01Ausführungen
Welche Zolltarifnummer haben Einkaufstaschen?
Der Baum zeigt den Weg vom Wortlaut der Position bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
Am Beispiel der üblichen Ausführung (Einkaufstasche aus Baumwollgewebe): Für die Einfuhr zählt die 11-stellige Zolltarifnummer, für Ausfuhr und Intrastat die 8-stellige Warennummer.
- 01 · HS-Code4202.926-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer4202.92.988-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code4202.92.98.9010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer4202.92.98.90.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
Zolltarifnummer finden
Welche Zolltarifnummer gilt für Ihre Einkaufstaschen?
Die Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab. Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Einreihung
Worauf es bei der Einreihung von Einkaufstaschen ankommt
1Aus welchem Material besteht die Außenseite?
Ist die Außenseite aus Spinnstoff, etwa aus Gewebe oder Vliesstoff, führt die Einreihung zu den Spinnstoffnummern wie 4202.92.98. Besteht die Außenseite aus Kunststofffolie, führt sie zu den Folienunternummern wie 4202.92.19.
| Merkmal im Tarif | Nummer | Ausführungen · vZTA |
|---|---|---|
| aus Spinnstoffen | 4202.92.91.10.0bis 4202.92.98.90.0 | Einkaufstasche aus Baumwollgewebe · 99 vZTA |
| aus Kunststofffolien | 4202.92.11.00.0bis 4202.92.19.00.0 | Einkaufstasche aus Kunststofffolie mit Stoffgriffen · 29 vZTA |
2Ist die Tasche handgearbeitet?
Keine Ausführung dieser Seite biegt hier ab, aber 99 gültige vZTA zum Stichwort liegen bei „handgearbeitet“ (4202.92.98). Hier trennt sich die Praxis.
Die Einkaufstasche aus Spinnstoff fällt in „andere“ der Warennummer 4202.92.98. Ob die Tasche handgearbeitet ist, ist ein Zusatz, der ebenfalls auf 4202.92.98 führt, daher ändert er die Einreihung nicht.
| Merkmal im Tarif | Nummer | Ausführungen · vZTA |
|---|---|---|
| andere | 4202.92.98.10.0bis 4202.92.98.90.0 | Einkaufstasche aus Baumwollgewebe · 99 vZTA |
| handgearbeitet | 4202.92.98.10.0bis 4202.92.98.90.0 | 99 vZTA |
Wenn nur „Einkaufstasche“ bekannt ist
Mit der Angabe „Einkaufstasche“ allein gibt es keine eindeutige Nummer. Die Einreihungsprüfung stellt dann diese Rückfragen.
| Frage | Antwort im Beispiel | Weitere Antworten |
|---|---|---|
| 1. Welches Material bildet die sichtbare Außenseite der Einkaufstasche? | Spinnstoff, zum Beispiel Gewebe oder Vliesstoff | Kunststofffolie, für längere oder wiederholte Verwendung vorgesehen · Kunststofffolie mit Griffen, nicht für längere Verwendung vorgesehen · Leder oder rekonstituiertes Leder · Ein anderes Material, etwa Flechtstoff, Papier oder Pappe |
Mit den Antworten im Beispiel ergibt sich 4202.92.98.90.0.
03Abgrenzung
Häufige Verwechslungen bei Einkaufstaschen
| Verwechslung | Richtig | Grund |
|---|---|---|
| Einkaufstasche aus Kunststofffolie wird wie eine Tasche aus Spinnstoff eingereiht | 4202.92.19.00.0 | Die Außenseite entscheidet: Kunststofffolie führt zur Warennummer 4202.92.19, Spinnstoff zur Warennummer 4202.92.98. |
| Faltbarer Einkaufskorb aus Kunststoff wird als Einkaufstasche in Position 4202 eingereiht | 3926.90.97.90.0 | Position 4202 nennt Behältnisse aus Kunststofffolien, Spinnstoffen oder Pappe. Ein Korb aus Kunststoff mit Deckel fällt nicht darunter, sondern in Position 3926. |
| Einkaufstasche aus Kunststofffolie mit Griffen, nur für kurze Verwendung, bleibt in Position 4202 | Position 3923 | Anmerkung 3 A a schließt aus Position 4202 Einkaufstaschen mit Griffen aus Kunststofffolie aus, die für eine längere Verwendung nicht vorgesehen sind. Sie gehören in Position 3923. |
04vZTA
So hat der Zoll Einkaufstaschen eingereiht (vZTA)
Gültige vZTA je Nummer
| vZTA | Ware | Nummer |
|---|---|---|
| DEBTI31742/26-1Deutschland · bis 26.10.2029 | Ähnliches Behältnis, sog. Tragetasche für Yogamatte, Foto siehe Anlage, - nach den Antragsangaben: - - mit einer … | 4202.92.98 |
| DEBTI27641/26-1Deutschland · bis 26.10.2029 | Ähnliches Behältnis, sog. Werkzeugaufbewahrungstasche für Gürtel oder Rucksack, Foto siehe Anlage, - mit einer … | 4202.92.98 |
| DEBTI23994/26-1Deutschland · bis 25.10.2029 | Ähnliches Behältnis, Foto siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus Kunststofffolien, - mit einer Überschlagklappe mit … | 4202.92.19 |
| DEBTI34626/26-1Deutschland · bis 22.10.2029 | Einkaufstasche, sog. Tragetasche, Foto siehe Anlage, - mit einer flächenmäßig überwiegenden Außenseite aus … | 4202.92.19 |
| DEBTI14926/26-1Deutschland · bis 26.10.2029 | Nach den Antragsangaben sowie dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich bei dem als "SunSun Ersatzteil für … | 3926.90.97 |
| DEBTI41734/26-1Deutschland · bis 25.10.2029 | Bei dem durch Abbildungen veranschaulichten Artikel handelt es sich um eine ungefüllte Tintenpatrone (Tintentank) für … | 3926.90.97 |
141 vZTA nennen „Einkaufstasche“, verteilt auf 10 Nummern
Die häufigsten. Dunkel: Nummern aus den Ausführungen oben.
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Einkaufstaschen
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.07.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (ab 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Präferenz: 0 % mit Ursprungsnachweis für Waren aus 56 bis 58 Ländern und Gebieten, neu seit 2026: Armenien, Mercosur, USA.
06Maßnahmen
Maßnahmen bei Einfuhr und Ausfuhr von Einkaufstaschen
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Einkaufstaschen
Anmerkungen (2)
2. Zu Kapitel 39 gehören nicht: a) zubereitete Schmiermittel der Position 2710 oder 3403; b) Wachse der Position 2712 oder 3404; c) isolierte chemisch einheitliche organische Verbindungen (Kapitel 29); d) Heparin oder seine Salze (Position 3001); e) Lösungen von Erzeugnissen der Positionen 3901 bis 3913 (ausgenommen Kollodium) in flüchtigen organischen Lösemitteln, wenn der Anteil des Lösemittels 50 GHT der Lösung übersteigt (Position 3208); Prägefolien der Position 3212; f) organische grenzflächenaktive Stoffe oder Zubereitungen der Position 3402; g) Schmelzharze und Harzester (Position 3806); h) zubereitete Additives für Mineralöle (einschließlich Kraftstoffe) oder für andere, zu denselben Zwecken wie Mineralöle verwendete Flüssigkeiten (Position 3811); ij) zubereitete hydraulische Flüssigkeiten auf der Grundlage von Polyglykolen, Siliconen oder anderen Polymeren des Kapitels 39 (Position 3819); k) Diagnostik- oder Laborreagenzien auf einem Träger aus Kunststoffen (Position 3822); l) synthetischer Kautschuk im Sinne des Kapitels 40 und Waren daraus; m) Sattlerwaren (Position 4201), Koffer, Handtaschen oder andere Behältnisse der Position 4202; n) Flechtwaren und Korbmacherwaren des Kapitels 46; o) Wandverkleidungen der Position 4814; p) Erzeugnisse des Abschnitts XI (Spinnstoffe und Waren daraus); q) Waren des Abschnitts XII (z. B. Schuhe und Schuhteile …
3. A) In Ergänzung der vorstehenden Anmerkung 2 gehören zu Position 4202 nicht: a) Einkaufstaschen, mit Griffen, aus Kunststofffolie, auch bedruckt, für eine längere Verwendung nicht vorgesehen (Position 3923); b) Waren aus Flechtstoffen (Position 4602). B) Waren der Positionen 4202 und 4203 mit Teilen aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen, echten Perlen oder Zuchtperlen, Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten) bleiben auch dann in diesen Positionen eingereiht, selbst wenn diese Teile mehr als geringfügige Verzierungen oder unwesentliche Zutaten darstellen, vorausgesetzt, diese Teile verleihen den Waren nicht ihren wesentlichen Charakter. Wenn die Teile jedoch den Waren ihren wesentlichen Charakter verleihen, sind die Waren in Kapitel 71 einzureihen.
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (4)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 4202.91.80 bis 4202.99.00 | andere: Zu diesen Unterpositionen gehören auch sogenannte „Kleiderschutzhüllen“ für den Transport von Kleidung. Diese Hüllen sind aus dauerhaften Materialien hergestellt und für eine längere Verwendung vorgesehen. Sie sind mit einem oder mehreren Tragegriffen versehen. Um den Transport der Hüllen zu vereinfachen, lassen sie sich in der Regel zusammenfalten und die beiden … |
| 4202.91 bis 4202.99 | andere: Hierher gehören auch sogenannte Schreibmappen (siehe auch die HS-Erläuterungen zu Position 4202 Absatz 4, in denen „Schreibmappen“ als Beispiel für die im zweiten Teil der Position 4202 genannten „ähnlichen Behältnisse“ aufgeführt werden). Schreibmappen sind normalerweise verstärkt und für eine längere Verwendung vorgesehen. Sie weisen üblicherweise ein oder mehrere … |
| 4202.92.11 bis 4202.92.19 | aus Kunststofffolien: Siehe die Erläuterungen zu den Unterpositionen 4202.12.11 und 4202.12.19. |
| 3926.90.97 | andere: Hierher gehören Seitenabdeckungen für Mittelkonsolen von Personenkraftwagen aus kohlenstofffaserverstärkten Kunststoffen. Diese Abdeckungen bestehen aus einem Verbundwerkstoff, bei dem überwiegend Kohlenstofffasern in eine Epoxidharz-Matrix eingebettet sind. Sie haben eine steife Struktur. Diese Abdeckungen sind am unteren Rand mit diversen Rastvorrichtungen sowie … |
Einreihungsverordnungen (38)
| Verordnung | Ware | Nummer |
|---|---|---|
| 2015/231808.12.2015 | Ein Smartphone-Sportarmband aus überwiegend Spinnstoff mit Sichtfenster aus Kunststofffolie wurde in die Warennummer 4202.92.98 eingereiht. | 4202.92.98 |
| 1228/201328.11.2013 | Eine Schachtel aus festem Karton mit Kunststofffolie und einer Schublade für eine Flasche Wein wurde in die Warennummer 4202.92.19 eingereiht. | 4202.92.19 |
| 56/200921.01.2009 | Eine Tasche aus Spinnstoff, beidseitig mit Kunststofffolie beschichtet und mit zwei starken Griffen, wurde in die Warennummer 4202.92.19 eingereiht. | 4202.92.19 |
| 652/200708.06.2007 | Eine Nachbildung eines Mobiltelefons aus überwiegend Kunststoff ohne elektronische Bestandteile wurde in die Warennummer 3926.90.97 eingereiht. | 3926.90.97 |
| 2855/200027.12.2000 | Ein Toilettennecessaire aus Spinnstoffbeutel mit Kunststoffinnenfutter und Kleinmengen an Pflegeprodukten wurde in die Warennummer 4202.92.91 eingereiht. | 4202.92.91 |
| 3471/8917.11.1989 | Ein Rucksack aus Spinnstoffgewebe mit angenähtem anorakähnlichem Kleidungsstück wurde in die Warennummer 4202.92.91 eingereiht. | 4202.92.91 |
Urteile des EuGH (5)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-123/0929.04.2010 | Die Kombinierte Nomenklatur, die den Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1789/2003 der Kommission vom 11. September 2003 geänderten Fassung … |
| C-104/2313.06.2024 | Eine Kunststoffware zum Schutz von Tieren vor Witterungseinflüssen ist kein „vorgefertigtes Gebäude“ im Sinne der Unterposition 9406.00. |
| C-215/1028.07.2011 | Die Verordnung 1417/2007 ist gültig, soweit sie künstliche Nägel in die Warennummer 3926.90.97 einreiht. |
| C-344/2305.09.2024 | Das Urteil legt Art. 46 Buchst. a der Verordnung (EG) Nr. 1186/2009 zu Markierungen aus Kunststoff oder Polyethylenstäben aus, die an lebenden Fischen befestigt werden. |
24 CLASS-Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex.
08Ähnliche Waren
Ähnliche und verwechselte Waren
Gleiche Kategorie, teils andere Nummern. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
Kunststoffteil – 3926.90.97.90.0
Baumwolltasche – 4202.92.98.90.0
Kunststoff-Schlüsselanhänger – 3926.90.97.90.0
Rucksack – 4202.92.91.90.0
Kunststoff-Formteil – 3926.90.97.90.0
Kunststoffgehäuse – 3926.90.97.90.0
Koffer – 4202.12.50.00.0
Handyhülle – 3926.90.97.90.0
Silikon – 3926.90.97.90.0
Stoffbeutel – 4202.92.98.90.0
Figur – 3926.40.00.00.0
Behälter – 3926.90.97.90.0
Dekorationsartikel – 3926.40.00.00.0
Tasche – 4202.92.98.90.0
Nylon-Tasche – 4202.92.98.90.0
Werkzeugkoffer – 4202.12.50.00.009Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer für Einkaufstaschen
Welche Zolltarifnummer melde ich für Einkaufstaschen aus unterschiedlichen Materialien an?
Das Material der Außenseite entscheidet. Eine Einkaufstasche aus Baumwollgewebe melden Sie mit 4202.92.98.90.0 an, eine Einkaufstasche aus Kunststofffolie mit Stoffgriffen für längere wiederholte Verwendung mit 4202.92.19.00.0. Ein faltbarer Einkaufskorb aus Kunststoff mit Deckel gehört nicht in Position 4202, sondern führt zu 3926.90.97.90.0.
Wann gehört eine Einkaufstasche in die Warennummer 4202.92.19?
Eine Einkaufstasche gehört in die Warennummer 4202.92.19, wenn die Außenseite aus Kunststofffolie besteht und die Tasche für längere Verwendung vorgesehen ist. Besteht die Außenseite aus Spinnstoff, etwa Gewebe oder Vliesstoff, gehört sie zu den Spinnstoffnummern wie 4202.92.98.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Präferenzen, Maßnahmen und Fußnoten je Nummer
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA, Zahl je Nummer und die Beispiele
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut der Positionen und Anmerkungen
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission
- CLASS-Datenbank
- Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile