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Zolltarifnummer für Pfefferminze

Häufigste Zolltarifnummer · Pfefferminze

Pfefferminze gehört in die Position 1211 und in die Zolltarifnummer 1211.90.86.90.0. Entscheidend ist, dass Minzen aller Art zu Position 1211 zählen, sofern sie hauptsächlich zur Herstellung von Riechmitteln oder zu Zwecken der Medizin verwendet werden. Die Pflanze muss frisch, gekühlt, gefroren oder getrocknet sein, auch geschnitten, gemahlen oder ähnlich fein zerkleinert.

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01Ausführungen

Pfefferminze: Welche Zolltarifnummer gilt?

Der Baum zeigt den Weg vom Wortlaut der Position bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer.

PositionPflanzen, Pflanzenteile …
Unterpositionandere
Kombinierte Nomenklaturandere
ZolltarifnummeranderehäufigstePfefferminze0 %0 %

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

Für die Einfuhr zählt die 11-stellige Zolltarifnummer, für Ausfuhr und Intrastat die 8-stellige Warennummer.

  1. 01 · HS-Code1211.906-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer1211.90.868-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code1211.90.86.9010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer1211.90.86.90.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

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Welche Zolltarifnummer gilt für Ihr Produkt?

Die Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab. Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

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02Abgrenzung

Pfefferminze: Häufige Verwechslungen

VerwechslungRichtigGrund
Pflanzenerzeugnisse als Insektizid oder FungizidPosition 3808Insektizide, Fungizide, Herbizide und ähnliche Waren gehören nach Anmerkung 4 Buchstabe c zur Position 3808, nicht zur Position 1211.
Algen, die wie Kräuter angeboten werdenZolltarifnummer Algen,Position 1212Algen gehören nicht zur Position 1211, sondern zur Position 1212.

03vZTA

Pfefferminze: So hat der Zoll eingereiht (vZTA)

Gültige vZTA je Nummer

1211.90.86Pfefferminze101
vZTAWareNummer
DEBTI31028/26-1Deutschland · bis 27.09.2029Nach den Antragsangaben handelt es sich um getrocknete Samen von Hagebutten. Die Samen werden nach den Angaben in der …1211.90.86
DEBTI32507/26-1Deutschland · bis 20.09.2029Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um getrocknete Cannabisblüten ohne weitere Zusätze. Als …1211.90.86

13 vZTA nennen „Pfefferminze“, verteilt auf 10 Nummern

Die häufigsten. Dunkel: Nummern aus den Ausführungen oben.

04Abgaben

Pfefferminze: Zollsatz und Einfuhrabgaben

€
1211.90.86.90.0Pfefferminze0 %0 €1.900 €1.900 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.07.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (ab 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Weiterführend

05Maßnahmen

Pfefferminze: Maßnahmen bei Einfuhr und Ausfuhr

erhöht den ZollZusatzzoll · RusslandZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · alle LänderZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 % mit Unterlage Y155; sonst 0 %
erhöht den ZollZusatzzoll · BelarusZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
KontrollePflanzengesundheitskontrolle · alle LänderEinfuhr nur mit Pflanzengesundheitszeugnis und amtlicher Kontrolle an der Grenzkontrollstelle, wenn die Ware darunter fällt.
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.
KontrolleREACH · alle LänderChemische Stoffe unterliegen bei der Einfuhr der REACH-Verordnung: Registrierung oder Nachweis, dass eine Ausnahme gilt.
KontrolleCITES bei der Einfuhr · alle LänderWaren aus geschützten Tier- und Pflanzenarten brauchen eine Einfuhrgenehmigung oder Bescheinigung nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen.
KontrolleCITES bei der Ausfuhr · alle LänderWaren aus geschützten Tier- und Pflanzenarten brauchen eine Ausfuhrgenehmigung nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen.
Sanktionen und Embargosnicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Krim und Sewastopol, NordkoreaSanktionsliste prüfen

06Rechtsgrundlagen

Pfefferminze: Rechtsgrundlagen

Anmerkungen (2)

Wortlaut · Kapitel 12, Anmerkung 3
3. Samen von Rüben, Samen für Wiesen, Samen von Zierblumen, Samen von Gemüse, Samen von Waldbäumen, Samen von Obstbäumen, Samen von Wicken (ausgenommen solche der Art Vicia faba) oder Samen von Lupinen gelten als Samen zur Aussaat im Sinne der Position 1209. Zu dieser Position gehören jedoch nicht, auch wenn sie zur Aussaat verwendet werden sollen: a) Hülsenfrüchte und Zuckermais (Kapitel 7); b) Gewürze und andere Waren des Kapitels 9; c) Getreide (Kapitel 10); d) Waren der Positionen 1201 bis 1207 oder der Position 1211.
Wortlaut · Kapitel 12, Anmerkung 4
4. Zu Position 1211 gehören insbesondere folgende Pflanzen und Teile davon: Basilikum, Borretsch, Ginseng, Ysop, Süßholz, Minzen aller Art, Rosmarin, Raute, Salbei und Wermut. Zu dieser Position gehören jedoch nicht: a) pharmazeutische Erzeugnisse des Kapitels 30; b) zubereitete Riech-, Körperpflege- und Schönheitsmittel des Kapitels 33; c) Insektizide, Fungizide, Herbizide, Desinfektionsmittel und ähnliche Waren der Position 3808.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
1211.90.86andere: Hierher gehören, sofern sie nicht von den vorhergehenden Unterpositionen dieser Position erfasst werden, z. B. die in den Erläuterungen zu Position 1211 des HS, elfter Absatz genannten Pflanzen, Pflanzenteile, Samen und Früchte, sowie: 1. Teile der Cannabis-Pflanze, auch vermischt mit anorganischen oder organischen Stoffen, die als Streckmittel dienen; 2. Orangetten …

07Ähnliche Waren

Ähnliche und verwechselte Waren

Gleiche Kategorie, teils andere Nummern. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

Oft verwechselt

08Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer für Pfefferminze

Fällt auf Pfefferminze mit Ursprung Russland ein Zusatzzoll an?

Ja, auf Pfefferminze mit Ursprung Russland fällt ein Zusatzzoll an. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155). Für Pfefferminze der Zolltarifnummer 1211.90.86.90.0 gilt dieser Zusatzzoll.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Präferenzen, Maßnahmen und Fußnoten je Nummer
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA, Zahl je Nummer und die Beispiele
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut der Positionen und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission

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