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gültig seit 01.01.2022Dual-Use

Zolltarifnummer 3907.29.20.50.0 – Poly(p-Phenylenoxid) in Pulverform

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Erfasst wird Poly(p-Phenylenoxid) in Pulverform mit einer Glasübergangstemperatur von 210 °C oder mehr, einer gewichtsgemittelten Molmasse (Mw) von 35 000 oder mehr, jedoch nicht mehr als 80 000, und einer intrinsischen Viskosität von 0,2 oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,6 dl/g. Ein Copolymer von Tetrahydrofuran und Tetrahydro-3-methylfuran mit einer zahlenmittleren Molmasse (Mn) von 900 oder mehr, jedoch nicht mehr als 3600, gehört in die Zolltarifnummer 3907.29.20.40.0.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 3907.29.20.50.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittKunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus
KapitelKunststoffe und Waren daraus
PositionPolyacetale, andere Polyether und Epoxidharze, in Primärformen; Polycarbonate, Alkydharze, Allylpolyester und andere Polyester, in Primärformen
ZolltarifnummerPolyacetale
andere Polyether
ZolltarifnummerBis(polyoxyethylen)methylphosphonat
Unterpositionandere
Polyetheralkohole
Kombinierte NomenklaturPolyethylenglykole
Kombinierte Nomenklaturandere
ZolltarifnummerGemisch mit einem Gehalt von - 5 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 15 GHT eines Copolymers aus Glycerol, Propylenoxid und Ethylenoxid …
ZolltarifnummerCopolymer von Tetrahydrofuran und Tetrahydro-3-methylfuran (CAS RN 38640-26-5) mit einer zahlenmittleren Molmasse (Mn) von 900 oder mehr …
Zolltarifnummer4-(1,1,3,3-Tetramethylbutyl)phenol, ethoxyliert
ZolltarifnummerPoly(p-Phenylenoxid) in Pulverform - mit einer Glasübergangstemperatur von 210 °C oder mehr, - mit einer gewichtsgemittelten Molmasse (Mw) …Diese Seite
Zolltarifnummer4-Nonylphenol, ver­zweigt und linear, ethox­yliert
ZolltarifnummerZubereitung mit einem Gehalt an -Polyethylen-polypropylenglykol (CAS RN 9003-11-6) von mehr als 5 GHT, jedoch nicht mehr als 15 GHT, und …
ZolltarifnummerZubereitung mit einem Gehalt an -Oxiran, 2-Methyl-, Polymer mit Oxiran, Ether mit …
ZolltarifnummerZubereitung mit einem Gehalt an -Oxiran, 2-Methyl-, Polymer mit Oxiran, Ether mit …
ZolltarifnummerZubereitung mit einem Gehalt an -Oxiran, Methylpolymer mit Oxiran, Ether mit Bis(4-[bis(2-hydroxyethyl)amino)phenyl] (2-sulfophenyl)methyl …
ZolltarifnummerZubereitung mit einem Gehalt an -Oxiran, 2-Methyl-, Polymer mit Oxiran, Ether mit …
ZolltarifnummerZubereitung mit einem Gehalt an -Oxiran, 2-Methyl-, Polymer mit Oxiran, Ether mit …
Zolltarifnummerandere
UnterpositionEpoxidharze
UnterpositionPolycarbonate
ZolltarifnummerAlkydharze
3907.61 – 3907.69Poly(ethylenterephthalat)
ZolltarifnummerPoly(milchsäure)
3907.91 – 3907.99andere Polyester

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code3907.296-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer3907.29.208-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code3907.29.20.5010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer3907.29.20.50.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 3907.29.20.50.0?

Kapitel 39 Kunststoffe und Waren daraus › 3907 Polyacetale, andere Polyether und Epoxidharze, in …
✓andere Polyether, also nicht: Polyacetale, Epoxidharze, Polycarbonate, Alkydharze, Poly(ethylenterephthalat), Poly(milchsäure), andere Polyester
✓andere, also nicht: Bis(polyoxyethylen)methylphosphonatDie Ware bleibt ein anderer Polyether, der kein Bis(polyoxyethylen)methylphosphonat ist.
✓Polyetheralkohole
✓andere, also nicht: Polyethylenglykole
✓Poly(p-Phenylenoxid) in Pulverform - mit einer Glasübergangstemperatur von 210 °C oder mehr, - mit einer gewichtsgemittelten Molmasse (Mw) von 35 000 oder mehr, jedoch nicht mehr als 80 000 - mit einer intrinsischen Viskosität von 0,2 oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,6 dl/gDie Ware ist Poly(p-Phenylenoxid) in Pulverform mit einer Glasübergangstemperatur von 210 °C oder mehr. Die gewichtsgemittelte Molmasse (Mw) liegt bei 35 000 oder mehr, jedoch nicht mehr als 80 000, die intrinsische Viskosität bei 0,2 oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,6 dl/g.
3907.29.20.50.0Poly(p-Phenylenoxid) in Pulverform

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 3907.29.20.50.0?

  • ×Polyacetale3907.10.00.00.0
  • ×Epoxidharze3907.30
  • ×Polycarbonate3907.40
  • ×Alkydharze3907.50.00.00.0
  • ×Poly(ethylenterephthalat)3907.61, 3907.69
  • ×Poly(milchsäure)3907.70.00.00.0
  • ×andere Polyester3907.91, 3907.99
  • ×Bis(polyoxyethylen)methylphosphonat3907.21.00.00.0
  • ×andere, also nicht: Polyetheralkohole3907.29.91.00.0, 3907.29.99
  • ×Polyethylenglykole3907.29.11
  • ×Gemisch mit einem Gehalt von - 5 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 15 GHT eines Copolymers aus Glycerol, Propylenoxid und Ethylenoxid (CAS RN 9082-00-2) und …3907.29.20.35.0
  • ×Copolymer von Tetrahydrofuran und Tetrahydro-3-methylfuran (CAS RN 38640-26-5) mit einer zahlenmittleren Molmasse (Mn) von 900 oder mehr, jedoch nicht mehr als …3907.29.20.40.0
  • ×4-(1,1,3,3-Tetramethylbutyl)phenol, ethoxyliert3907.29.20.45.0
  • ×4-Nonylphenol, ver­zweigt und linear, ethox­yliert3907.29.20.55.0
  • ×Zubereitung mit einem Gehalt an -Polyethylen-polypropylenglykol (CAS RN 9003-11-6) von mehr als 5 GHT, jedoch nicht mehr als 15 GHT, und -Oxiran, 2-Methyl- …3907.29.20.63.0
  • ×Zubereitung mit einem Gehalt an -Oxiran, 2-Methyl-, Polymer mit Oxiran, Ether mit 2,2-[[3-methyl-4-[(4-methyl-2-benzothiazolyl)azo]phenyl]imino]bis[ethanol] …3907.29.20.65.0
  • ×Zubereitung mit einem Gehalt an -Oxiran, 2-Methyl-, Polymer mit Oxiran, Ether mit Ethyl-3-(4-(bis(2-hydroxyethyl)amino)phenyl)-2-cyan-2-propenoat (2:1) (CAS RN …3907.29.20.68.0
  • ×Zubereitung mit einem Gehalt an -Oxiran, Methylpolymer mit Oxiran, Ether mit Bis(4-[bis(2-hydroxyethyl)amino)phenyl] (2-sulfophenyl)methyl (4:1) …3907.29.20.70.0
  • ×Zubereitung mit einem Gehalt an -Oxiran, 2-Methyl-, Polymer mit Oxiran, Ether mit Bis(4-(bis(2-hydroxyethyl)amino)phenyl)(2-sulfophenyl)methyl (4:1) …3907.29.20.73.0
  • ×Zubereitung mit einem Gehalt an -Oxiran, 2-Methyl-, Polymer mit Oxiran, Ether mit 2,2',2",2"'-(Sulfonylbis(4,1-phenylen)-2,1-diazendiyl(3-methyl-4,1-phenylen)ni …3907.29.20.75.0
  • ×andere, also nicht: Poly(p-Phenylenoxid) in Pulverform - mit einer Glasübergangstemperatur von 210 °C oder mehr, - mit einer gewichtsgemittelten Molmasse (Mw) …3907.29.20.90.0

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 3907.29.20

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
3907.29.20.35.0Gemisch mit einem Gehalt von - 5 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 15 GHT eines Copolymers aus Glycerol, Propylenoxid und Ethylenoxid …Autonome Zollaussetzung, Bekanntmachung über die Einleitung eines Antidumping- oder Ausgleichszollverfahrens
3907.29.20.40.0Copolymer von Tetrahydrofuran und Tetrahydro-3-methylfuran (CAS RN 38640-26-5) mit einer zahlenmittleren Molmasse (Mn) von 900 oder mehr …Autonome Zollaussetzung
3907.29.20.45.04-(1,1,3,3-Tetramethylbutyl)phenol, ethoxyliertREACH
3907.29.20.50.0Poly(p-Phenylenoxid) in Pulverform - mit einer Glasübergangstemperatur von 210 °C oder mehr, - mit einer gewichtsgemittelten Molmasse (Mw) …diese SeiteAutonome Zollaussetzung
3907.29.20.55.04-Nonylphenol, ver­zweigt und linear, ethox­yliertREACH
3907.29.20.63.0Zubereitung mit einem Gehalt an -Polyethylen-polypropylenglykol (CAS RN 9003-11-6) von mehr als 5 GHT, jedoch nicht mehr als 15 GHT, und …Autonome Zollaussetzung
3907.29.20.65.0Zubereitung mit einem Gehalt an -Oxiran, 2-Methyl-, Polymer mit Oxiran, Ether mit …Autonome Zollaussetzung
3907.29.20.68.0Zubereitung mit einem Gehalt an -Oxiran, 2-Methyl-, Polymer mit Oxiran, Ether mit …Autonome Zollaussetzung
3907.29.20.70.0Zubereitung mit einem Gehalt an -Oxiran, Methylpolymer mit Oxiran, Ether mit Bis(4-[bis(2-hydroxyethyl)amino)phenyl] (2-sulfophenyl)methyl …Autonome Zollaussetzung
3907.29.20.73.0Zubereitung mit einem Gehalt an -Oxiran, 2-Methyl-, Polymer mit Oxiran, Ether mit …Autonome Zollaussetzung
3907.29.20.75.0Zubereitung mit einem Gehalt an -Oxiran, 2-Methyl-, Polymer mit Oxiran, Ether mit …Autonome Zollaussetzung
3907.29.20.90.0andereBekanntmachung über die Einleitung eines Antidumping- oder Ausgleichszollverfahrens

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 3907.29.20 eingereiht

35 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Lettland18
Polen11
Deutschland3
Frankreich3
vZTAWareGültig bis
DEBTI30148/25-1DeutschlandHalogenfreies-flammwidriges Compound zur Extrusion für Kabelmäntel Zur Zusammensetzung liegen vertrauliche Angaben vor. …16.11.2028
DEBTI28332/23-1DeutschlandZubereitung aus Polymeren, die als Klebstoff verwendet wird. Zusammensetzung: modifiziertes Polypropylenoxid …01.02.2027
FRBTIFR-BTI-2025-08104FrankreichPolyether in Primärform, vom Typ flüssiges Polyol (Polyetheralkohol), bestimmt für die Herstellung von …21.07.2029
PLBTIWIT-2025-000972PolenKomponente A: Mischung aus Polyetherpolyolen mit Zusatz von Mitteln zur Modifizierung der rheologischen und …28.07.2028
PLBTIWIT-2025-000757PolenProdukt in Form einer klaren, homogenen, klebrigen Flüssigkeit, farblos bis gelb, wasserlöslich. Polyetherpolyol …24.06.2028
PLBTIWIT-2025-000753PolenProdukt in Form einer klaren, homogenen, viskosen Flüssigkeit, farblos bis gelb, wasserlöslich. Polyetherpolyol, das …24.06.2028

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
3907.29.9910Kunststoff-Additiv -permanentes Antistatikum für Polyolefine in Form hellgelber Pellets (Länge ca. 0,3-0,4 cm)- Ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt. Nach den vertraulichen Angaben zum Antrag …
3907.29.114Songsorb CS AQ01 ist ein flüssiger HALS Lichtstabilisator für hochwertige Lackanwendungen. Feststellungen an einem Warenmuster: Es wurde ein Polyether in Form einer gelblichen, leicht viskosen …
3907.29.911Ein Copolymer auf Basis von Epichlorhydrin und Ethylenoxid in Primärform mit - nach Angabe - u.a. folgenden Merkmalen und Eigenschaften: - für die Anwendung in der Automobil-, Gas- und Ölindustrie …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 3907.29.20.50.0

€
3907.29.20.50.0Drittlandszoll6,5 %650 €2.024 €2.674 €
3907.29.20.50.0mit autonomer Zollaussetzung0 %0 €1.900 €1.900 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen

Statt 6,5 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 57 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.20265,2 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 3907.29.20.50.0

senkt den ZollAutonome Zollaussetzung · alle LänderGilt für 3907.29.20.50.0. Rechtsakt: VO (EU) 2025/2605.0 %
GenehmigungDual-Use-Ausfuhrgenehmigung · alle LänderAusfuhr nur mit Genehmigung, wenn die Ware in der EU-Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck steht oder die Behörde wegen der Verwendung (etwa militärisch) eine Genehmigung verlangt. Steht sie nicht darin, wird das in der Ausfuhranmeldung erklärt (Unterlage Y901).Ausfuhr
KontrolleF-Gase bei der Einfuhr · alle LänderErzeugnisse und Einrichtungen, die fluorierte Treibhausgase enthalten oder zum Betrieb brauchen, unterliegen der F-Gase-Verordnung. Anzugeben sind je nach Fall Menge und CO₂-Äquivalent der Gase oder dass die Ware nicht betroffen ist.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle von Abfällen · alle LänderEinfuhr aus allen Ländern: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
KontrolleAusfuhr von Abfällen · alle LänderDie Ausfuhr von Abfällen ist nur nach der Abfallverbringungsverordnung erlaubt, teils mit Notifizierung oder Verbot.Ausfuhr
KontrolleF-Gase bei der Ausfuhr · alle LänderDie Ausfuhr bestimmter Erzeugnisse mit fluorierten Treibhausgasen ist beschränkt.Ausfuhr

Dual-Use-Bezug möglich: Listenposition 1C111 der EU-Dual-Use-Liste kann zu dieser Nummer gehören. Für gelistete Güter braucht die Ausfuhr eine Genehmigung.

Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Iran, NordkoreaSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 3907.29.20.50.0

Anmerkungen (5)

Wortlaut · Kapitel 39, Anmerkung 1
1. Als „Kunststoffe“ gelten in der Nomenklatur die Stoffe der Positionen 3901 bis 3914, die im Zeitpunkt der Polymerisation oder in einem späteren Stadium unter einer äußeren Einwirkung (im Allgemeinen Wärme und Druck, falls erforderlich auch unter Zuhilfenahme von Lösemitteln oder Weichmachern) durch Gießen, Pressen, Strangpressen, Walzen oder ein anderes Verfahren eine Form erhalten können oder erhalten haben, die auch nach Beendigung der äußeren Einwirkung erhalten bleibt. Der Begriff „Kunststoffe“ umfasst in der Nomenklatur auch Vulkanfiber. Dagegen ist dieser Begriff nicht anwendbar auf Stoffe, die als Spinnstoffe des Abschnitts XI gelten.
Wortlaut · Kapitel 39, Anmerkung 2
2. Zu Kapitel 39 gehören nicht: a) zubereitete Schmiermittel der Position 2710 oder 3403; b) Wachse der Position 2712 oder 3404; c) isolierte chemisch einheitliche organische Verbindungen (Kapitel 29); d) Heparin oder seine Salze (Position 3001); e) Lösungen von Erzeugnissen der Positionen 3901 bis 3913 (ausgenommen Kollodium) in flüchtigen organischen Lösemitteln, wenn der Anteil des Lösemittels 50 GHT der Lösung übersteigt (Position 3208); Prägefolien der Position 3212; f) organische grenzflächenaktive Stoffe oder Zubereitungen der Position 3402; g) Schmelzharze und Harzester (Position 3806); h) zubereitete Additives für Mineralöle (einschließlich Kraftstoffe) oder für andere, zu denselben Zwecken wie Mineralöle verwendete Flüssigkeiten (Position 3811); ij) zubereitete hydraulische Flüssigkeiten auf der Grundlage von Polyglykolen, Siliconen oder anderen Polymeren des Kapitels 39 (Position 3819); k) Diagnostik- oder Laborreagenzien auf einem Träger aus Kunststoffen (Position 3822); l) synthetischer Kautschuk im Sinne des Kapitels 40 und Waren daraus; m) Sattlerwaren (Position 4201), Koffer, Handtaschen oder andere Behältnisse der Position 4202; n) Flechtwaren und Korbmacherwaren des Kapitels 46; o) Wandverkleidungen der Position 4814; p) Erzeugnisse des Abschnitts XI (Spinnstoffe und Waren daraus); q) Waren des Abschnitts XII (z. B. Schuhe und Schuhteile …
Weitere 3 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 39, Anmerkung 3
3. Zu den Positionen 3901 bis 3911 gehören nur durch chemische Synthese hergestellte Erzeugnisse der folgenden Kategorien: a) flüssige synthetische Polyolefine, bei deren Destillation weniger als 60 RHT bis 300 °C übergehen, nach Umrechnung auf 1 013 mbar, wenn eine Vakuumdestillation durchgeführt wird (Positionen 3901 und 3902); b) niedrig polymerisierte Harze vom Cumaron-Inden-Typ (Position 3911); c) andere synthetische Polymere aus durchschnittlich fünf oder mehr monomeren Einheiten; d) Silicone (Position 3910); e) Resole (Position 3909) und andere Prepolymere.
Wortlaut · Kapitel 39, Anmerkung 6
6. Als „Primärformen“ im Sinne der Positionen 3901 bis 3914 gelten nur folgende Formen: a) Flüssigkeiten und Pasten, einschließlich Dispersionen (Emulsionen und Suspensionen) und Lösungen; b) Blöcke von unregelmäßiger Form, Brocken, Krümel, Pulver (einschließlich Formmassen), Granulate, Flocken und ähnliche lose Formen.
Wortlaut · Kapitel 39, Anmerkung 7
7. Zu Position 3915 gehören nicht Abfälle, Schnitzel und Bruch eines einzelnen thermoplastischen Stoffes, die in Primärformen umgewandelt wurden (Positionen 3901 bis 3914).

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
C-234/8107.10.1982DIE BESTIMMUNGEN DES GEMEINSAMEN ZOLLTARIFS SIND DAHIN AUSZULEGEN , DASS DAS ERZEUGNIS CORIAN , DAS ZU UNGEFÄHR 66 % SEINES GEWICHTS AUS ALUMINIUMHYDROXID , ZU UNGEFÄHR 33 % AUS POLYMETHYLMETHACRYLAT UND ZU EINEM SEHR GERINGEN PROZENTSATZ AUS KATALYTISCHEN …

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 39 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 3907.29.20

  1. 01.01.20223907.29.20neu eingeführt · aus 3907.20.20
  2. 01.01.20223907.29.20.35.0neu eingeführt · „Gemisch mit einem Gehalt von - 5 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 15 GHT eines Copolymers aus Glycerol, Propylenoxid und Ethylenoxid …“ · aus 3907.20.11, 3907.20.20, 3907.20.91, 3907.20.99, 3907.69.00 (26 Unterteilungen)
  3. 01.01.20223907.29.20.40.0neu eingeführt · „Copolymer von Tetrahydrofuran und Tetrahydro-3-methylfuran mit einer zahlenmittleren Molmasse (Mn) von 900 oder mehr, jedoch nicht mehr als …“ · aus 3907.20.11, 3907.20.20, 3907.20.91, 3907.20.99, 3907.69.00 (26 Unterteilungen)
  4. 01.01.20223907.29.20.45.0neu eingeführt · „4-(1,1,3,3-Tetramethylbutyl)phenol, ethoxyliert“ · aus 3907.20.11, 3907.20.20, 3907.20.91, 3907.20.99, 3907.69.00 (26 Unterteilungen)
  5. 01.01.20223907.29.20.50.0neu eingeführt · „Poly(p-Phenylenoxid) in Pulverform - mit einer Glasübergangstemperatur von 210 °C - mit einer gewichtsgemittelten Molmasse (Mw) von …“ · aus 3907.20.11, 3907.20.20, 3907.20.91, 3907.20.99, 3907.69.00 (26 Unterteilungen)
  6. 01.01.20223907.29.20.55.0neu eingeführt · „4-Nonylphenol, ver­zweigt und linear, ethox­yliert“ · aus 3907.20.11, 3907.20.20, 3907.20.91, 3907.20.99, 3907.69.00 (26 Unterteilungen)
  7. 01.01.20223907.29.20.90.0neu eingeführt · aus 3907.20.11, 3907.20.20, 3907.20.91, 3907.20.99, 3907.69.00 (26 Unterteilungen)
  8. 01.07.20233907.29.20.50.0Wortlaut geändert · „Poly(p-Phenylenoxid) in Pulverform - mit einer Glasübergangstemperatur von 210 °C oder mehr, - mit einer gewichtsgemittelten Molmasse (Mw) …“ · vorher „Poly(p-Phenylenoxid) in Pulverform - mit einer Glasübergangstemperatur von 210 °C - mit einer gewichtsgemittelten Molmasse (Mw) von 35 000 oder mehr, jedoch nicht mehr als 80 000 - mit einer intrinsischen Viskosität von 0,2 oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,6 dl/g“
  9. 01.01.20243907.29.20.40.0Wortlaut geändert · „Copolymer von Tetrahydrofuran und Tetrahydro-3-methylfuran (CAS RN 38640-26-5) mit einer zahlenmittleren Molmasse (Mn) von 900 oder mehr …“ · vorher „Copolymer von Tetrahydrofuran und Tetrahydro-3-methylfuran mit einer zahlenmittleren Molmasse (Mn) von 900 oder mehr, jedoch nicht mehr als 3600“
  10. 01.07.20263907.29.20.63.0neu eingeführt · „Zubereitung mit einem Gehalt an -Polyethylen-polypropylenglykol (CAS RN 9003-11-6) von mehr als 5 GHT, jedoch nicht mehr als 15 GHT, und …“
  11. 01.07.20263907.29.20.65.0neu eingeführt · „Zubereitung mit einem Gehalt an -Oxiran, 2-Methyl-, Polymer mit Oxiran, Ether mit …“
  12. 01.07.20263907.29.20.68.0neu eingeführt · „Zubereitung mit einem Gehalt an -Oxiran, 2-Methyl-, Polymer mit Oxiran, Ether mit …“
  13. 01.07.20263907.29.20.70.0neu eingeführt · „Zubereitung mit einem Gehalt an -Oxiran, Methylpolymer mit Oxiran, Ether mit Bis(4-[bis(2-hydroxyethyl)amino)phenyl] (2-sulfophenyl)methyl …“
  14. 01.07.20263907.29.20.73.0neu eingeführt · „Zubereitung mit einem Gehalt an -Oxiran, 2-Methyl-, Polymer mit Oxiran, Ether mit …“
  15. 01.07.20263907.29.20.75.0neu eingeführt · „Zubereitung mit einem Gehalt an -Oxiran, 2-Methyl-, Polymer mit Oxiran, Ether mit …“

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 3907.29.20.50.0

Welche Zolltarifnummer gilt für Poly(p-Phenylenoxid) in Pulverform unter 3907.29.20?

Poly(p-Phenylenoxid) in Pulverform mit einer Glasübergangstemperatur von 210 °C oder mehr, einer Mw von 35 000 oder mehr, jedoch nicht mehr als 80 000, und einer intrinsischen Viskosität von 0,2 oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,6 dl/g gehört in die Zolltarifnummer 3907.29.20.50.0. Die übrigen Zolltarifnummern der Warennummer 3907.29.20 haben eigene Seiten, zum Beispiel 3907.29.20.40.0 für Copolymere von Tetrahydrofuran.

Hat sich die Zolltarifnummer 3907.29.20.50.0 seit 2022 geändert?

Ja, die Nummer wurde seit 2022 mehrfach verändert. Sie entstand am 01.01.2022 aus 3907.20.20, und die Unterteilung der 11-stelligen Nummern wurde am 01.01.2023, am 08.01.2025 und am 01.07.2026 geändert.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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