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gültig seit 01.01.2022Dual-Use

Zolltarifnummer 3907.29.11.20.0 – Polyethylenglykol mit Lysin, 40 000

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst Bis-[Methoxypoly(ethylenglykol)]-maleimidopropionamid, das chemisch mit Lysin modifiziert ist und eine zahlenmittlere Molmasse (Mn) von 40 000 hat. Poly(ethylenoxid) mit einer zahlenmittleren Molmasse (Mn) von 100 000 oder mehr gehört in 3907.29.11.10.0, ethoxyliertes Glycerin mit einer Hydroxylzahl von 541 oder mehr, jedoch nicht mehr als 587 (ASTM 4274) in 3907.29.11.40.0.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 3907.29.11.20.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittKunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus
KapitelKunststoffe und Waren daraus
PositionPolyacetale, andere Polyether und Epoxidharze, in Primärformen; Polycarbonate, Alkydharze, Allylpolyester und andere Polyester, in Primärformen
ZolltarifnummerPolyacetale
andere Polyether
ZolltarifnummerBis(polyoxyethylen)methylphosphonat
Unterpositionandere
Polyetheralkohole
Kombinierte NomenklaturPolyethylenglykole
ZolltarifnummerPoly(ethylenoxid) mit einer zahlenmittleren Molmasse (Mn) von 100 000 oder mehr
ZolltarifnummerBis-[Methoxypoly(ethylenglykol)]-maleimidopropionamid, chemisch modifiziert mit Lysin, mit einer zahlenmittleren Molmasse (Mn) von 40 000Diese Seite
ZolltarifnummerMischung mit einem Gehalt von -75 GHT oder mehr an Polyethylenglycol modifiziert mit Butyl-2-cyan-3-(4-hydroxy-3-methoxyphenyl)acrylat, mit …
ZolltarifnummerEthoxyliertes Glycerin (CAS RN 31694-55-0) mit einer Hydroxylzahl von 541 oder mehr, jedoch nicht mehr als 587 (ASTM 4274)
Zolltarifnummerandere
Kombinierte Nomenklaturandere
UnterpositionEpoxidharze
UnterpositionPolycarbonate
ZolltarifnummerAlkydharze
3907.61 – 3907.69Poly(ethylenterephthalat)
ZolltarifnummerPoly(milchsäure)
3907.91 – 3907.99andere Polyester

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code3907.296-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer3907.29.118-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code3907.29.11.2010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer3907.29.11.20.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 3907.29.11.20.0?

Kapitel 39 Kunststoffe und Waren daraus › 3907 Polyacetale, andere Polyether und Epoxidharze, in …
✓andere Polyether, also nicht: Polyacetale, Epoxidharze, Polycarbonate, Alkydharze, Poly(ethylenterephthalat), Poly(milchsäure), andere PolyesterDie Ware muss ein Polyether sein, der in Primärformen vorliegt, wie es die Position verlangt. Er darf kein Polymer aus einer anderen Gruppe dieser Position sein, etwa ein Polycarbonat oder ein Polyester.
✓andere, also nicht: Bis(polyoxyethylen)methylphosphonatDie Ware muss in der übrigen Gruppe der Polyether liegen, also keiner der eigens genannten Verbindungen entsprechen.
✓PolyetheralkoholeDie Ware muss ein Polyetheralkohol sein, also ein Polyether, der als Alkohol vorliegt.
✓PolyethylenglykoleDie Ware muss ein Polyethylenglykol sein, das innerhalb der Polyetheralkohole geführt wird. Erkennen Sie es an der Bezeichnung in der Warenbeschreibung.
✓Bis-[Methoxypoly(ethylenglykol)]-maleimidopropionamid, chemisch modifiziert mit Lysin, mit einer zahlenmittleren Molmasse (Mn) von 40 000Die Ware muss ein Bis-[Methoxypoly(ethylenglykol)]-maleimidopropionamid sein, das mit Lysin chemisch modifiziert ist und eine zahlenmittlere Molmasse (Mn) von 40 000 hat. Die Molmasse entnehmen Sie der Warenbeschreibung.
3907.29.11.20.0Lysin-modifiziertes Bis-[Methoxypoly(ethylenglykol)]-maleimidopropionamid

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 3907.29.11.20.0?

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 3907.29.11

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
3907.29.11.10.0Poly(ethylenoxid) mit einer zahlenmittleren Molmasse (Mn) von 100 000 oder mehrAutonome Zollaussetzung
3907.29.11.20.0Bis-[Methoxypoly(ethylenglykol)]-maleimidopropionamid, chemisch modifiziert mit Lysin, mit einer zahlenmittleren Molmasse (Mn) von 40 000diese SeiteAutonome Zollaussetzung
3907.29.11.30.0Mischung mit einem Gehalt von -75 GHT oder mehr an Polyethylenglycol modifiziert mit Butyl-2-cyan-3-(4-hydroxy-3-methoxyphenyl)acrylat, mit …Autonome Zollaussetzung
3907.29.11.40.0Ethoxyliertes Glycerin (CAS RN 31694-55-0) mit einer Hydroxylzahl von 541 oder mehr, jedoch nicht mehr als 587 (ASTM 4274)Autonome Zollaussetzung
3907.29.11.90.0andere–

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 3907.29.11 eingereiht

4 gültige vZTA nennen diese Nummer.

vZTAWareGültig bis
DEBTI34656/25-1DeutschlandSongsorb CS AQ01 ist ein flüssiger HALS Lichtstabilisator für hochwertige Lackanwendungen. Feststellungen an einem …12.10.2029
DEBTI19838/26-1DeutschlandUV-Absorber mit polymeren Anteil Chemische Zusammensetzung: - …27.09.2029
DEBTI4425/26-1DeutschlandUV-Absorber (Additiv); Chemische Zusammensetzung: Gemisch aus CAS-Nr. 104810-48-2 und CAS-Nr. 104810-47-1. Es wurde …14.05.2029
DEBTI28618/25-2DeutschlandCathode additive Chemisches Additiv für Kathodenmaterial in Lithium-Ionen-Batteriezellen, in flüssiger Form zur …01.01.2029

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
3907.29.2035Halogenfreies-flammwidriges Compound zur Extrusion für Kabelmäntel Zur Zusammensetzung liegen vertrauliche Angaben vor. Demnach liegt ein Compound verschiedener Polymere mit verschiedenen Füllstoffen …
3907.29.9910Kunststoff-Additiv -permanentes Antistatikum für Polyolefine in Form hellgelber Pellets (Länge ca. 0,3-0,4 cm)- Ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt. Nach den vertraulichen Angaben zum Antrag …
3907.29.911Ein Copolymer auf Basis von Epichlorhydrin und Ethylenoxid in Primärform mit - nach Angabe - u.a. folgenden Merkmalen und Eigenschaften: - für die Anwendung in der Automobil-, Gas- und Ölindustrie …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 3907.29.11.20.0

€
3907.29.11.20.0Drittlandszoll6,5 %650 €2.024 €2.674 €
3907.29.11.20.0mit autonomer Zollaussetzung0 %0 €1.900 €1.900 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen

Statt 6,5 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 57 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.20265,2 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 3907.29.11.20.0

senkt den ZollAutonome Zollaussetzung · alle LänderGilt für 3907.29.11.20.0. Rechtsakt: VO (EU) 2025/2605.0 %
GenehmigungDual-Use-Ausfuhrgenehmigung · alle LänderAusfuhr nur mit Genehmigung, wenn die Ware in der EU-Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck steht oder die Behörde wegen der Verwendung (etwa militärisch) eine Genehmigung verlangt. Steht sie nicht darin, wird das in der Ausfuhranmeldung erklärt (Unterlage Y901).Ausfuhr
KontrolleF-Gase bei der Einfuhr · alle LänderErzeugnisse und Einrichtungen, die fluorierte Treibhausgase enthalten oder zum Betrieb brauchen, unterliegen der F-Gase-Verordnung. Anzugeben sind je nach Fall Menge und CO₂-Äquivalent der Gase oder dass die Ware nicht betroffen ist.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle von Abfällen · alle LänderEinfuhr aus allen Ländern: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
KontrolleAusfuhrkontrolle · Kongo (Demokratische Republik)Ausfuhr in die Demokratische Republik Kongo nur mit Genehmigung oder Nachweis, dass die Ware nicht betroffen ist.Ausfuhr
KontrolleAusfuhrkontrolle gefährlicher Chemikalien · alle LänderBetrifft nur Chemikalien aus Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 649/2012: Ihre Ausfuhr wird vorher gemeldet und braucht teils die Zustimmung des Einfuhrlandes. Für andere Waren wird in der Ausfuhranmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Ausfuhr
KontrolleAusfuhr von Abfällen · alle LänderDie Ausfuhr von Abfällen ist nur nach der Abfallverbringungsverordnung erlaubt, teils mit Notifizierung oder Verbot.Ausfuhr
KontrolleF-Gase bei der Ausfuhr · alle LänderDie Ausfuhr bestimmter Erzeugnisse mit fluorierten Treibhausgasen ist beschränkt.Ausfuhr

Dual-Use-Bezug möglich: Listenposition 1C111 der EU-Dual-Use-Liste kann zu dieser Nummer gehören. Für gelistete Güter braucht die Ausfuhr eine Genehmigung.

Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Iran, Nordkorea, SimbabweSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 3907.29.11.20.0

Anmerkungen (5)

Wortlaut · Kapitel 39, Anmerkung 1
1. Als „Kunststoffe“ gelten in der Nomenklatur die Stoffe der Positionen 3901 bis 3914, die im Zeitpunkt der Polymerisation oder in einem späteren Stadium unter einer äußeren Einwirkung (im Allgemeinen Wärme und Druck, falls erforderlich auch unter Zuhilfenahme von Lösemitteln oder Weichmachern) durch Gießen, Pressen, Strangpressen, Walzen oder ein anderes Verfahren eine Form erhalten können oder erhalten haben, die auch nach Beendigung der äußeren Einwirkung erhalten bleibt. Der Begriff „Kunststoffe“ umfasst in der Nomenklatur auch Vulkanfiber. Dagegen ist dieser Begriff nicht anwendbar auf Stoffe, die als Spinnstoffe des Abschnitts XI gelten.
Wortlaut · Kapitel 39, Anmerkung 2
2. Zu Kapitel 39 gehören nicht: a) zubereitete Schmiermittel der Position 2710 oder 3403; b) Wachse der Position 2712 oder 3404; c) isolierte chemisch einheitliche organische Verbindungen (Kapitel 29); d) Heparin oder seine Salze (Position 3001); e) Lösungen von Erzeugnissen der Positionen 3901 bis 3913 (ausgenommen Kollodium) in flüchtigen organischen Lösemitteln, wenn der Anteil des Lösemittels 50 GHT der Lösung übersteigt (Position 3208); Prägefolien der Position 3212; f) organische grenzflächenaktive Stoffe oder Zubereitungen der Position 3402; g) Schmelzharze und Harzester (Position 3806); h) zubereitete Additives für Mineralöle (einschließlich Kraftstoffe) oder für andere, zu denselben Zwecken wie Mineralöle verwendete Flüssigkeiten (Position 3811); ij) zubereitete hydraulische Flüssigkeiten auf der Grundlage von Polyglykolen, Siliconen oder anderen Polymeren des Kapitels 39 (Position 3819); k) Diagnostik- oder Laborreagenzien auf einem Träger aus Kunststoffen (Position 3822); l) synthetischer Kautschuk im Sinne des Kapitels 40 und Waren daraus; m) Sattlerwaren (Position 4201), Koffer, Handtaschen oder andere Behältnisse der Position 4202; n) Flechtwaren und Korbmacherwaren des Kapitels 46; o) Wandverkleidungen der Position 4814; p) Erzeugnisse des Abschnitts XI (Spinnstoffe und Waren daraus); q) Waren des Abschnitts XII (z. B. Schuhe und Schuhteile …
Weitere 3 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 39, Anmerkung 3
3. Zu den Positionen 3901 bis 3911 gehören nur durch chemische Synthese hergestellte Erzeugnisse der folgenden Kategorien: a) flüssige synthetische Polyolefine, bei deren Destillation weniger als 60 RHT bis 300 °C übergehen, nach Umrechnung auf 1 013 mbar, wenn eine Vakuumdestillation durchgeführt wird (Positionen 3901 und 3902); b) niedrig polymerisierte Harze vom Cumaron-Inden-Typ (Position 3911); c) andere synthetische Polymere aus durchschnittlich fünf oder mehr monomeren Einheiten; d) Silicone (Position 3910); e) Resole (Position 3909) und andere Prepolymere.
Wortlaut · Kapitel 39, Anmerkung 6
6. Als „Primärformen“ im Sinne der Positionen 3901 bis 3914 gelten nur folgende Formen: a) Flüssigkeiten und Pasten, einschließlich Dispersionen (Emulsionen und Suspensionen) und Lösungen; b) Blöcke von unregelmäßiger Form, Brocken, Krümel, Pulver (einschließlich Formmassen), Granulate, Flocken und ähnliche lose Formen.
Wortlaut · Kapitel 39, Anmerkung 7
7. Zu Position 3915 gehören nicht Abfälle, Schnitzel und Bruch eines einzelnen thermoplastischen Stoffes, die in Primärformen umgewandelt wurden (Positionen 3901 bis 3914).

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
C-234/8107.10.1982DIE BESTIMMUNGEN DES GEMEINSAMEN ZOLLTARIFS SIND DAHIN AUSZULEGEN , DASS DAS ERZEUGNIS CORIAN , DAS ZU UNGEFÄHR 66 % SEINES GEWICHTS AUS ALUMINIUMHYDROXID , ZU UNGEFÄHR 33 % AUS POLYMETHYLMETHACRYLAT UND ZU EINEM SEHR GERINGEN PROZENTSATZ AUS KATALYTISCHEN …

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 39 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 3907.29.11

  1. 01.01.20223907.29.11neu eingeführt · „Polyethylenglykole“ · aus 3907.20.11, aus 3907.20.20
  2. 01.01.20223907.29.11.10.0neu eingeführt · „Poly(ethylenoxid) mit einer zahlenmittleren Molmasse (Mn) von 100 000 oder mehr“ · aus 3907.20.11, 3907.20.20, 3907.20.91, 3907.20.99, 3907.69.00 (26 Unterteilungen)
  3. 01.01.20223907.29.11.20.0neu eingeführt · „Bis-[Methoxypoly(ethylenglykol)]-maleimidopropionamid, chemisch modifiziert mit Lysin, mit einer zahlenmittleren Molmasse (Mn) von 40 000“ · aus 3907.20.11, 3907.20.20, 3907.20.91, 3907.20.99, 3907.69.00 (26 Unterteilungen)
  4. 01.01.20223907.29.11.90.0neu eingeführt · aus 3907.20.11, 3907.20.20, 3907.20.91, 3907.20.99, 3907.69.00 (26 Unterteilungen)
  5. 01.07.20253907.29.11.30.0neu eingeführt · „Mischung mit einem Gehalt von -75 GHT oder mehr an Polyethylenglycol modifiziert mit Butyl-2-cyan-3-(4-hydroxy-3-methoxyphenyl)acrylat, mit …“ · aus 3907.61.00
  6. 01.07.20253907.29.11.40.0neu eingeführt · „Ethoxyliertes Glycerin (CAS RN 31694-55-0) mit einer Hydroxylzahl von 541 oder mehr, jedoch nicht mehr als 587 (ASTM 4274)“ · aus 3907.61.00

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 3907.29.11.20.0

Welche Zolltarifnummer gilt für Bis-[Methoxypoly(ethylenglykol)]-maleimidopropionamid mit Lysin und einer Molmasse von 40 000 unter 3907.29.11?

Für Bis-[Methoxypoly(ethylenglykol)]-maleimidopropionamid, chemisch mit Lysin modifiziert, mit einer zahlenmittleren Molmasse (Mn) von 40 000 gilt die Zolltarifnummer 3907.29.11.20.0. Die Warennummer 3907.29.11 hat weitere Zolltarifnummern, unter anderem 3907.29.11.10.0 für Poly(ethylenoxid) mit einer zahlenmittleren Molmasse (Mn) von 100 000 oder mehr und 3907.29.11.40.0 für ethoxyliertes Glycerin.

Gehören isolierte chemisch einheitliche organische Verbindungen zu Kapitel 39 und damit unter 3907.29.11.20.0?

Nein, nach Kapitel 39, Anmerkung 2 gehören isolierte chemisch einheitliche organische Verbindungen nicht zu Kapitel 39 und damit nicht zur Zolltarifnummer 3907.29.11.20.0. Die Anmerkung nennt außerdem Wachse und zubereitete Schmiermittel als nicht zu Kapitel 39 gehörig.

Wurde die Unterteilung der Zolltarifnummer 3907.29.11.20.0 zuletzt geändert?

Die Unterteilung der 11-stelligen Nummern für 3907.29.11.20.0 wurde zum 1. Juli 2025 geändert. Davor wurde sie zum 1. Januar 2023 geändert, und der Verlauf der Nummer beginnt am 1. Januar 2022.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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