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Zolltarifnummer 3907.61.00.20.0 – PET-Cyclohexandimethanol-Copolymere

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Erfasst werden Copolymere aus Poly(ethylenterephthalat) und Cyclohexandimethanol mit einer Viskositätszahl von 78 ml/g oder mehr, deren Gehalt an Cyclohexandimethanol mehr als 10 GHT beträgt. Alle anderen Waren mit einer Viskositätszahl von 78 ml/g oder mehr aus Poly(ethylenterephthalat) gehören in 3907.61.00.80.0. Poly(ethylenterephthalat) dieser Viskositätszahl wird im Allgemeinen für die Herstellung von Flaschen verwendet.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 3907.61.00.20.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittKunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus
KapitelKunststoffe und Waren daraus
PositionPolyacetale, andere Polyether und Epoxidharze, in Primärformen; Polycarbonate, Alkydharze, Allylpolyester und andere Polyester, in Primärformen
ZolltarifnummerPolyacetale
UnterpositionEpoxidharze
UnterpositionPolycarbonate
ZolltarifnummerAlkydharze
Poly(ethylenterephthalat)
Unterpositionmit einer Viskositätszahl von 78 ml/g oder mehr
ZolltarifnummerCopolymer aus Poly(ethylenterephthalat) und Cyclohexandimethanol, mit einem Gehalt an Cyclohexandimethanol von mehr als 10 GHTDiese Seite
Zolltarifnummeranderes
Unterpositionandere
ZolltarifnummerPoly(milchsäure)

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code3907.616-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer3907.61.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code3907.61.00.2010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer3907.61.00.20.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 3907.61.00.20.0?

Kapitel 39 Kunststoffe und Waren daraus › 3907 Polyacetale, andere Polyether und Epoxidharze, in …
✓Poly(ethylenterephthalat)Die Ware muss Poly(ethylenterephthalat) sein, auch als Copolymer, bei dem die Monomereinheiten von Polyethylenterephthalat gewichtsmäßig vorherrschen. Copolymere, in denen sie nicht vorherrschen, gehören zu den anderen Polyestern.
✓mit einer Viskositätszahl von 78 ml/g oder mehrDie Viskositätszahl muss 78 ml/g oder mehr betragen; sie wird nach ISO-Norm 1628-5 mit Dichloressigsäure als Lösungsmittel berechnet. Niedrigere Viskositätszahlen gehören zu anderen Waren.
✓Copolymer aus Poly(ethylenterephthalat) und Cyclohexandimethanol, mit einem Gehalt an Cyclohexandimethanol von mehr als 10 GHTDas Copolymer enthält Cyclohexandimethanol mit mehr als 10 GHT. Nach Anmerkung 4 zu Kapitel 39 gelten Polymere als Copolymere, wenn keine einzelne Monomereinheit 95 GHT oder mehr zum Gesamtpolymergehalt beiträgt.
3907.61.00.20.0PET-Copolymere mit über 10 GHT Cyclohexandimethanol

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 3907.61.00.20.0?

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 3907.61.00

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
3907.61.00.20.0Copolymer aus Poly(ethylenterephthalat) und Cyclohexandimethanol, mit einem Gehalt an Cyclohexandimethanol von mehr als 10 GHTdiese SeiteZollkontingent
3907.61.00.80.0anderes–

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 3907.61.00 eingereiht

Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 3907.61.00.20.0

€
3907.61.00.20.0Drittlandszoll6,5 %650 €2.024 €2.674 €
3907.61.00.20.0aus China: Drittlandszoll + Antidumpingzoll30,7 %3.070 €2.483 €5.553 €
3907.61.00.20.0aus Indien: Drittlandszoll + Ausgleichszoll20,3 %2.030 €2.286 €4.316 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Antidumpingzoll China: 24,2 % – weniger für diese Hersteller

HerstellerZusatzcodeSatz
China Resources Chemical Innovative Materials Group: – China Resources Chemical Innovative Materials Co., Ltd – Zhuhai China Resources Chemical Innovative Materials Co., Ltd.VO (EU) 2024/1040 · seit 03.04.2024899X17,2 %
Dragon Special Resin (XIAMEN) Co., Ltd.VO (EU) 2024/1040 · seit 03.04.2024899Z11,1 %
Far Eastern Industries (Shanghai) Ltd.VO (EU) 2024/1040 · seit 03.04.202489AA11,1 %
Jiangsu Ceville New Materials Technology Co., Ltd.VO (EU) 2024/1040 · seit 03.04.202489AB11,1 %
Sanfame Group: – Jiangsu Hailun Petrochemical Co., Ltd – Jiangsu Xingye Plastics Co., Ltd. – Jiangyin Xingyu New Material Co., Ltd. – Jiangyin Xingtai New Material Co., Ltd.VO (EU) 2024/1040 · seit 03.04.2024899V6,6 %
Sinopec Yizheng Chemical Fibre Limited Liability CompanyVO (EU) 2024/1040 · seit 03.04.2024899Y11,1 %
Wankai New Materials Group: – Wankai New Materials Co., Ltd. – Chongqing Wankai New Materials Technology Co. Ltd.VO (EU) 2024/1040 · seit 03.04.2024899W10,7 %
alle übrigen Hersteller in China24,2 %

Zusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, die unter ihrem normalen Wert eingeführt werden. Er kommt zum Drittlandszoll hinzu. Hersteller mit eigenem Satz werden über einen Zusatzcode angemeldet. Ihr Satz gilt nur mit einer Handelsrechnung, die die vorgeschriebene unterzeichnete Erklärung enthält; ohne sie gilt der Satz für alle übrigen Unternehmen.

Ausgleichszoll Indien: 13,8 % – weniger für diese Hersteller

HerstellerZusatzcodeSatz
Futura Polyesters LtdVO (EU) 2025/1748 · seit 20.08.2025A1840 %
IVL Dhunseri Petrochem Industries Private LimitedVO (EU) 2025/1748 · seit 20.08.2025C3802,3 %
Pearl Engineering Polymers Ltd.VO (EU) 2025/1748 · seit 20.08.2025A18213,8 %
Reliance Industries LimitedVO (EU) 2025/1748 · seit 20.08.2025A1814 %
Senpet LtdVO (EU) 2025/1748 · seit 20.08.2025A1834,4 %
alle übrigen Hersteller in Indien13,8 %

Zusätzlicher Zoll auf subventionierte Waren aus bestimmten Ländern. Anmeldung mit Zusatzcode des Herstellers wie beim Antidumpingzoll.

Zollkontingente (1)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.2585alle Länder2 %01.01.2026 – 31.12.2026

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 6,5 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 57 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.20265,6 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 3907.61.00.20.0

erhöht den ZollAntidumpingzoll · ChinaHerstellersätze 6,6 %, 10,7 %, 11,1 %, 17,2 % (Tabelle unter Abgaben).24,2 %
erhöht den ZollAusgleichszoll · IndienHerstellersätze 0 %, 2,3 %, 4 %, 4,4 %, 13,8 % (Tabelle unter Abgaben).13,8 %
KontrolleF-Gase bei der Einfuhr · alle LänderErzeugnisse und Einrichtungen, die fluorierte Treibhausgase enthalten oder zum Betrieb brauchen, unterliegen der F-Gase-Verordnung. Anzugeben sind je nach Fall Menge und CO₂-Äquivalent der Gase oder dass die Ware nicht betroffen ist.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle von Abfällen · alle LänderEinfuhr aus allen Ländern: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
KontrolleAusfuhr von Abfällen · alle LänderDie Ausfuhr von Abfällen ist nur nach der Abfallverbringungsverordnung erlaubt, teils mit Notifizierung oder Verbot.Ausfuhr
KontrolleF-Gase bei der Ausfuhr · alle LänderDie Ausfuhr bestimmter Erzeugnisse mit fluorierten Treibhausgasen ist beschränkt.Ausfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 3907.61.00.20.0

Anmerkungen (5)

Wortlaut · Kapitel 39, Anmerkung 1
1. Als „Kunststoffe“ gelten in der Nomenklatur die Stoffe der Positionen 3901 bis 3914, die im Zeitpunkt der Polymerisation oder in einem späteren Stadium unter einer äußeren Einwirkung (im Allgemeinen Wärme und Druck, falls erforderlich auch unter Zuhilfenahme von Lösemitteln oder Weichmachern) durch Gießen, Pressen, Strangpressen, Walzen oder ein anderes Verfahren eine Form erhalten können oder erhalten haben, die auch nach Beendigung der äußeren Einwirkung erhalten bleibt. Der Begriff „Kunststoffe“ umfasst in der Nomenklatur auch Vulkanfiber. Dagegen ist dieser Begriff nicht anwendbar auf Stoffe, die als Spinnstoffe des Abschnitts XI gelten.
Wortlaut · Kapitel 39, Anmerkung 2
2. Zu Kapitel 39 gehören nicht: a) zubereitete Schmiermittel der Position 2710 oder 3403; b) Wachse der Position 2712 oder 3404; c) isolierte chemisch einheitliche organische Verbindungen (Kapitel 29); d) Heparin oder seine Salze (Position 3001); e) Lösungen von Erzeugnissen der Positionen 3901 bis 3913 (ausgenommen Kollodium) in flüchtigen organischen Lösemitteln, wenn der Anteil des Lösemittels 50 GHT der Lösung übersteigt (Position 3208); Prägefolien der Position 3212; f) organische grenzflächenaktive Stoffe oder Zubereitungen der Position 3402; g) Schmelzharze und Harzester (Position 3806); h) zubereitete Additives für Mineralöle (einschließlich Kraftstoffe) oder für andere, zu denselben Zwecken wie Mineralöle verwendete Flüssigkeiten (Position 3811); ij) zubereitete hydraulische Flüssigkeiten auf der Grundlage von Polyglykolen, Siliconen oder anderen Polymeren des Kapitels 39 (Position 3819); k) Diagnostik- oder Laborreagenzien auf einem Träger aus Kunststoffen (Position 3822); l) synthetischer Kautschuk im Sinne des Kapitels 40 und Waren daraus; m) Sattlerwaren (Position 4201), Koffer, Handtaschen oder andere Behältnisse der Position 4202; n) Flechtwaren und Korbmacherwaren des Kapitels 46; o) Wandverkleidungen der Position 4814; p) Erzeugnisse des Abschnitts XI (Spinnstoffe und Waren daraus); q) Waren des Abschnitts XII (z. B. Schuhe und Schuhteile …
Weitere 3 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 39, Anmerkung 3
3. Zu den Positionen 3901 bis 3911 gehören nur durch chemische Synthese hergestellte Erzeugnisse der folgenden Kategorien: a) flüssige synthetische Polyolefine, bei deren Destillation weniger als 60 RHT bis 300 °C übergehen, nach Umrechnung auf 1 013 mbar, wenn eine Vakuumdestillation durchgeführt wird (Positionen 3901 und 3902); b) niedrig polymerisierte Harze vom Cumaron-Inden-Typ (Position 3911); c) andere synthetische Polymere aus durchschnittlich fünf oder mehr monomeren Einheiten; d) Silicone (Position 3910); e) Resole (Position 3909) und andere Prepolymere.
Wortlaut · Kapitel 39, Anmerkung 6
6. Als „Primärformen“ im Sinne der Positionen 3901 bis 3914 gelten nur folgende Formen: a) Flüssigkeiten und Pasten, einschließlich Dispersionen (Emulsionen und Suspensionen) und Lösungen; b) Blöcke von unregelmäßiger Form, Brocken, Krümel, Pulver (einschließlich Formmassen), Granulate, Flocken und ähnliche lose Formen.
Wortlaut · Kapitel 39, Anmerkung 7
7. Zu Position 3915 gehören nicht Abfälle, Schnitzel und Bruch eines einzelnen thermoplastischen Stoffes, die in Primärformen umgewandelt wurden (Positionen 3901 bis 3914).

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (2)

FundstelleKernaussage
3907.61.00 bis 3907.69.00Poly(ethylenterephthalat) Die Erläuterungen zu den Unterpositionen 3901.10.10 und 3901.10.90, erster Absatz, gelten sinngemäß. Hierher gehören auch Copolymere aus Polycarbonat und Poly(ethylenterephthalat), sofern das Poly(ethylenterephthalat) vorherrscht (siehe die Erläuterungen zu den Unterpositionen des Kapitels 39 des HS, Buchstabe B Ziffer 1 sechster Absatz). Hierher gehören auch Copolymere aus …
3907.61.00mit einer Viskositätszahl von 78 ml/g oder mehr: Poly(ethylenterephthalat) mit einer Viskositätszahl von 78 ml/g oder mehr wird im Allgemeinen für die Herstellung von Flaschen verwendet. Die Viskositätszahl wird gemäß der ISO-Norm 1628-5 unter Verwendung von Dichloressigsäure als Lösungsmittel berechnet.

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
C-234/8107.10.1982DIE BESTIMMUNGEN DES GEMEINSAMEN ZOLLTARIFS SIND DAHIN AUSZULEGEN , DASS DAS ERZEUGNIS CORIAN , DAS ZU UNGEFÄHR 66 % SEINES GEWICHTS AUS ALUMINIUMHYDROXID , ZU UNGEFÄHR 33 % AUS POLYMETHYLMETHACRYLAT UND ZU EINEM SEHR GERINGEN PROZENTSATZ AUS KATALYTISCHEN …

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 39 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 3907.61.00

Änderung ab 01.01.2027Gilt bis 31.12.2026. Ab 01.01.2027 entfällt die Zolltarifnummer 3907.61.00.20.0; Nachfolger sind 3907.61.10.00.0, 3907.61.90.20.0 (Copolymer aus Poly(ethylenterephthalat) und Cyclohexandimethanol, mit einem Gehalt an Cyclohexandimethanol von mehr als 10 GHT), 3907.61.90.80.0 (anderes). Grundlage ist der Tarifbaum ab diesem Tag im EU-TARIC.
  1. 01.01.20173907.61.00neu eingeführt · „mit einer Viskositätszahl von 78 ml/g oder mehr“ · aus 3907.20.11, 3907.60.20, 3907.60.80, 3907.99.90 (17 Unterteilungen)
  2. 03.04.20243907.61.00unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 3907.61.00
  3. 13.07.20243907.61.00wieder anmeldefähig · aus 3907.61.00
  4. 01.07.20253907.61.00unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 3907.61.00
  5. 01.07.20253907.61.00.20.0neu eingeführt · „Copolymer aus Poly(ethylenterephthalat) und Cyclohexandimethanol, mit einem Gehalt an Cyclohexandimethanol von mehr als 10 GHT“ · aus 3907.61.00
  6. 01.07.20253907.61.00.80.0neu eingeführt · „anderes“ · aus 3907.61.00
  7. 01.01.20273907.61.00.20.0aufgehoben · aufgeteilt in 3907.61.10, 3907.61.90
  8. 01.01.20273907.61.00.80.0aufgehoben · aufgeteilt in 3907.61.10, 3907.61.90

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 3907.61.00.20.0

Gibt es einen Antidumpingzoll auf PET-Copolymere mit Ursprung China unter 3907.61.00.20.0?

Ja, für diese Zolltarifnummer gilt bei der Einfuhr ein Antidumpingzoll auf Waren mit Ursprung China.

Gilt für PET-Copolymere mit Ursprung Indien unter 3907.61.00.20.0 ein Ausgleichszoll?

Ja, für diese Zolltarifnummer gilt bei der Einfuhr ein Ausgleichszoll auf Waren mit Ursprung Indien.

Welche Zolltarifnummer gilt für PET-Copolymere mit mehr als 10 GHT Cyclohexandimethanol unter 3907.61.00?

Diese Copolymere gehören in 3907.61.00.20.0. Alle übrigen Waren unter 3907.61.00 mit einer Viskositätszahl von 78 ml/g oder mehr gehören in 3907.61.00.80.0.

Wurde die Zolltarifnummer 3907.61.00.20.0 geändert?

Ja, die Unterteilung der 11-stelligen Nummern wurde am 01.07.2025 geändert.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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