) Wandverkleidungen der Position 4814; p) Erzeugnisse des Abschnitts XI (Spinnstoffe und Waren daraus); q) Waren des Abschnitts XII (z. B. Schuhe und Schuhteile …
Weitere 4 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 39, Anmerkung 3
3. Zu den Positionen 3901 bis 3911 gehören nur durch chemische Synthese hergestellte Erzeugnisse der folgenden Kategorien: a) flüssige synthetische Polyolefine, bei deren Destillation weniger als 60 RHT bis 300 °C übergehen, nach Umrechnung auf 1 013 mbar, wenn eine Vakuumdestillation durchgeführt wird (Positionen 3901 und 3902); b) niedrig polymerisierte Harze vom Cumaron-Inden-Typ (Position 3911); c) andere synthetische Polymere aus durchschnittlich fünf oder mehr monomeren Einheiten; d) Silicone (Position 3910); e) Resole (Position 3909) und andere Prepolymere.
Wortlaut · Kapitel 39, Anmerkung 6
6. Als „Primärformen“ im Sinne der Positionen 3901 bis 3914 gelten nur folgende Formen: a) Flüssigkeiten und Pasten, einschließlich Dispersionen (Emulsionen und Suspensionen) und Lösungen; b) Blöcke von unregelmäßiger Form, Brocken, Krümel, Pulver (einschließlich Formmassen), Granulate, Flocken und ähnliche lose Formen.
Wortlaut · Kapitel 39, Anmerkung 7
7. Zu Position 3915 gehören nicht Abfälle, Schnitzel und Bruch eines einzelnen thermoplastischen Stoffes, die in Primärformen umgewandelt wurden (Positionen 3901 bis 3914).
Wortlaut · Kapitel 39, Unterpositions-Anmerkung 1
1. Innerhalb einer Position dieses Kapitels sind Polymere (einschließlich Copolymere) und chemisch modifizierte Polymere gemäß den folgenden Regeln einzureihen: a) Besteht eine Unterposition „andere“ in derselben Gliederungsstufe von Unterpositionen, gilt Folgendes: 1) Die dem Namen eines spezifischen Polymers in der Warenbezeichnung einer Unterposition angefügte Vorsilbe „Poly“ (z. B. Polyethylen oder Polyamid-6,6) bedeutet, dass die konstitutionelle Monomereinheit oder konstitutionellen Monomereinheiten des namentlich genannten Polymers zusammengenommen 95 GHT oder mehr zum Gesamtpolymergehalt beitragen müssen. 2) Die in den Unterpositionen 3901.30, 3901.40, 3903.20, 3903.30 und 3904.30 genannten Copolymere sind diesen Unterpositionen zuzuweisen, wenn die Comonomereinheiten der genannten Copolymere 95 GHT oder mehr zum Gesamtpolymergehalt beitragen. 3) Chemisch modifizierte Polymere sind in die Unterposition „andere“ einzureihen, vorausgesetzt, dass diese chemisch modifizierten Polymere nicht in einer anderen Unterposition genauer erfasst sind. 4) Polymere, die nicht die in den vorstehenden Absätzen 1), 2) oder 3) vorgegebene Beschaffenheit aufweisen, sind innerhalb derselben Gliederungsstufe von Unterpositionen in jene Unterposition einzureihen, die Polymere derjenigen Monomereinheit erfasst, die gewichtsmäßig gegenüber jeder anderen einzelnen Comonomereinheit überwiegt. …

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
3901.20.10 bis 3901.20.90Polyethylen mit einer Dichte von 0,94 oder mehr: Siehe die Erläuterungen zu den Unterpositionen 3901.10.10 und 3901.10.90.

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
C-253/8721.06.1988Der Gemeinsame Zolltarif ist dahin auszulegen, daß aus Epoxidharz, Kohlenstoffasern und Glasfasergewebe bestehende, zur Herstellung von Rohren bestimmte Halberzeugnisse in Folienform als Kunststofferzeugnisse zur Tarifnummer 39.01 des Gemeinsamen Zolltarifs …

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 39 stehen auf der Kapitelseite.

09Verlauf

Verlauf der Warennummer 3901.20.90

  1. 01.01.19973901.20.90neu eingeführt · „anderes“ · aus 3901.20.00, aus 3901.90.00
  2. 01.01.19973901.20.90.00.0neu eingeführt · „anderes“
  3. 01.01.20193901.20.90wieder anmeldefähig · aus 3901.20.90
  4. 01.01.20193901.20.90.00.0wieder anmeldefähig · aus 3901.20.90

10Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 3901.20.90.00.0

Welche Zolltarifnummer gilt für HDPE-Mahlgut unter 3901.20.90?

HDPE-Mahlgut gehört nach den Angaben dieser Seite in die Zolltarifnummer 3901.20.90.00.0. Maßgeblich ist, dass es Polyethylen mit einer relativen Dichte von 0,94 oder mehr ist und nicht das Polyethylen in Formen zum Herstellen von chlorsulfoniertem Polyethylen.

Welche Waren schließt Kapitel 39, Anmerkung 2 bei 3901.20.90 aus?

Nach Kapitel 39, Anmerkung 2 gehören zubereitete Schmiermittel der Position 2710 oder 3403, Wachse der Position 2712 oder 3404 und isolierte chemisch einheitliche organische Verbindungen (Kapitel 29) nicht zu Kapitel 39. Die Anmerkung gilt damit auch für die Zolltarifnummer 3901.20.90.00.0.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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