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gültig seit 01.07.2023Dual-Use

Zolltarifnummer 3907.29.99.70.0 – Phenylen-Polymere, Additivgrenze

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Erfasst wird das Polymer Poly(oxy-1,4-phenylenoxy-1,4-phenylencarbonyl-1,4-phenylen) mit der CAS RN 29658-26-2 in Primärformen, wenn es höchstens 35 GHT Additive enthält. Anders als 3907.29.99.60.0 für Polytetramethylenoxid-di-p-Aminobenzoat betrifft diese Zolltarifnummer dieses Poly(oxy-phenylen)-Polymer. Die Zolltarifnummer 3907.29.99.90.0 ist die Restposition „andere“ für Waren, die von den übrigen Zolltarifnummern nicht erfasst werden.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 3907.29.99.70.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittKunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus
KapitelKunststoffe und Waren daraus
PositionPolyacetale, andere Polyether und Epoxidharze, in Primärformen; Polycarbonate, Alkydharze, Allylpolyester und andere Polyester, in Primärformen
ZolltarifnummerPolyacetale
andere Polyether
ZolltarifnummerBis(polyoxyethylen)methylphosphonat
Unterpositionandere
andere
ZolltarifnummerCopolymer aus 1-Chlor-2,3-epoxypropan und Ethylenoxid
Kombinierte Nomenklaturandere
Zolltarifnummer2,3-Bis(methylpolyoxyethylen-oxy)-1-[(3-maleimid-1-oxopropyl)amino]propyloxypropan (CAS RN 697278-30-1) mit einer zahlenmittleren Molmasse …
ZolltarifnummerHomopolymer aus 1-Chlor-2,3-epoxypropan (Epichlorhydrin)
ZolltarifnummerCopolymer aus Ethylenoxid und Propylenoxid, mit endständigen Aminopropyl- und Methoxygruppen
ZolltarifnummerPerfluoropolyetherpolymer mit endständigen Vinyl-Silyl-Gruppen oder einer Zusammen-stellung bei welcher das Perfluoropolyetherpolymer mit …
ZolltarifnummerSuccinimidylester der Methoxypoly(ethylenglycol)propionsäure, mit einer zahlenmittleren Molmasse (Mn) von 5 000
ZolltarifnummerPolytetramethylenoxid-di-p-Aminobenzoat
ZolltarifnummerPoly(oxy-1,4-phenylenoxy-1,4-phenylencarbonyl-1,4-phenylen) (CAS RN 29658-26-2) mit einem Gehalt an Additiven von nicht mehr als 35 GHTDiese Seite
Zolltarifnummerandere
UnterpositionEpoxidharze
UnterpositionPolycarbonate
ZolltarifnummerAlkydharze
3907.61 – 3907.69Poly(ethylenterephthalat)
ZolltarifnummerPoly(milchsäure)
3907.91 – 3907.99andere Polyester

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code3907.296-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer3907.29.998-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code3907.29.99.7010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer3907.29.99.70.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 3907.29.99.70.0?

Kapitel 39 Kunststoffe und Waren daraus › 3907 Polyacetale, andere Polyether und Epoxidharze, in …
✓andere Polyether, also nicht: Polyacetale, Epoxidharze, Polycarbonate, Alkydharze, Poly(ethylenterephthalat), Poly(milchsäure), andere PolyesterDie Ware muss ein anderer Polyether in Primärformen sein. Maßgeblich ist, dass sie als Polyether in Primärform vorliegt.
✓andere, also nicht: Bis(polyoxyethylen)methylphosphonatDie Ware ist ein anderer Polyether, dessen Hauptkette aus Phenylen- und Carbonylgruppen aufgebaut ist. Der Stoffname mit Phenylenoxy- und Phenylencarbonyl-Teilen zeigt das.
✓andere, also nicht: PolyetheralkoholeDie Ware ist ein Polymer mit aromatischen Phenylengruppen in der Kette und kein Polyetheralkohol.
✓andere, also nicht: Copolymer aus 1-Chlor-2,3-epoxypropan und EthylenoxidDie Ware ist ein Polymer ohne Chlor- und Epoxidbausteine. Die Zusammensetzung ergibt sich aus dem Stoffnamen.
✓Poly(oxy-1,4-phenylenoxy-1,4-phenylencarbonyl-1,4-phenylen) (CAS RN 29658-26-2) mit einem Gehalt an Additiven von nicht mehr als 35 GHTDie Ware ist das Polymer mit dem genannten Stoffnamen, dessen Additive höchstens 35 GHT ausmachen. Maßgeblich ist der Additivgehalt im Polymer.
3907.29.99.70.0Poly(oxy-phenylen)-Polymere mit begrenzten Additiven

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 3907.29.99.70.0?

  • ×Polyacetale3907.10.00.00.0
  • ×Epoxidharze3907.30
  • ×Polycarbonate3907.40
  • ×Alkydharze3907.50.00.00.0
  • ×Poly(ethylenterephthalat)3907.61, 3907.69
  • ×Poly(milchsäure)3907.70.00.00.0
  • ×andere Polyester3907.91, 3907.99
  • ×Bis(polyoxyethylen)methylphosphonat3907.21.00.00.0
  • ×Polyetheralkohole3907.29.11, 3907.29.20
  • ×Copolymer aus 1-Chlor-2,3-epoxypropan und Ethylenoxid3907.29.91.00.0
  • ×2,3-Bis(methylpolyoxyethylen-oxy)-1-[(3-maleimid-1-oxopropyl)amino]propyloxypropan (CAS RN 697278-30-1) mit einer zahlenmittleren Molmasse (Mn) von mindestens …3907.29.99.20.0
  • ×Homopolymer aus 1-Chlor-2,3-epoxypropan (Epichlorhydrin)3907.29.99.30.0
  • ×Copolymer aus Ethylenoxid und Propylenoxid, mit endständigen Aminopropyl- und Methoxygruppen3907.29.99.45.0
  • ×Perfluoropolyetherpolymer mit endständigen Vinyl-Silyl-Gruppen oder einer Zusammen-stellung bei welcher das Perfluoropolyetherpolymer mit endständigen …3907.29.99.50.0
  • ×Succinimidylester der Methoxypoly(ethylenglycol)propionsäure, mit einer zahlenmittleren Molmasse (Mn) von 5 0003907.29.99.55.0
  • ×Polytetramethylenoxid-di-p-Aminobenzoat3907.29.99.60.0
  • ×andere, also nicht: Poly(oxy-1,4-phenylenoxy-1,4-phenylencarbonyl-1,4-phenylen) (CAS RN 29658-26-2) mit einem Gehalt an Additiven von nicht mehr als 35 GHT3907.29.99.90.0

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 3907.29.99

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
3907.29.99.20.02,3-Bis(methylpolyoxyethylen-oxy)-1-[(3-maleimid-1-oxopropyl)amino]propyloxypropan (CAS RN 697278-30-1) mit einer zahlenmittleren Molmasse …Autonome Zollaussetzung
3907.29.99.30.0Homopolymer aus 1-Chlor-2,3-epoxypropan (Epichlorhydrin)Autonome Zollaussetzung
3907.29.99.45.0Copolymer aus Ethylenoxid und Propylenoxid, mit endständigen Aminopropyl- und MethoxygruppenAutonome Zollaussetzung
3907.29.99.50.0Perfluoropolyetherpolymer mit endständigen Vinyl-Silyl-Gruppen oder einer Zusammen-stellung bei welcher das Perfluoropolyetherpolymer mit …Autonome Zollaussetzung
3907.29.99.55.0Succinimidylester der Methoxypoly(ethylenglycol)propionsäure, mit einer zahlenmittleren Molmasse (Mn) von 5 000Autonome Zollaussetzung
3907.29.99.60.0Polytetramethylenoxid-di-p-AminobenzoatAutonome Zollaussetzung
3907.29.99.70.0Poly(oxy-1,4-phenylenoxy-1,4-phenylencarbonyl-1,4-phenylen) (CAS RN 29658-26-2) mit einem Gehalt an Additiven von nicht mehr als 35 GHTdiese SeiteAutonome Zollaussetzung
3907.29.99.90.0andere–

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 3907.29.99 eingereiht

10 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Deutschland6
Niederlande2
Estland1
Ungarn1
vZTAWareGültig bis
DEBTI5825/26-1DeutschlandKunststoff-Additiv -permanentes Antistatikum für Polyolefine in Form hellgelber Pellets (Länge ca. 0,3-0,4 cm)- Ein …16.08.2029
DEBTI13849/26-1DeutschlandWässrige Lösung von polyquaternärem Ammoniumchlorid (CAS 25988-97-0). Es handelt sich also um ein Biozid/Algizid, das …09.08.2029
DEBTI43880/25-1DeutschlandPolymere des Hexafluoropropylenoxid (Fluoröl); Perfluoropolyether; Perfluoroalkylether; CAS 76415-97-9. Die Polyether …25.01.2029
DEBTI22165/24-1DeutschlandLösung eines Aminoplast-Polyethylenglykols. Die Polymere entsprechen den Polymeranforderungen des Kapitels 39. …17.02.2028
DEBTI35015/24-1DeutschlandArzneimittelwirkstoff "APL-2" INN 'Pegcetacoplan' (CAS 2019171-69-6) Es handelt sich um ein Polyethylenglykol mit der …16.10.2027
DEBTI51616/23-1DeutschlandPolyglyceryl-6-Dicaprate Feststellungen an einem Warenmuster: Es wurde eine farblose, hochviskose Flüssigkeit …21.07.2027

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
3907.29.2035Halogenfreies-flammwidriges Compound zur Extrusion für Kabelmäntel Zur Zusammensetzung liegen vertrauliche Angaben vor. Demnach liegt ein Compound verschiedener Polymere mit verschiedenen Füllstoffen …
3907.29.114Songsorb CS AQ01 ist ein flüssiger HALS Lichtstabilisator für hochwertige Lackanwendungen. Feststellungen an einem Warenmuster: Es wurde ein Polyether in Form einer gelblichen, leicht viskosen …
3907.29.911Ein Copolymer auf Basis von Epichlorhydrin und Ethylenoxid in Primärform mit - nach Angabe - u.a. folgenden Merkmalen und Eigenschaften: - für die Anwendung in der Automobil-, Gas- und Ölindustrie …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 3907.29.99.70.0

€
3907.29.99.70.0Drittlandszoll6,5 %650 €2.024 €2.674 €
3907.29.99.70.0mit autonomer Zollaussetzung0 %0 €1.900 €1.900 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen

Statt 6,5 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 57 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.20265,2 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 3907.29.99.70.0

senkt den ZollAutonome Zollaussetzung · alle LänderGilt für 3907.29.99.70.0. Rechtsakt: VO (EU) 2025/2605.0 %
GenehmigungDual-Use-Ausfuhrgenehmigung · alle LänderAusfuhr nur mit Genehmigung, wenn die Ware in der EU-Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck steht oder die Behörde wegen der Verwendung (etwa militärisch) eine Genehmigung verlangt. Steht sie nicht darin, wird das in der Ausfuhranmeldung erklärt (Unterlage Y901).Ausfuhr
KontrolleF-Gase bei der Einfuhr · alle LänderErzeugnisse und Einrichtungen, die fluorierte Treibhausgase enthalten oder zum Betrieb brauchen, unterliegen der F-Gase-Verordnung. Anzugeben sind je nach Fall Menge und CO₂-Äquivalent der Gase oder dass die Ware nicht betroffen ist.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle von Abfällen · alle LänderEinfuhr aus allen Ländern: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
KontrolleAusfuhrkontrolle · Kongo (Demokratische Republik)Ausfuhr in die Demokratische Republik Kongo nur mit Genehmigung oder Nachweis, dass die Ware nicht betroffen ist.Ausfuhr
KontrolleAusfuhr von Abfällen · alle LänderDie Ausfuhr von Abfällen ist nur nach der Abfallverbringungsverordnung erlaubt, teils mit Notifizierung oder Verbot.Ausfuhr
KontrolleF-Gase bei der Ausfuhr · alle LänderDie Ausfuhr bestimmter Erzeugnisse mit fluorierten Treibhausgasen ist beschränkt.Ausfuhr

Dual-Use-Bezug möglich: Listenposition 1C008, 1C111, 1C450 B1 der EU-Dual-Use-Liste kann zu dieser Nummer gehören. Für gelistete Güter braucht die Ausfuhr eine Genehmigung.

Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Iran, Nordkorea, SimbabweSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 3907.29.99.70.0

Anmerkungen (5)

Wortlaut · Kapitel 39, Anmerkung 1
1. Als „Kunststoffe“ gelten in der Nomenklatur die Stoffe der Positionen 3901 bis 3914, die im Zeitpunkt der Polymerisation oder in einem späteren Stadium unter einer äußeren Einwirkung (im Allgemeinen Wärme und Druck, falls erforderlich auch unter Zuhilfenahme von Lösemitteln oder Weichmachern) durch Gießen, Pressen, Strangpressen, Walzen oder ein anderes Verfahren eine Form erhalten können oder erhalten haben, die auch nach Beendigung der äußeren Einwirkung erhalten bleibt. Der Begriff „Kunststoffe“ umfasst in der Nomenklatur auch Vulkanfiber. Dagegen ist dieser Begriff nicht anwendbar auf Stoffe, die als Spinnstoffe des Abschnitts XI gelten.
Wortlaut · Kapitel 39, Anmerkung 2
2. Zu Kapitel 39 gehören nicht: a) zubereitete Schmiermittel der Position 2710 oder 3403; b) Wachse der Position 2712 oder 3404; c) isolierte chemisch einheitliche organische Verbindungen (Kapitel 29); d) Heparin oder seine Salze (Position 3001); e) Lösungen von Erzeugnissen der Positionen 3901 bis 3913 (ausgenommen Kollodium) in flüchtigen organischen Lösemitteln, wenn der Anteil des Lösemittels 50 GHT der Lösung übersteigt (Position 3208); Prägefolien der Position 3212; f) organische grenzflächenaktive Stoffe oder Zubereitungen der Position 3402; g) Schmelzharze und Harzester (Position 3806); h) zubereitete Additives für Mineralöle (einschließlich Kraftstoffe) oder für andere, zu denselben Zwecken wie Mineralöle verwendete Flüssigkeiten (Position 3811); ij) zubereitete hydraulische Flüssigkeiten auf der Grundlage von Polyglykolen, Siliconen oder anderen Polymeren des Kapitels 39 (Position 3819); k) Diagnostik- oder Laborreagenzien auf einem Träger aus Kunststoffen (Position 3822); l) synthetischer Kautschuk im Sinne des Kapitels 40 und Waren daraus; m) Sattlerwaren (Position 4201), Koffer, Handtaschen oder andere Behältnisse der Position 4202; n) Flechtwaren und Korbmacherwaren des Kapitels 46; o) Wandverkleidungen der Position 4814; p) Erzeugnisse des Abschnitts XI (Spinnstoffe und Waren daraus); q) Waren des Abschnitts XII (z. B. Schuhe und Schuhteile …
Weitere 3 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 39, Anmerkung 3
3. Zu den Positionen 3901 bis 3911 gehören nur durch chemische Synthese hergestellte Erzeugnisse der folgenden Kategorien: a) flüssige synthetische Polyolefine, bei deren Destillation weniger als 60 RHT bis 300 °C übergehen, nach Umrechnung auf 1 013 mbar, wenn eine Vakuumdestillation durchgeführt wird (Positionen 3901 und 3902); b) niedrig polymerisierte Harze vom Cumaron-Inden-Typ (Position 3911); c) andere synthetische Polymere aus durchschnittlich fünf oder mehr monomeren Einheiten; d) Silicone (Position 3910); e) Resole (Position 3909) und andere Prepolymere.
Wortlaut · Kapitel 39, Anmerkung 6
6. Als „Primärformen“ im Sinne der Positionen 3901 bis 3914 gelten nur folgende Formen: a) Flüssigkeiten und Pasten, einschließlich Dispersionen (Emulsionen und Suspensionen) und Lösungen; b) Blöcke von unregelmäßiger Form, Brocken, Krümel, Pulver (einschließlich Formmassen), Granulate, Flocken und ähnliche lose Formen.
Wortlaut · Kapitel 39, Anmerkung 7
7. Zu Position 3915 gehören nicht Abfälle, Schnitzel und Bruch eines einzelnen thermoplastischen Stoffes, die in Primärformen umgewandelt wurden (Positionen 3901 bis 3914).

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
C-234/8107.10.1982DIE BESTIMMUNGEN DES GEMEINSAMEN ZOLLTARIFS SIND DAHIN AUSZULEGEN , DASS DAS ERZEUGNIS CORIAN , DAS ZU UNGEFÄHR 66 % SEINES GEWICHTS AUS ALUMINIUMHYDROXID , ZU UNGEFÄHR 33 % AUS POLYMETHYLMETHACRYLAT UND ZU EINEM SEHR GERINGEN PROZENTSATZ AUS KATALYTISCHEN …

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 39 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 3907.29.99

  1. 01.01.20223907.29.99neu eingeführt · aus 3907.20.99
  2. 01.01.20223907.29.99.20.0neu eingeführt · „2,3-Bis(methylpolyoxyethylen-oxy)-1-[(3-maleimid-1-oxopropyl)amino]propyloxypropan (CAS RN 697278-30-1) mit einer zahlenmittleren Molmasse …“ · aus 3907.20.11, 3907.20.20, 3907.20.91, 3907.20.99, 3907.69.00 (26 Unterteilungen)
  3. 01.01.20223907.29.99.30.0neu eingeführt · „Homopolymer aus 1-Chlor-2,3-epoxypropan (Epichlorhydrin)“ · aus 3907.20.11, 3907.20.20, 3907.20.91, 3907.20.99, 3907.69.00 (26 Unterteilungen)
  4. 01.01.20223907.29.99.45.0neu eingeführt · „Copolymer aus Ethylenoxid und Propylenoxid, mit endständigen Aminopropyl- und Methoxygruppen“ · aus 3907.20.11, 3907.20.20, 3907.20.91, 3907.20.99, 3907.69.00 (26 Unterteilungen)
  5. 01.01.20223907.29.99.50.0neu eingeführt · „Perfluoropolyetherpolymer mit endständigen Vinyl-Silyl-Gruppen oder einer Zusammen-stellung bei welcher das Perfluoropolyetherpolymer mit …“ · aus 3907.20.11, 3907.20.20, 3907.20.91, 3907.20.99, 3907.69.00 (26 Unterteilungen)
  6. 01.01.20223907.29.99.55.0neu eingeführt · „Succinimidylester der Methoxypoly(ethylenglycol)propionsäure, mit einer zahlenmittleren Molmasse (Mn) von 5 000“ · aus 3907.20.11, 3907.20.20, 3907.20.91, 3907.20.99, 3907.69.00 (26 Unterteilungen)
  7. 01.01.20223907.29.99.60.0neu eingeführt · „Polytetramethylenoxid-di-p-Aminobenzoat“ · aus 3907.20.11, 3907.20.20, 3907.20.91, 3907.20.99, 3907.69.00 (26 Unterteilungen)
  8. 01.01.20223907.29.99.90.0neu eingeführt · aus 3907.20.11, 3907.20.20, 3907.20.91, 3907.20.99, 3907.69.00 (26 Unterteilungen)
  9. 01.07.20233907.29.99.70.0neu eingeführt · „Poly(oxy-1,4-phenylenoxy-1,4-phenylencarbonyl-1,4-phenylen) (CAS RN 29658-26-2) mit einem Gehalt an Additiven von nicht mehr als 35 GHT“

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 3907.29.99.70.0

Welche Stoffe gehören nicht unter 3907.29.99.70.0?

Nach Kapitel 39, Anmerkung 2 gehören isolierte chemisch einheitliche organische Verbindungen (Kapitel 29) nicht in dieses Kapitel. Für dieses Polymer gilt zusätzlich, dass der Additivgehalt höchstens 35 GHT beträgt.

Welche Zolltarifnummer gilt für dieses Polymer unter der Warennummer 3907.29.99?

Für das Polymer mit höchstens 35 GHT Additiven gilt die Zolltarifnummer 3907.29.99.70.0. Andere Stoffe der Warennummer 3907.29.99 gehören in die übrigen Zeilen, und 3907.29.99.90.0 ist deren Restposition „andere“.

Seit wann gilt die Unterteilung der Zolltarifnummer 3907.29.99.70.0?

Die Unterteilung der 11-stelligen Nummern unter 3907.29.99 wurde zuletzt am 08.01.2025 geändert. Zuvor war sie am 01.07.2023 geändert worden.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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