01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 3906.90.90.17.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code3906.906-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer3906.90.908-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code3906.90.90.1710-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer3906.90.90.17.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 3906.90.90.17.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 3906.90.90.17.0?
- ×Poly(methylmethacrylat)3906.10.00.00.0
- ×Poly[N-(3-hydroxyimino-1,1-dimethylbutyl)acrylamid]3906.90.10.00.0
- ×Copolymer aus 2-Diisopropylaminoethylmethacrylat und Decylmethacrylat, in Form einer Lösung in N,N-Dimethylacetamid, mit einem Gehalt an Copolymer von 55 GHT …3906.90.20.00.0
- ×Copolymer aus Acrylsäure und 2-Ethylhexylacrylat, mit einem Gehalt an 2-Ethylhexylacrylat von 10 GHT bis 11 GHT3906.90.30.00.0
- ×Acrylnitril-Methylacrylat-Copolymer, modifiziert mit Polybutadien-Acrylnitril (NBR)3906.90.40.00.0
- ×Polymerisationserzeugnis aus Acrylsäure und Alkylmethacrylat mit geringen Mengen anderer Monomere, zur Verwendung als Verdickungsmittel in Druckpasten für den …3906.90.50.00.0
- ×Copolymer aus Methylacrylat, Ethylen und einem Monomer, das eine austauschbare, nicht am Kettenende befindliche Carboxylgruppe enthält, mit einem Gehalt an …3906.90.60.00.0
- ×Copolymer aus Methylmethacrylat, Butylacrylat, Glycidylmethacrylat und Styrol (CAS RN 37953-21-2) mit einem Epoxidäquivalent von nicht mehr als 500, in Form von …3906.90.90.23.0
- ×Gemisch mit einem Gehalt von -80 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 90 GHT, eines Core-Shell-Polymers aus Butylacrylat, Ethylacrylat, Methylacrylat und …3906.90.90.28.0
- ×Copolymer aus Methacrylsäureestern, Butylacrylat und cyclischen Dimethylsiloxanen (CAS RN 143106-82-5)3906.90.90.43.0
- ×Polymere aus Ester der Acrylsäure mit einem oder mehreren der folgenden Monomere in der Kette: - Chlormethylvinylether, - Chlorethylvinylether, - …3906.90.90.50.0
- ×Mischung von Polymeren mit einem Gehalt an -Polyacrylamid (CAS RN 9003-05-8) von 77 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 81 GHT, -Polyethylenglycol (CAS RN …3906.90.90.58.0
- ×Wässrige Dispersion mit einem Gehalt an - Ethanol von mehr als 10 GHT, jedoch nicht mehr als 15 GHT und - einem Reaktionsprodukt von …3906.90.90.60.0
- ×Acrylnitril-Styrol-Acrylat-Copolymer in Form von Granulat mit einem Gehalt von -48 GHT an Styrol -22 GHT an Acrylnitril -29 GHT an Butylacrylat und -1 GHT an …3906.90.90.71.0
- ×Zubereitung mit einem Gehalt an - Copolymer aus Butylmethacrylat und Methacrylsäure von 33 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 37 GHT, - Propylenglykol von 24 …3906.90.90.73.0
- ×andere, also nicht: „Superabsorbierende Polymere“, die in Wasser unlöslich sind, durch Polymerisation von Acrylmonomermolekülen mit Vernetzern zur Bildung …3906.90.90.90.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 3906.90.90.17.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 3906.90.90
| Zolltarifnummer | Wortlaut | Eigene Maßnahmen |
|---|---|---|
| 3906.90.90.17.0 | „Superabsorbierende Polymere“, die in Wasser unlöslich sind, durch Polymerisation von Acrylmonomermolekülen mit Vernetzern zur Bildung …diese Seite | Antidumpingzoll |
| 3906.90.90.23.0 | Copolymer aus Methylmethacrylat, Butylacrylat, Glycidylmethacrylat und Styrol (CAS RN 37953-21-2) mit einem Epoxidäquivalent von nicht mehr … | Autonome Zollaussetzung |
| 3906.90.90.28.0 | Gemisch mit einem Gehalt von -80 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 90 GHT, eines Core-Shell-Polymers aus Butylacrylat, Ethylacrylat … | Autonome Zollaussetzung |
| 3906.90.90.43.0 | Copolymer aus Methacrylsäureestern, Butylacrylat und cyclischen Dimethylsiloxanen (CAS RN 143106-82-5) | Autonome Zollaussetzung |
| 3906.90.90.50.0 | Polymere aus Ester der Acrylsäure mit einem oder mehreren der folgenden Monomere in der Kette: - Chlormethylvinylether … | Autonome Zollaussetzung |
| 3906.90.90.58.0 | Mischung von Polymeren mit einem Gehalt an -Polyacrylamid (CAS RN 9003-05-8) von 77 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 81 GHT … | Autonome Zollaussetzung |
| 3906.90.90.60.0 | Wässrige Dispersion mit einem Gehalt an - Ethanol von mehr als 10 GHT, jedoch nicht mehr als 15 GHT und - einem Reaktionsprodukt von … | Autonome Zollaussetzung |
| 3906.90.90.71.0 | Acrylnitril-Styrol-Acrylat-Copolymer in Form von Granulat mit einem Gehalt von -48 GHT an Styrol -22 GHT an Acrylnitril -29 GHT an … | Autonome Zollaussetzung |
| 3906.90.90.73.0 | Zubereitung mit einem Gehalt an - Copolymer aus Butylmethacrylat und Methacrylsäure von 33 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 37 GHT … | Autonome Zollaussetzung |
| 3906.90.90.90.0 | andere | – |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 3906.90.90 eingereiht
40 gültige vZTA nennen diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| DEBTI47775/25-1Deutschland | Wasserbasierter Kleber auf Basis eines Acrylpolymers für die Beschichtung unterschiedlicher Trägermaterialien und zur … | 04.10.2029 |
| DEBTI47797/25-1Deutschland | Wasserbasierter Kleber auf Basis eines Acrylpolymers für Beschichtung unterschiedlicher Trägermaterialien, zur … | 04.10.2029 |
| DEBTI47798/25-1Deutschland | Wasserbasierter Kleber auf Basis eines Acrylpolymers für Beschichtung unterschiedlicher Trägermaterialien, zur … | 04.10.2029 |
| DEBTI14442/26-1Deutschland | Textilhilfsmittel bestehend aus einem Polyacrylat in wässriger Dispersion. Befund: Acrylpolymere in Primärformen … | 26.07.2029 |
| DEBTI48113/25-1Deutschland | Rohstoff für die Herstellung von Kaltfließverbesserern für Dieselkraftstoff. Zur Zusammensetzung liegen vertrauliche … | 11.06.2029 |
| DEBTI47107/25-1Deutschland | Glibbi Snoball ist ein Pulver für künstlichen Schnee. Dazu wird das Pulver mit Wasser gemischt, woraufhin sich das … | 10.05.2029 |
05Waren
Welche Waren fallen unter Zolltarifnummer 3906.90.90.17.0?
2 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Zolltarifnummer 3906.90.90.17.0. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
06Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 3906.90.90.17.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Antidumpingzoll Südkorea: 18,8 % – weniger für diese Hersteller
| Hersteller | Zusatzcode | Satz |
|---|---|---|
| LG Chem LtdVO (EU) 2022/547 · seit 07.04.2022 | C766 | 13,4 % |
| alle übrigen Hersteller in Südkorea | 18,8 % |
Zusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, die unter ihrem normalen Wert eingeführt werden. Er kommt zum Drittlandszoll hinzu. Hersteller mit eigenem Satz werden über einen Zusatzcode angemeldet. Ihr Satz gilt nur mit einer Handelsrechnung, die die vorgeschriebene unterzeichnete Erklärung enthält; ohne sie gilt der Satz für alle übrigen Unternehmen.
Präferenzen
Statt 6,5 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 57 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:
| Abkommen | Satz |
|---|---|
| Mercosurneu seit 01.05.2026 | 5,2 % |
07Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 3906.90.90.17.0
Dual-Use-Bezug möglich: Listenposition 1C111 der EU-Dual-Use-Liste kann zu dieser Nummer gehören. Für gelistete Güter braucht die Ausfuhr eine Genehmigung.
08Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 3906.90.90.17.0
Anmerkungen (5)
1. Als „Kunststoffe“ gelten in der Nomenklatur die Stoffe der Positionen 3901 bis 3914, die im Zeitpunkt der Polymerisation oder in einem späteren Stadium unter einer äußeren Einwirkung (im Allgemeinen Wärme und Druck, falls erforderlich auch unter Zuhilfenahme von Lösemitteln oder Weichmachern) durch Gießen, Pressen, Strangpressen, Walzen oder ein anderes Verfahren eine Form erhalten können oder erhalten haben, die auch nach Beendigung der äußeren Einwirkung erhalten bleibt. Der Begriff „Kunststoffe“ umfasst in der Nomenklatur auch Vulkanfiber. Dagegen ist dieser Begriff nicht anwendbar auf Stoffe, die als Spinnstoffe des Abschnitts XI gelten.
2. Zu Kapitel 39 gehören nicht: a) zubereitete Schmiermittel der Position 2710 oder 3403; b) Wachse der Position 2712 oder 3404; c) isolierte chemisch einheitliche organische Verbindungen (Kapitel 29); d) Heparin oder seine Salze (Position 3001); e) Lösungen von Erzeugnissen der Positionen 3901 bis 3913 (ausgenommen Kollodium) in flüchtigen organischen Lösemitteln, wenn der Anteil des Lösemittels 50 GHT der Lösung übersteigt (Position 3208); Prägefolien der Position 3212; f) organische grenzflächenaktive Stoffe oder Zubereitungen der Position 3402; g) Schmelzharze und Harzester (Position 3806); h) zubereitete Additives für Mineralöle (einschließlich Kraftstoffe) oder für andere, zu denselben Zwecken wie Mineralöle verwendete Flüssigkeiten (Position 3811); ij) zubereitete hydraulische Flüssigkeiten auf der Grundlage von Polyglykolen, Siliconen oder anderen Polymeren des Kapitels 39 (Position 3819); k) Diagnostik- oder Laborreagenzien auf einem Träger aus Kunststoffen (Position 3822); l) synthetischer Kautschuk im Sinne des Kapitels 40 und Waren daraus; m) Sattlerwaren (Position 4201), Koffer, Handtaschen oder andere Behältnisse der Position 4202; n) Flechtwaren und Korbmacherwaren des Kapitels 46; o) Wandverkleidungen der Position 4814; p) Erzeugnisse des Abschnitts XI (Spinnstoffe und Waren daraus); q) Waren des Abschnitts XII (z. B. Schuhe und Schuhteile …
Weitere 3 Anmerkungen im Wortlaut
3. Zu den Positionen 3901 bis 3911 gehören nur durch chemische Synthese hergestellte Erzeugnisse der folgenden Kategorien: a) flüssige synthetische Polyolefine, bei deren Destillation weniger als 60 RHT bis 300 °C übergehen, nach Umrechnung auf 1 013 mbar, wenn eine Vakuumdestillation durchgeführt wird (Positionen 3901 und 3902); b) niedrig polymerisierte Harze vom Cumaron-Inden-Typ (Position 3911); c) andere synthetische Polymere aus durchschnittlich fünf oder mehr monomeren Einheiten; d) Silicone (Position 3910); e) Resole (Position 3909) und andere Prepolymere.
6. Als „Primärformen“ im Sinne der Positionen 3901 bis 3914 gelten nur folgende Formen: a) Flüssigkeiten und Pasten, einschließlich Dispersionen (Emulsionen und Suspensionen) und Lösungen; b) Blöcke von unregelmäßiger Form, Brocken, Krümel, Pulver (einschließlich Formmassen), Granulate, Flocken und ähnliche lose Formen.
7. Zu Position 3915 gehören nicht Abfälle, Schnitzel und Bruch eines einzelnen thermoplastischen Stoffes, die in Primärformen umgewandelt wurden (Positionen 3901 bis 3914).
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 3906.90.90 | andere: Hierher gehören Poly(acrylnitril) und Polyacryl-Elastomere (ACM) in Primärformen (nicht vulkanisiert). Nicht hierher gehören: a) Acrylpolymere, die Ionenaustauscher sind (Position 3914.00.00); b) Copolymere des Acrylnitrils, die den Bestimmungen der Anmerkung 4 zu Kapitel 40 entsprechen (Kapitel 40). |
Einreihungsverordnungen (1)
| Verordnung | Ware | Nummer |
|---|---|---|
| 2020/18607.02.2020 | Polyacryl-Elastomere in Form weißer Blöcke aus Acrylatmonomeren, darunter Ethylacrylat, wurden in die Warennummer 3906.90.90 eingereiht. | 3906.90.90 |
Urteile des EuGH (1)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-160/8002.07.1981 | DIE SYSTEMATISCHE ZUWEISUNG DER WAREN ZU DEN VERSCHIEDENEN ABSCHNITTEN UND KAPITELN DES GEMEINSAMEN ZOLLTARIFS SCHLIESST ES AUS , DASS EINE ALS VERDICKUNGSSTOFF VERWENDETE GUMME , AUCH WENN SIE IHRER NATUR UND ZUSAMMENSETZUNG NACH MIT DEN IN DEN TARIFNUMMERN … |
Alle Anmerkungen zu Kapitel 39 stehen auf der Kapitelseite.
09Verlauf
Verlauf der Warennummer 3906.90.90
- 01.01.19973906.90.90neu eingeführt · aus 3906.90.00
- 01.01.19973906.90.90.90.0neu eingeführt · aus 3906.90.00 (9 Unterteilungen)
- 01.07.19993906.90.90.50.0neu eingeführt · „Acrylpolymere, mit einem Gehalt an Chlorethylvinylether oder Chlormethylacrylat von 2,5 GHT oder mehr, in Formen im Sinne der Anmerkung 6 …“
- 01.01.20023906.90.90.60.0neu eingeführt · „Copolymer aus Butylacrylat und Vinylchlorid, mit einem Gehalt an Butylacrylat von 58 (+/- 1) GHT und Vinylchlorid von 42 (+/- 1) GHT, in …“
- 01.07.20023906.90.90.50.0Wortlaut geändert · „Polymere aus Ester der Acrylsäure mit einem oder mehreren der folgenden Monomere in der Kette: - Chlormethylvinylether, - …“ · vorher „Acrylpolymere, mit einem Gehalt an Chlorethylvinylether oder Chlormethylacrylat von 2,5 GHT oder mehr, in Formen im Sinne der Anmerkung 6 b) zu Kapitel 39“
- 01.07.20033906.90.90.50.0Wortlaut geändert · „Polymere aus Ester der Acrylsäure mit einem oder mehreren der folgenden Monomere in der Kette: - Chlormethylvinylether, - …“ · vorher „Polymere aus Ester der Acrylsäure mit einem oder mehreren der folgenden Monomere in der Kette: - Chlormethylvinylether, - Chlorethylvinylether, - Chlormethylstyrol, - Vinylchloracetat, - Methacrylsäure,mit einem Gehalt jeder einzelnen Monomereinheit von nicht mehr als 5 GHT“
- 01.07.20043906.90.90.50.0Wortlaut geändert · „Polymere aus Ester der Acrylsäure mit einem oder mehreren der folgenden Monomere in der Kette: - Chlormethylvinylether, - …“ · vorher „Polymere aus Ester der Acrylsäure mit einem oder mehreren der folgenden Monomere in der Kette: - Chlormethylvinylether, - Chlorethylvinylether, - Chlormethylstyrol, - Vinylchloracetat, - Methacrylsäure,mit einem Gehalt jeder einzelnen Monomereinheit von nicht mehr als 5 GHT, in Formen im Sinne der Anmerkung 6b) zu Kapitel 39“
- 01.07.20093906.90.90.60.0aufgehoben · aufgeteilt in 3906.90.90
- 01.01.20153906.90.90.73.0neu eingeführt · „Zubereitung mit einem Gehalt an - Copolymer aus Butylmethacrylat und Methacrylsäure von 33 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 37 GHT …“ · aus 3906.90.90
- 01.07.20183906.90.90.23.0neu eingeführt · „Copolymer aus Methylmethacrylat, Butylacrylat, Glycidylmethacrylat und Styrol (CAS RN 37953-21-2) mit einem Epoxidäquivalent von nicht mehr …“ · aus 3906.90.90
- 01.07.20183906.90.90.43.0neu eingeführt · „Copolymer aus Methacrylsäureestern, Butylacrylat und cyclischen Dimethylsiloxanen (CAS RN 143106-82-5)“ · aus 3906.90.90
- 01.01.20193906.90.90.60.0neu eingeführt · „Wässrige Dispersion mit einem Gehalt an - Ethanol von mehr als 10 GHT, jedoch nicht mehr als 15 GHT und - einem Reaktionsprodukt von …“ · aus 3906.90.90
- 01.01.20203906.90.90.50.0Wortlaut geändert · „Polymere aus Ester der Acrylsäure mit einem oder mehreren der folgenden Monomere in der Kette: - Chlormethylvinylether …“ · vorher „Polymere aus Ester der Acrylsäure mit einem oder mehreren der folgenden Monomere in der Kette: - Chlormethylvinylether, - Chlorethylvinylether, - Chlormethylstyrol, - Vinylchloracetat, - Methacrylsäure, - Butendisäuremonobutylester, mit einem Gehalt jeder einzelnen Monomereinheit von nicht mehr als 5 GHT, in Formen im Sinne der Anmerkung 6 b) zu Kapitel 39“
- 18.02.20213906.90.90.17.0neu eingeführt · „„Superabsorbierende Polymere“, die in Wasser unlöslich sind, durch Polymerisation von Acrylmonomermolekülen mit Vernetzern zur Bildung …“
- 01.01.20243906.90.90.58.0neu eingeführt · „Mischung von Polymeren mit einem Gehalt an -Polyacrylamid (CAS RN 9003-05-8) von 77 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 81 GHT …“
- 01.07.20253906.90.90.71.0neu eingeführt · „Acrylnitril-Styrol-Acrylat-Copolymer in Form von Granulat mit einem Gehalt von -48 GHT an Styrol -22 GHT an Acrylnitril -29 GHT an …“
- 01.07.20263906.90.90.28.0neu eingeführt · „Gemisch mit einem Gehalt von -80 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 90 GHT, eines Core-Shell-Polymers aus Butylacrylat, Ethylacrylat …“ · aus 3906.90.90
10Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 3906.90.90.17.0
Gibt es einen Antidumpingzoll auf Superabsorbierende Polymere unter 3906.90.90.17.0?
Ja, auf Waren mit Ursprung Südkorea wird bei der Einfuhr ein Antidumpingzoll erhoben, der für 3906.90.90.17.0 gilt.
Welche Zolltarifnummer gilt für superabsorbierende Polymere unter 3906.90.90?
Superabsorbierende Polymere, die in Wasser unlöslich sind und durch Polymerisation von Acrylmonomermolekülen mit Vernetzern hergestellt werden, gehören in 3906.90.90.17.0. Copolymere aus Methylmethacrylat, Butylacrylat, Glycidylmethacrylat und Styrol in Form von Flocken gehören in 3906.90.90.23.0.
Wurde die Zolltarifnummer 3906.90.90.17.0 seit 2025 geändert?
Ja, die Unterteilung der 11-stelligen Nummern wurde zum 08.01.2025, 01.07.2025, 01.01.2026 und 01.07.2026 geändert.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile

