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gültig seit 01.01.1997Dual-Use

Zolltarifnummer 3906.90.90.90.0 – Sonstige Acrylpolymere, Primärform

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst Acrylpolymere in Primärformen, die keine der gesondert genannten Ausführungen der Warennummer 3906.90.90 sind, etwa Poly(acrylnitril) oder Polyacryl-Elastomere (ACM) in nicht vulkanisierter Form. Die Nachbarnummer 3906.90.90.73.0 erfasst dagegen Zubereitungen mit Copolymer aus Butylmethacrylat und Methacrylsäure, Propylenglykol und Wasser.

Typische Waren:PolyacrylamidAcrylpolymereCopolymereAcryl-EmulsionenAcrylharzeTextilhilfsmittel aus Polyacrylat

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 3906.90.90.90.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittKunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus
KapitelKunststoffe und Waren daraus
PositionAcrylpolymere in Primärformen
ZolltarifnummerPoly(methylmethacrylat)
Unterpositionandere
ZolltarifnummerPoly[N-(3-hydroxyimino-1,1-dimethylbutyl)acrylamid]
ZolltarifnummerCopolymer aus 2-Diisopropylaminoethylmethacrylat und Decylmethacrylat, in Form einer Lösung in N,N-Dimethylacetamid, mit einem Gehalt an Copolymer von 55 GHT oder mehr
ZolltarifnummerCopolymer aus Acrylsäure und 2-Ethylhexylacrylat, mit einem Gehalt an 2-Ethylhexylacrylat von 10 GHT bis 11 GHT
ZolltarifnummerAcrylnitril-Methylacrylat-Copolymer, modifiziert mit Polybutadien-Acrylnitril (NBR)
ZolltarifnummerPolymerisationserzeugnis aus Acrylsäure und Alkylmethacrylat mit geringen Mengen anderer Monomere, zur Verwendung als Verdickungsmittel in Druckpasten für den Textildruck
ZolltarifnummerCopolymer aus Methylacrylat, Ethylen und einem Monomer, das eine austauschbare, nicht am Kettenende befindliche Carboxylgruppe enthält, mit einem Gehalt an Methylacrylat von 50 GHT oder mehr, auch mit Kieselerde vermischt
Kombinierte Nomenklaturandere
Zolltarifnummer„Superabsorbierende Polymere“, die in Wasser unlöslich sind, durch Polymerisation von Acrylmonomermolekülen mit Vernetzern zur Bildung …
ZolltarifnummerCopolymer aus Methylmethacrylat, Butylacrylat, Glycidylmethacrylat und Styrol (CAS RN 37953-21-2) mit einem Epoxidäquivalent von nicht mehr …
ZolltarifnummerGemisch mit einem Gehalt von -80 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 90 GHT, eines Core-Shell-Polymers aus Butylacrylat, Ethylacrylat …
ZolltarifnummerCopolymer aus Methacrylsäureestern, Butylacrylat und cyclischen Dimethylsiloxanen (CAS RN 143106-82-5)
ZolltarifnummerPolymere aus Ester der Acrylsäure mit einem oder mehreren der folgenden Monomere in der Kette: - Chlormethylvinylether …
ZolltarifnummerMischung von Polymeren mit einem Gehalt an -Polyacrylamid (CAS RN 9003-05-8) von 77 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 81 GHT …
ZolltarifnummerWässrige Dispersion mit einem Gehalt an - Ethanol von mehr als 10 GHT, jedoch nicht mehr als 15 GHT und - einem Reaktionsprodukt von …
ZolltarifnummerAcrylnitril-Styrol-Acrylat-Copolymer in Form von Granulat mit einem Gehalt von -48 GHT an Styrol -22 GHT an Acrylnitril -29 GHT an …
ZolltarifnummerZubereitung mit einem Gehalt an - Copolymer aus Butylmethacrylat und Methacrylsäure von 33 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 37 GHT …
ZolltarifnummerandereDiese Seite

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code3906.906-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer3906.90.908-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code3906.90.90.9010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer3906.90.90.90.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 3906.90.90.90.0?

Kapitel 39 Kunststoffe und Waren daraus › 3906 Acrylpolymere in Primärformen
✓andere, also nicht: Poly(methylmethacrylat)Die Ware ist ein Acrylpolymer in Primärform, das aus anderen Acrylmonomeren als Methylmethacrylat aufgebaut ist, etwa aus Acrylnitril oder Acrylaten.
✓andere, also nicht: Poly[N-(3-hydroxyimino-1,1-dimethylbutyl)acrylamid], Copolymer aus 2-Diisopropylaminoethylmethacrylat und Decylmethacrylat, in Form einer …Die Ware ist ein Acrylpolymer in Primärform, das als Polymer oder Copolymer ohne besondere Zweckbestimmung vorliegt, etwa als Poly(acrylnitril) in Primärform.
✓andere, also nicht: „Superabsorbierende Polymere“, die in Wasser unlöslich sind, durch Polymerisation von Acrylmonomermolekülen mit Vernetzern zur Bildung …Die Ware ist ein Acrylpolymer in Primärform, das aus zwei oder drei Acrylatmonomeren aufgebaut ist, etwa Ethylacrylat und ein oder zwei weitere Acrylatmonomere, und die Merkmale der Polyacryl-Elastomere in weißen Blöcken laut Verordnung 2020/186 trägt: geringe Mengen Vernetzungsmonomere mit Chlor-, Epoxy- oder Carboxylgruppen und eine Jodzahl von weniger als 4.
3906.90.90.90.0Sonstige Acrylpolymere in Primärformen

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 3906.90.90.90.0?

  • ×Poly(methylmethacrylat)3906.10.00.00.0
  • ×Poly[N-(3-hydroxyimino-1,1-dimethylbutyl)acrylamid]3906.90.10.00.0
  • ×Copolymer aus 2-Diisopropylaminoethylmethacrylat und Decylmethacrylat, in Form einer Lösung in N,N-Dimethylacetamid, mit einem Gehalt an Copolymer von 55 GHT …3906.90.20.00.0
  • ×Copolymer aus Acrylsäure und 2-Ethylhexylacrylat, mit einem Gehalt an 2-Ethylhexylacrylat von 10 GHT bis 11 GHT3906.90.30.00.0
  • ×Acrylnitril-Methylacrylat-Copolymer, modifiziert mit Polybutadien-Acrylnitril (NBR)3906.90.40.00.0
  • ×Polymerisationserzeugnis aus Acrylsäure und Alkylmethacrylat mit geringen Mengen anderer Monomere, zur Verwendung als Verdickungsmittel in Druckpasten für den …3906.90.50.00.0
  • ×Copolymer aus Methylacrylat, Ethylen und einem Monomer, das eine austauschbare, nicht am Kettenende befindliche Carboxylgruppe enthält, mit einem Gehalt an …3906.90.60.00.0
  • ׄSuperabsorbierende Polymere“, die in Wasser unlöslich sind, durch Polymerisation von Acrylmonomermolekülen mit Vernetzern zur Bildung vernetzter …3906.90.90.17.0
  • ×Copolymer aus Methylmethacrylat, Butylacrylat, Glycidylmethacrylat und Styrol (CAS RN 37953-21-2) mit einem Epoxidäquivalent von nicht mehr als 500, in Form von …3906.90.90.23.0
  • ×Gemisch mit einem Gehalt von -80 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 90 GHT, eines Core-Shell-Polymers aus Butylacrylat, Ethylacrylat, Methylacrylat und …3906.90.90.28.0
  • ×Copolymer aus Methacrylsäureestern, Butylacrylat und cyclischen Dimethylsiloxanen (CAS RN 143106-82-5)3906.90.90.43.0
  • ×Polymere aus Ester der Acrylsäure mit einem oder mehreren der folgenden Monomere in der Kette: - Chlormethylvinylether, - Chlorethylvinylether, - …3906.90.90.50.0
  • ×Mischung von Polymeren mit einem Gehalt an -Polyacrylamid (CAS RN 9003-05-8) von 77 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 81 GHT, -Polyethylenglycol (CAS RN …3906.90.90.58.0
  • ×Wässrige Dispersion mit einem Gehalt an - Ethanol von mehr als 10 GHT, jedoch nicht mehr als 15 GHT und - einem Reaktionsprodukt von …3906.90.90.60.0
  • ×Acrylnitril-Styrol-Acrylat-Copolymer in Form von Granulat mit einem Gehalt von -48 GHT an Styrol -22 GHT an Acrylnitril -29 GHT an Butylacrylat und -1 GHT an …3906.90.90.71.0
  • ×Zubereitung mit einem Gehalt an - Copolymer aus Butylmethacrylat und Methacrylsäure von 33 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 37 GHT, - Propylenglykol von 24 …3906.90.90.73.0

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 3906.90.90

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
3906.90.90.17.0„Superabsorbierende Polymere“, die in Wasser unlöslich sind, durch Polymerisation von Acrylmonomermolekülen mit Vernetzern zur Bildung …Antidumpingzoll
3906.90.90.23.0Copolymer aus Methylmethacrylat, Butylacrylat, Glycidylmethacrylat und Styrol (CAS RN 37953-21-2) mit einem Epoxidäquivalent von nicht mehr …Autonome Zollaussetzung
3906.90.90.28.0Gemisch mit einem Gehalt von -80 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 90 GHT, eines Core-Shell-Polymers aus Butylacrylat, Ethylacrylat …Autonome Zollaussetzung
3906.90.90.43.0Copolymer aus Methacrylsäureestern, Butylacrylat und cyclischen Dimethylsiloxanen (CAS RN 143106-82-5)Autonome Zollaussetzung
3906.90.90.50.0Polymere aus Ester der Acrylsäure mit einem oder mehreren der folgenden Monomere in der Kette: - Chlormethylvinylether …Autonome Zollaussetzung
3906.90.90.58.0Mischung von Polymeren mit einem Gehalt an -Polyacrylamid (CAS RN 9003-05-8) von 77 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 81 GHT …Autonome Zollaussetzung
3906.90.90.60.0Wässrige Dispersion mit einem Gehalt an - Ethanol von mehr als 10 GHT, jedoch nicht mehr als 15 GHT und - einem Reaktionsprodukt von …Autonome Zollaussetzung
3906.90.90.71.0Acrylnitril-Styrol-Acrylat-Copolymer in Form von Granulat mit einem Gehalt von -48 GHT an Styrol -22 GHT an Acrylnitril -29 GHT an …Autonome Zollaussetzung
3906.90.90.73.0Zubereitung mit einem Gehalt an - Copolymer aus Butylmethacrylat und Methacrylsäure von 33 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 37 GHT …Autonome Zollaussetzung
3906.90.90.90.0anderediese Seite–

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 3906.90.90 eingereiht

40 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Deutschland24
Niederlande6
Frankreich4
Tschechien3
Griechenland1
Kroatien1
vZTAWareGültig bis
DEBTI47775/25-1DeutschlandWasserbasierter Kleber auf Basis eines Acrylpolymers für die Beschichtung unterschiedlicher Trägermaterialien und zur …04.10.2029
DEBTI47797/25-1DeutschlandWasserbasierter Kleber auf Basis eines Acrylpolymers für Beschichtung unterschiedlicher Trägermaterialien, zur …04.10.2029
DEBTI47798/25-1DeutschlandWasserbasierter Kleber auf Basis eines Acrylpolymers für Beschichtung unterschiedlicher Trägermaterialien, zur …04.10.2029
DEBTI14442/26-1DeutschlandTextilhilfsmittel bestehend aus einem Polyacrylat in wässriger Dispersion. Befund: Acrylpolymere in Primärformen …26.07.2029
DEBTI48113/25-1DeutschlandRohstoff für die Herstellung von Kaltfließverbesserern für Dieselkraftstoff. Zur Zusammensetzung liegen vertrauliche …11.06.2029
DEBTI47107/25-1DeutschlandGlibbi Snoball ist ein Pulver für künstlichen Schnee. Dazu wird das Pulver mit Wasser gemischt, woraufhin sich das …10.05.2029

05Waren

Welche Waren fallen unter Zolltarifnummer 3906.90.90.90.0?

6 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Zolltarifnummer 3906.90.90.90.0. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

06Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 3906.90.90.90.0

€
3906.90.90.90.0Drittlandszoll6,5 %650 €2.024 €2.674 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen

Statt 6,5 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 57 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.20265,2 %

07Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 3906.90.90.90.0

senkt den ZollZollaussetzung für Luftfahrzeuge · alle LänderGilt für 3906.90.90.90.0. Nur mit Unterlage C119 („Freigabebescheinigung – EASA-Formblatt 1 (gemäß Anlage I zu Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 748/2012) oder eine gleichwertige Bescheinigung“). Rechtsakt: VO (EU) 2018/1517.0 %
GenehmigungDual-Use-Ausfuhrgenehmigung · alle LänderAusfuhr nur mit Genehmigung, wenn die Ware in der EU-Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck steht oder die Behörde wegen der Verwendung (etwa militärisch) eine Genehmigung verlangt. Steht sie nicht darin, wird das in der Ausfuhranmeldung erklärt (Unterlage Y901).Ausfuhr
KontrolleF-Gase bei der Einfuhr · alle LänderErzeugnisse und Einrichtungen, die fluorierte Treibhausgase enthalten oder zum Betrieb brauchen, unterliegen der F-Gase-Verordnung. Anzugeben sind je nach Fall Menge und CO₂-Äquivalent der Gase oder dass die Ware nicht betroffen ist.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle von Abfällen · alle LänderEinfuhr aus allen Ländern: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
KontrolleAusfuhr von Abfällen · alle LänderDie Ausfuhr von Abfällen ist nur nach der Abfallverbringungsverordnung erlaubt, teils mit Notifizierung oder Verbot.Ausfuhr
KontrolleF-Gase bei der Ausfuhr · alle LänderDie Ausfuhr bestimmter Erzeugnisse mit fluorierten Treibhausgasen ist beschränkt.Ausfuhr

Dual-Use-Bezug möglich: Listenposition 1C111 der EU-Dual-Use-Liste kann zu dieser Nummer gehören. Für gelistete Güter braucht die Ausfuhr eine Genehmigung.

Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Iran, Nordkorea, Russland, BelarusSanktionsliste prüfen

08Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 3906.90.90.90.0

Anmerkungen (5)

Wortlaut · Kapitel 39, Anmerkung 1
1. Als „Kunststoffe“ gelten in der Nomenklatur die Stoffe der Positionen 3901 bis 3914, die im Zeitpunkt der Polymerisation oder in einem späteren Stadium unter einer äußeren Einwirkung (im Allgemeinen Wärme und Druck, falls erforderlich auch unter Zuhilfenahme von Lösemitteln oder Weichmachern) durch Gießen, Pressen, Strangpressen, Walzen oder ein anderes Verfahren eine Form erhalten können oder erhalten haben, die auch nach Beendigung der äußeren Einwirkung erhalten bleibt. Der Begriff „Kunststoffe“ umfasst in der Nomenklatur auch Vulkanfiber. Dagegen ist dieser Begriff nicht anwendbar auf Stoffe, die als Spinnstoffe des Abschnitts XI gelten.
Wortlaut · Kapitel 39, Anmerkung 2
2. Zu Kapitel 39 gehören nicht: a) zubereitete Schmiermittel der Position 2710 oder 3403; b) Wachse der Position 2712 oder 3404; c) isolierte chemisch einheitliche organische Verbindungen (Kapitel 29); d) Heparin oder seine Salze (Position 3001); e) Lösungen von Erzeugnissen der Positionen 3901 bis 3913 (ausgenommen Kollodium) in flüchtigen organischen Lösemitteln, wenn der Anteil des Lösemittels 50 GHT der Lösung übersteigt (Position 3208); Prägefolien der Position 3212; f) organische grenzflächenaktive Stoffe oder Zubereitungen der Position 3402; g) Schmelzharze und Harzester (Position 3806); h) zubereitete Additives für Mineralöle (einschließlich Kraftstoffe) oder für andere, zu denselben Zwecken wie Mineralöle verwendete Flüssigkeiten (Position 3811); ij) zubereitete hydraulische Flüssigkeiten auf der Grundlage von Polyglykolen, Siliconen oder anderen Polymeren des Kapitels 39 (Position 3819); k) Diagnostik- oder Laborreagenzien auf einem Träger aus Kunststoffen (Position 3822); l) synthetischer Kautschuk im Sinne des Kapitels 40 und Waren daraus; m) Sattlerwaren (Position 4201), Koffer, Handtaschen oder andere Behältnisse der Position 4202; n) Flechtwaren und Korbmacherwaren des Kapitels 46; o) Wandverkleidungen der Position 4814; p) Erzeugnisse des Abschnitts XI (Spinnstoffe und Waren daraus); q) Waren des Abschnitts XII (z. B. Schuhe und Schuhteile …
Weitere 3 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 39, Anmerkung 3
3. Zu den Positionen 3901 bis 3911 gehören nur durch chemische Synthese hergestellte Erzeugnisse der folgenden Kategorien: a) flüssige synthetische Polyolefine, bei deren Destillation weniger als 60 RHT bis 300 °C übergehen, nach Umrechnung auf 1 013 mbar, wenn eine Vakuumdestillation durchgeführt wird (Positionen 3901 und 3902); b) niedrig polymerisierte Harze vom Cumaron-Inden-Typ (Position 3911); c) andere synthetische Polymere aus durchschnittlich fünf oder mehr monomeren Einheiten; d) Silicone (Position 3910); e) Resole (Position 3909) und andere Prepolymere.
Wortlaut · Kapitel 39, Anmerkung 6
6. Als „Primärformen“ im Sinne der Positionen 3901 bis 3914 gelten nur folgende Formen: a) Flüssigkeiten und Pasten, einschließlich Dispersionen (Emulsionen und Suspensionen) und Lösungen; b) Blöcke von unregelmäßiger Form, Brocken, Krümel, Pulver (einschließlich Formmassen), Granulate, Flocken und ähnliche lose Formen.
Wortlaut · Kapitel 39, Anmerkung 7
7. Zu Position 3915 gehören nicht Abfälle, Schnitzel und Bruch eines einzelnen thermoplastischen Stoffes, die in Primärformen umgewandelt wurden (Positionen 3901 bis 3914).

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
3906.90.90andere: Hierher gehören Poly(acrylnitril) und Polyacryl-Elastomere (ACM) in Primärformen (nicht vulkanisiert). Nicht hierher gehören: a) Acrylpolymere, die Ionenaustauscher sind (Position 3914.00.00); b) Copolymere des Acrylnitrils, die den Bestimmungen der Anmerkung 4 zu Kapitel 40 entsprechen (Kapitel 40).

Einreihungsverordnungen (1)

VerordnungWareNummer
2020/18607.02.2020Polyacryl-Elastomere in Form weißer Blöcke aus Ethylacrylat und einem oder zwei weiteren Acrylatmonomeren wurden in die Warennummer 3906.90.90 eingereiht.3906.90.90

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
C-160/8002.07.1981DIE SYSTEMATISCHE ZUWEISUNG DER WAREN ZU DEN VERSCHIEDENEN ABSCHNITTEN UND KAPITELN DES GEMEINSAMEN ZOLLTARIFS SCHLIESST ES AUS , DASS EINE ALS VERDICKUNGSSTOFF VERWENDETE GUMME , AUCH WENN SIE IHRER NATUR UND ZUSAMMENSETZUNG NACH MIT DEN IN DEN TARIFNUMMERN …

Alle Anmerkungen zu Kapitel 39 stehen auf der Kapitelseite.

09Verlauf

Verlauf der Warennummer 3906.90.90

  1. 01.01.19973906.90.90neu eingeführt · aus 3906.90.00
  2. 01.01.19973906.90.90.90.0neu eingeführt · aus 3906.90.00 (9 Unterteilungen)
  3. 01.07.19993906.90.90.50.0neu eingeführt · „Acrylpolymere, mit einem Gehalt an Chlorethylvinylether oder Chlormethylacrylat von 2,5 GHT oder mehr, in Formen im Sinne der Anmerkung 6 …“
  4. 01.01.20023906.90.90.60.0neu eingeführt · „Copolymer aus Butylacrylat und Vinylchlorid, mit einem Gehalt an Butylacrylat von 58 (+/- 1) GHT und Vinylchlorid von 42 (+/- 1) GHT, in …“
  5. 01.07.20023906.90.90.50.0Wortlaut geändert · „Polymere aus Ester der Acrylsäure mit einem oder mehreren der folgenden Monomere in der Kette: - Chlormethylvinylether, - …“ · vorher „Acrylpolymere, mit einem Gehalt an Chlorethylvinylether oder Chlormethylacrylat von 2,5 GHT oder mehr, in Formen im Sinne der Anmerkung 6 b) zu Kapitel 39“
  6. 01.07.20033906.90.90.50.0Wortlaut geändert · „Polymere aus Ester der Acrylsäure mit einem oder mehreren der folgenden Monomere in der Kette: - Chlormethylvinylether, - …“ · vorher „Polymere aus Ester der Acrylsäure mit einem oder mehreren der folgenden Monomere in der Kette: - Chlormethylvinylether, - Chlorethylvinylether, - Chlormethylstyrol, - Vinylchloracetat, - Methacrylsäure,mit einem Gehalt jeder einzelnen Monomereinheit von nicht mehr als 5 GHT“
  7. 01.07.20043906.90.90.50.0Wortlaut geändert · „Polymere aus Ester der Acrylsäure mit einem oder mehreren der folgenden Monomere in der Kette: - Chlormethylvinylether, - …“ · vorher „Polymere aus Ester der Acrylsäure mit einem oder mehreren der folgenden Monomere in der Kette: - Chlormethylvinylether, - Chlorethylvinylether, - Chlormethylstyrol, - Vinylchloracetat, - Methacrylsäure,mit einem Gehalt jeder einzelnen Monomereinheit von nicht mehr als 5 GHT, in Formen im Sinne der Anmerkung 6b) zu Kapitel 39“
  8. 01.07.20093906.90.90.60.0aufgehoben · aufgeteilt in 3906.90.90
  9. 01.01.20153906.90.90.73.0neu eingeführt · „Zubereitung mit einem Gehalt an - Copolymer aus Butylmethacrylat und Methacrylsäure von 33 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 37 GHT …“ · aus 3906.90.90
  10. 01.07.20183906.90.90.23.0neu eingeführt · „Copolymer aus Methylmethacrylat, Butylacrylat, Glycidylmethacrylat und Styrol (CAS RN 37953-21-2) mit einem Epoxidäquivalent von nicht mehr …“ · aus 3906.90.90
  11. 01.07.20183906.90.90.43.0neu eingeführt · „Copolymer aus Methacrylsäureestern, Butylacrylat und cyclischen Dimethylsiloxanen (CAS RN 143106-82-5)“ · aus 3906.90.90
  12. 01.01.20193906.90.90.60.0neu eingeführt · „Wässrige Dispersion mit einem Gehalt an - Ethanol von mehr als 10 GHT, jedoch nicht mehr als 15 GHT und - einem Reaktionsprodukt von …“ · aus 3906.90.90
  13. 01.01.20203906.90.90.50.0Wortlaut geändert · „Polymere aus Ester der Acrylsäure mit einem oder mehreren der folgenden Monomere in der Kette: - Chlormethylvinylether …“ · vorher „Polymere aus Ester der Acrylsäure mit einem oder mehreren der folgenden Monomere in der Kette: - Chlormethylvinylether, - Chlorethylvinylether, - Chlormethylstyrol, - Vinylchloracetat, - Methacrylsäure, - Butendisäuremonobutylester, mit einem Gehalt jeder einzelnen Monomereinheit von nicht mehr als 5 GHT, in Formen im Sinne der Anmerkung 6 b) zu Kapitel 39“
  14. 18.02.20213906.90.90.17.0neu eingeführt · „„Superabsorbierende Polymere“, die in Wasser unlöslich sind, durch Polymerisation von Acrylmonomermolekülen mit Vernetzern zur Bildung …“
  15. 01.01.20243906.90.90.58.0neu eingeführt · „Mischung von Polymeren mit einem Gehalt an -Polyacrylamid (CAS RN 9003-05-8) von 77 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 81 GHT …“
  16. 01.07.20253906.90.90.71.0neu eingeführt · „Acrylnitril-Styrol-Acrylat-Copolymer in Form von Granulat mit einem Gehalt von -48 GHT an Styrol -22 GHT an Acrylnitril -29 GHT an …“
  17. 01.07.20263906.90.90.28.0neu eingeführt · „Gemisch mit einem Gehalt von -80 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 90 GHT, eines Core-Shell-Polymers aus Butylacrylat, Ethylacrylat …“ · aus 3906.90.90

10Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 3906.90.90.90.0

Gehören Wachse oder isolierte chemisch einheitliche organische Verbindungen unter die Zolltarifnummer 3906.90.90.90.0?

Nein, Wachse der Position 2712 oder 3404 und isolierte chemisch einheitliche organische Verbindungen aus Kapitel 29 gehören nach Kapitel 39, Anmerkung 2 nicht hierher. Acrylpolymere, die Ionenaustauscher sind, gehören in die Warennummer 3914.00.00.

Welche Zolltarifnummer gilt für eine wässrige Dispersion mit Ethanol innerhalb der Warennummer 3906.90.90?

Eine wässrige Dispersion mit mehr als 10 GHT bis 15 GHT Ethanol und einem Reaktionsprodukt von Poly(epoxyalkylmethacrylat-co-divinylbenzol) mit einem Glycerolderivat von mehr als 7 GHT bis 11 GHT gehört in 3906.90.90.60.0. Die Zolltarifnummer 3906.90.90.90.0 gilt für Ware ohne eine der genannten Zusammensetzungen.

Seit wann gibt es die Zolltarifnummer 3906.90.90.90.0?

Die Nummer besteht seit dem 1. Januar 1997 und wurde aus 3906.90.00 gebildet.

Gehört Polyacrylamid unter die Zolltarifnummer 3906.90.90.90.0?

Ja, Polyacrylamid ist als Ware dieser Zolltarifnummer geführt. Eine Mischung von Polymeren mit Polyacrylamid von 77 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 81 GHT, und Polyethylenglycol von 18 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 21 GHT, gehört dagegen in 3906.90.90.58.0.

Quellen · Stand 31.10.2026

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