Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Hierarchie zeigt den Weg von der übergeordneten Abschnittsebene bis zur vollständigen Zolltarifnummer.
- AbschnittKap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter IndustrienVI
- KapitelGERB- UND FARBSTOFFAUSZÜGE; TANNINE UND IHRE DERIVATE; FARBSTOFFE, PIGMENTE UND ANDERE FARBMITTEL; ANSTRICHFARBEN UND LACKE; KITTE; TINTEN32
- PositionSynthetische organische Farbmittel, auch chemisch einheitlich; Zubereitungen im Sinne der Anmerkung 3 zu diesem Kapitel auf der Grundlage synthetischer organischer Farbmittel; synthetische organische Erzeugnisse von der als fluoreszierende Aufheller oder als Luminophore verwendeten Art, auch chemisch einheitlich3204
- Unterpositionsynthetische organische Farbmittel und Zubereitungen im Sinne der Anmerkung 3 zu diesem Kapitel auf der Grundlage dieser Farbmittel320411
- Unterpositionandere, einschließlich der Mischungen von Farbmitteln aus mehreren der Unterpositionen 3204 11 bis 3204 19320419
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Farbstoff
Der HS-Code für Farbstoff lautet 3204.19 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3204.19.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3204.19.00.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3204.19.00.90.0.
Einreihung von Farbstoff nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Zolltarifnummer wird in der Ausfuhranmeldung (AV) oder Zollanmeldung wie folgt angegeben:
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Farbstoff
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative Einreihungandere (Hauptcode) – synthetische organische Farbmittel, Auffangkategorie | 3204.19.00.90.0 | 6,5 % |
| Alternative EinreihungDispersionsfarbstoffe | 3204.11 | 6,5 % |
| Alternative EinreihungSäurefarbstoffe | 3204.12 | 6,5 % |
| Alternative EinreihungBasische Farbstoffe | 3204.13 | 6,5 % |
| Alternative EinreihungDirektfarbstoffe | 3204.14 | 6,5 % |
| Alternative EinreihungKüpenfarbstoffe | 3204.15 | 6,5 % |
| Alternative EinreihungReaktivfarbstoffe | 3204.16 | 6,5 % |
| Alternative EinreihungOrganische Pigmente | 3204.17 | 6,5 % |
| Alternative EinreihungFarbmittel pflanzlichen oder tierischen Ursprungs | 3203 | 6,5 % |
| Alternative EinreihungFarblacke | 3205 | 6,5 % |
| Alternative EinreihungAndere Farbmittel (anorganisch) | 3206 | 6,5 % |
| Alternative EinreihungDruckfarben, Tinte, Tusche | 3215 | 6,5 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Farbstoff (3204) ≠ Dispersionsfarbstoffe (3204) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Farbstoff bleibt die Zolltarifnummer 3204.19.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Farbstoff (3204) ≠ Säurefarbstoffe (3204) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Farbstoff bleibt die Zolltarifnummer 3204.19.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Farbstoff (3204) ≠ Basische Farbstoffe (3204) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Farbstoff bleibt die Zolltarifnummer 3204.19.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Farbstoff (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI22695/21-1 | Betacarotene 98 %; synthetisches organisches Farbmittel | 3204.19.00.90.0 |
| DEF/95/06-1 | synthetisches Astaxanthin | 3204.19.00.90.0 |
| DEBTI22342/18-1 | Astaxanthin 10 %, synthetisches organisches Farbmittel | 3204.19.00.90.0 |
| DEBTI6606/20-1 | Betacarotin 30 % in Sonnenblumenöl | 3204.19.00.90.0 |
| DEF/4209/06-1 | Canthaxanthin 10 % | 3204.19.00.90.0 |
| DEBTI22685/21-1 | Astaxanthin 10 % Feed Grade | 3204.19.00.90.0 |
| DE510/16-1 | Canthaxanthin min. 10 % | 3204.19.00.90.0 |
| DE24621/14-1 | Canthaxanthin, frei fließendes Mikrogranulat | 3204.19.00.90.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
6,5 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 6,5 % | Drittlandszoll |
| USA | 6,5 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 2,2 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 6,5 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
| Einfuhrkontrolle REACH | Chemikalienrecht: Es wird geprüft, ob die eingeführten chemischen Stoffe konform mit der EU-Verordnung REACH registriert sind. |
| Veterinärkontrolle | Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten. |
| Einfuhrkontrolle - Abfällen | Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern. |
Zollrechner für Farbstoff
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Farbstoff. Die Einfuhrumsatzsteuer (19 %) wird auf den Zollwert inklusive Zoll berechnet.
Ausfuhr aus der EU
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle – Abfällen | Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten. |
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