01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 3907.29.11.30.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code3907.296-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer3907.29.118-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code3907.29.11.3010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer3907.29.11.30.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 3907.29.11.30.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 3907.29.11.30.0?
- ×Polyacetale3907.10.00.00.0
- ×Epoxidharze3907.30
- ×Polycarbonate3907.40
- ×Alkydharze3907.50.00.00.0
- ×Poly(ethylenterephthalat)3907.61, 3907.69
- ×Poly(milchsäure)3907.70.00.00.0
- ×andere Polyester3907.91, 3907.99
- ×Bis(polyoxyethylen)methylphosphonat3907.21.00.00.0
- ×andere, also nicht: Polyetheralkohole3907.29.91.00.0, 3907.29.99
- ×andere, also nicht: Polyethylenglykole3907.29.20
- ×Poly(ethylenoxid) mit einer zahlenmittleren Molmasse (Mn) von 100 000 oder mehr3907.29.11.10.0
- ×Bis-[Methoxypoly(ethylenglykol)]-maleimidopropionamid, chemisch modifiziert mit Lysin, mit einer zahlenmittleren Molmasse (Mn) von 40 0003907.29.11.20.0
- ×Ethoxyliertes Glycerin (CAS RN 31694-55-0) mit einer Hydroxylzahl von 541 oder mehr, jedoch nicht mehr als 587 (ASTM 4274)3907.29.11.40.0
- ×andere, also nicht: Mischung mit einem Gehalt von -75 GHT oder mehr an Polyethylenglycol modifiziert mit Butyl-2-cyan-3-(4-hydroxy-3-methoxyphenyl)acrylat, mit …3907.29.11.90.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 3907.29.11.30.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 3907.29.11
| Zolltarifnummer | Wortlaut | Eigene Maßnahmen |
|---|---|---|
| 3907.29.11.10.0 | Poly(ethylenoxid) mit einer zahlenmittleren Molmasse (Mn) von 100 000 oder mehr | Autonome Zollaussetzung |
| 3907.29.11.20.0 | Bis-[Methoxypoly(ethylenglykol)]-maleimidopropionamid, chemisch modifiziert mit Lysin, mit einer zahlenmittleren Molmasse (Mn) von 40 000 | Autonome Zollaussetzung |
| 3907.29.11.30.0 | Mischung mit einem Gehalt von -75 GHT oder mehr an Polyethylenglycol modifiziert mit Butyl-2-cyan-3-(4-hydroxy-3-methoxyphenyl)acrylat, mit …diese Seite | Autonome Zollaussetzung |
| 3907.29.11.40.0 | Ethoxyliertes Glycerin (CAS RN 31694-55-0) mit einer Hydroxylzahl von 541 oder mehr, jedoch nicht mehr als 587 (ASTM 4274) | Autonome Zollaussetzung |
| 3907.29.11.90.0 | andere | – |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 3907.29.11 eingereiht
4 gültige vZTA nennen diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| DEBTI34656/25-1Deutschland | Songsorb CS AQ01 ist ein flüssiger HALS Lichtstabilisator für hochwertige Lackanwendungen. Feststellungen an einem … | 12.10.2029 |
| DEBTI19838/26-1Deutschland | UV-Absorber mit polymeren Anteil Chemische Zusammensetzung: - … | 27.09.2029 |
| DEBTI4425/26-1Deutschland | UV-Absorber (Additiv); Chemische Zusammensetzung: Gemisch aus CAS-Nr. 104810-48-2 und CAS-Nr. 104810-47-1. Es wurde … | 14.05.2029 |
| DEBTI28618/25-2Deutschland | Cathode additive Chemisches Additiv für Kathodenmaterial in Lithium-Ionen-Batteriezellen, in flüssiger Form zur … | 01.01.2029 |
vZTA in den Nachbarnummern
| Nummer | vZTA | Beispiel |
|---|---|---|
| 3907.29.20 | 35 | Halogenfreies-flammwidriges Compound zur Extrusion für Kabelmäntel Zur Zusammensetzung liegen vertrauliche Angaben vor. Demnach liegt ein Compound verschiedener Polymere mit verschiedenen Füllstoffen … |
| 3907.29.99 | 10 | Kunststoff-Additiv -permanentes Antistatikum für Polyolefine in Form hellgelber Pellets (Länge ca. 0,3-0,4 cm)- Ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt. Nach den vertraulichen Angaben zum Antrag … |
| 3907.29.91 | 1 | Ein Copolymer auf Basis von Epichlorhydrin und Ethylenoxid in Primärform mit - nach Angabe - u.a. folgenden Merkmalen und Eigenschaften: - für die Anwendung in der Automobil-, Gas- und Ölindustrie … |
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 3907.29.11.30.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Präferenzen
Statt 6,5 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 57 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:
| Abkommen | Satz |
|---|---|
| Mercosurneu seit 01.05.2026 | 5,2 % |
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 3907.29.11.30.0
Dual-Use-Bezug möglich: Listenposition 1C111 der EU-Dual-Use-Liste kann zu dieser Nummer gehören. Für gelistete Güter braucht die Ausfuhr eine Genehmigung.
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 3907.29.11.30.0
Anmerkungen (5)
1. Als „Kunststoffe“ gelten in der Nomenklatur die Stoffe der Positionen 3901 bis 3914, die im Zeitpunkt der Polymerisation oder in einem späteren Stadium unter einer äußeren Einwirkung (im Allgemeinen Wärme und Druck, falls erforderlich auch unter Zuhilfenahme von Lösemitteln oder Weichmachern) durch Gießen, Pressen, Strangpressen, Walzen oder ein anderes Verfahren eine Form erhalten können oder erhalten haben, die auch nach Beendigung der äußeren Einwirkung erhalten bleibt. Der Begriff „Kunststoffe“ umfasst in der Nomenklatur auch Vulkanfiber. Dagegen ist dieser Begriff nicht anwendbar auf Stoffe, die als Spinnstoffe des Abschnitts XI gelten.
2. Zu Kapitel 39 gehören nicht: a) zubereitete Schmiermittel der Position 2710 oder 3403; b) Wachse der Position 2712 oder 3404; c) isolierte chemisch einheitliche organische Verbindungen (Kapitel 29); d) Heparin oder seine Salze (Position 3001); e) Lösungen von Erzeugnissen der Positionen 3901 bis 3913 (ausgenommen Kollodium) in flüchtigen organischen Lösemitteln, wenn der Anteil des Lösemittels 50 GHT der Lösung übersteigt (Position 3208); Prägefolien der Position 3212; f) organische grenzflächenaktive Stoffe oder Zubereitungen der Position 3402; g) Schmelzharze und Harzester (Position 3806); h) zubereitete Additives für Mineralöle (einschließlich Kraftstoffe) oder für andere, zu denselben Zwecken wie Mineralöle verwendete Flüssigkeiten (Position 3811); ij) zubereitete hydraulische Flüssigkeiten auf der Grundlage von Polyglykolen, Siliconen oder anderen Polymeren des Kapitels 39 (Position 3819); k) Diagnostik- oder Laborreagenzien auf einem Träger aus Kunststoffen (Position 3822); l) synthetischer Kautschuk im Sinne des Kapitels 40 und Waren daraus; m) Sattlerwaren (Position 4201), Koffer, Handtaschen oder andere Behältnisse der Position 4202; n) Flechtwaren und Korbmacherwaren des Kapitels 46; o) Wandverkleidungen der Position 4814; p) Erzeugnisse des Abschnitts XI (Spinnstoffe und Waren daraus); q) Waren des Abschnitts XII (z. B. Schuhe und Schuhteile …
Weitere 3 Anmerkungen im Wortlaut
3. Zu den Positionen 3901 bis 3911 gehören nur durch chemische Synthese hergestellte Erzeugnisse der folgenden Kategorien: a) flüssige synthetische Polyolefine, bei deren Destillation weniger als 60 RHT bis 300 °C übergehen, nach Umrechnung auf 1 013 mbar, wenn eine Vakuumdestillation durchgeführt wird (Positionen 3901 und 3902); b) niedrig polymerisierte Harze vom Cumaron-Inden-Typ (Position 3911); c) andere synthetische Polymere aus durchschnittlich fünf oder mehr monomeren Einheiten; d) Silicone (Position 3910); e) Resole (Position 3909) und andere Prepolymere.
6. Als „Primärformen“ im Sinne der Positionen 3901 bis 3914 gelten nur folgende Formen: a) Flüssigkeiten und Pasten, einschließlich Dispersionen (Emulsionen und Suspensionen) und Lösungen; b) Blöcke von unregelmäßiger Form, Brocken, Krümel, Pulver (einschließlich Formmassen), Granulate, Flocken und ähnliche lose Formen.
7. Zu Position 3915 gehören nicht Abfälle, Schnitzel und Bruch eines einzelnen thermoplastischen Stoffes, die in Primärformen umgewandelt wurden (Positionen 3901 bis 3914).
Urteile des EuGH (1)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-234/8107.10.1982 | DIE BESTIMMUNGEN DES GEMEINSAMEN ZOLLTARIFS SIND DAHIN AUSZULEGEN , DASS DAS ERZEUGNIS CORIAN , DAS ZU UNGEFÄHR 66 % SEINES GEWICHTS AUS ALUMINIUMHYDROXID , ZU UNGEFÄHR 33 % AUS POLYMETHYLMETHACRYLAT UND ZU EINEM SEHR GERINGEN PROZENTSATZ AUS KATALYTISCHEN … |
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 39 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 3907.29.11
- 01.01.20223907.29.11neu eingeführt · „Polyethylenglykole“ · aus 3907.20.11, aus 3907.20.20
- 01.01.20223907.29.11.10.0neu eingeführt · „Poly(ethylenoxid) mit einer zahlenmittleren Molmasse (Mn) von 100 000 oder mehr“ · aus 3907.20.11, 3907.20.20, 3907.20.91, 3907.20.99, 3907.69.00 (26 Unterteilungen)
- 01.01.20223907.29.11.20.0neu eingeführt · „Bis-[Methoxypoly(ethylenglykol)]-maleimidopropionamid, chemisch modifiziert mit Lysin, mit einer zahlenmittleren Molmasse (Mn) von 40 000“ · aus 3907.20.11, 3907.20.20, 3907.20.91, 3907.20.99, 3907.69.00 (26 Unterteilungen)
- 01.01.20223907.29.11.90.0neu eingeführt · aus 3907.20.11, 3907.20.20, 3907.20.91, 3907.20.99, 3907.69.00 (26 Unterteilungen)
- 01.07.20253907.29.11.30.0neu eingeführt · „Mischung mit einem Gehalt von -75 GHT oder mehr an Polyethylenglycol modifiziert mit Butyl-2-cyan-3-(4-hydroxy-3-methoxyphenyl)acrylat, mit …“ · aus 3907.61.00
- 01.07.20253907.29.11.40.0neu eingeführt · „Ethoxyliertes Glycerin (CAS RN 31694-55-0) mit einer Hydroxylzahl von 541 oder mehr, jedoch nicht mehr als 587 (ASTM 4274)“ · aus 3907.61.00
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 3907.29.11.30.0
Welche Zolltarifnummer gilt für Mischungen aus modifiziertem Polyethylenglycol unter 3907.29.11?
Mischungen mit mindestens 75 GHT Polyethylenglycol, das mit Butyl-2-cyan-3-(4-hydroxy-3-methoxyphenyl)acrylat modifiziert ist, gehören in 3907.29.11.30.0, wenn die Ethylenoxid-Kettenlänge höchstens 30 beträgt und höchstens 25 GHT ethoxyliertes Sorbitan-Trioleat enthalten sind. Andere Stoffe der Warennummer 3907.29.11 fallen in die übrigen Zolltarifnummern, etwa ethoxyliertes Glycerin in 3907.29.11.40.0.
Gehören zubereitete hydraulische Flüssigkeiten auf Polyglykolbasis unter 3907.29.11?
Nein, nach Kapitel 39, Anmerkung 2 gehören zubereitete hydraulische Flüssigkeiten auf der Grundlage von Polyglykolen nicht zu Kapitel 39 und damit auch nicht zur Warennummer 3907.29.11.
Seit wann ist die Zolltarifnummer 3907.29.11.30.0 im Zolltarif geführt?
Der Verlauf dieser Nummer beginnt am 01.01.2022. Am 01.07.2025 wurde die Unterteilung der 11-stelligen Nummern geändert.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile