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gültig seit 01.01.1972

Zolltarifnummer 3912.90.90.00.0 – Sonstige Cellulose in Primärformen

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst Cellulose in Primärformen, etwa als Pulver, Granulat oder Flocken. Celluloseester gehören in die Warennummer 3912.90.10 und sind damit von dieser Nummer getrennt. Regenerierte Cellulose gehört wegen ihrer üblichen Handelsform im Allgemeinen nicht hierher; als dünne, transparente Folien gehört sie in Position 3920 oder 3921.

Typische Waren:Mikrokristalline CelluloseCellulosepulverCellulosepuderZellulosefasern

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 3912.90.90.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittKunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus
KapitelKunststoffe und Waren daraus
PositionCellulose und ihre chemischen Derivate, anderweit weder genannt noch inbegriffen, in Primärformen
3912.11 – 3912.12Celluloseacetate
UnterpositionCellulosenitrate (einschließlich Collodium)
3912.31 – 3912.39Celluloseether
Unterpositionandere
Kombinierte NomenklaturCelluloseester
ZolltarifnummerandereDiese Seite

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code3912.906-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer3912.90.908-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code3912.90.90.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer3912.90.90.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 3912.90.90.00.0?

Kapitel 39 Kunststoffe und Waren daraus › 3912 Cellulose und ihre chemischen Derivate, anderweit …
✓andere, also nicht: Celluloseacetate, Cellulosenitrate (einschließlich Collodium), CelluloseetherDie Ware ist reine Cellulose als Polymer in einer Primärform. Diese Form liegt als Flüssigkeit, Paste, Lösung, Block, Brocken, Krümel, Pulver, Granulat oder Flocken vor und ist am Warenmuster erkennbar.
✓andere, also nicht: CelluloseesterDie Ware bleibt Cellulose oder ein Gemisch aus Celluloseester und Celluloseether. Nach den Erläuterungen gehören solche Gemische ebenfalls hierher.
3912.90.90.00.0Sonstige Cellulose in Primärformen

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 3912.90.90.00.0?

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03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 3912.90.90

ZolltarifnummerWortlaut
3912.90.90.00.0andere

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 3912.90.90 eingereiht

3 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Österreich1
Deutschland1
Frankreich1
vZTAWareGültig bis
DEBTI30572/24-1DeutschlandUltrafeine bis feine Puder auf Basis eines reinen Cellulosepolymers, welche in einem besonders schonenden …22.12.2027
ATBTI2026000251-DECÖsterreichAnderweit weder genannte noch inbegriffene Cellulose in Primärform, in Form eines, hellbeigen, sehr feinen Pulvers; das …30.09.2029
FRBTIFR-BTI-2024-00419FrankreichMikrokristalline Cellulose in Pulverform, Rohstoff zur Herstellung von Nahrungsergänzungsmitteln.14.04.2027

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
3912.90.102Das Produkt ist den Angaben zufolge eine wässrige Dispersion phosphorylierter Cellulose-Nanofibrillen (P-CNF) in Form eines farblosen Gels. Die Ware ist zur Verwendung als Rohstoff für die chemische …

05Waren

Welche Waren fallen unter Zolltarifnummer 3912.90.90.00.0?

2 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Zolltarifnummer 3912.90.90.00.0. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

06Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 3912.90.90.00.0

€
3912.90.90.00.0Drittlandszoll6,5 %650 €2.024 €2.674 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen

Statt 6,5 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 57 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.20265,2 %

07Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 3912.90.90.00.0

KontrolleF-Gase bei der Einfuhr · alle LänderErzeugnisse und Einrichtungen, die fluorierte Treibhausgase enthalten oder zum Betrieb brauchen, unterliegen der F-Gase-Verordnung. Anzugeben sind je nach Fall Menge und CO₂-Äquivalent der Gase oder dass die Ware nicht betroffen ist.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle von Abfällen · alle LänderEinfuhr aus allen Ländern: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
KontrolleAusfuhr von Abfällen · alle LänderDie Ausfuhr von Abfällen ist nur nach der Abfallverbringungsverordnung erlaubt, teils mit Notifizierung oder Verbot.Ausfuhr
KontrolleF-Gase bei der Ausfuhr · alle LänderDie Ausfuhr bestimmter Erzeugnisse mit fluorierten Treibhausgasen ist beschränkt.Ausfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Russland, BelarusSanktionsliste prüfen

08Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 3912.90.90.00.0

Anmerkungen (4)

Wortlaut · Kapitel 39, Anmerkung 1
1. Als „Kunststoffe“ gelten in der Nomenklatur die Stoffe der Positionen 3901 bis 3914, die im Zeitpunkt der Polymerisation oder in einem späteren Stadium unter einer äußeren Einwirkung (im Allgemeinen Wärme und Druck, falls erforderlich auch unter Zuhilfenahme von Lösemitteln oder Weichmachern) durch Gießen, Pressen, Strangpressen, Walzen oder ein anderes Verfahren eine Form erhalten können oder erhalten haben, die auch nach Beendigung der äußeren Einwirkung erhalten bleibt. Der Begriff „Kunststoffe“ umfasst in der Nomenklatur auch Vulkanfiber. Dagegen ist dieser Begriff nicht anwendbar auf Stoffe, die als Spinnstoffe des Abschnitts XI gelten.
Wortlaut · Kapitel 39, Anmerkung 2
2. Zu Kapitel 39 gehören nicht: a) zubereitete Schmiermittel der Position 2710 oder 3403; b) Wachse der Position 2712 oder 3404; c) isolierte chemisch einheitliche organische Verbindungen (Kapitel 29); d) Heparin oder seine Salze (Position 3001); e) Lösungen von Erzeugnissen der Positionen 3901 bis 3913 (ausgenommen Kollodium) in flüchtigen organischen Lösemitteln, wenn der Anteil des Lösemittels 50 GHT der Lösung übersteigt (Position 3208); Prägefolien der Position 3212; f) organische grenzflächenaktive Stoffe oder Zubereitungen der Position 3402; g) Schmelzharze und Harzester (Position 3806); h) zubereitete Additives für Mineralöle (einschließlich Kraftstoffe) oder für andere, zu denselben Zwecken wie Mineralöle verwendete Flüssigkeiten (Position 3811); ij) zubereitete hydraulische Flüssigkeiten auf der Grundlage von Polyglykolen, Siliconen oder anderen Polymeren des Kapitels 39 (Position 3819); k) Diagnostik- oder Laborreagenzien auf einem Träger aus Kunststoffen (Position 3822); l) synthetischer Kautschuk im Sinne des Kapitels 40 und Waren daraus; m) Sattlerwaren (Position 4201), Koffer, Handtaschen oder andere Behältnisse der Position 4202; n) Flechtwaren und Korbmacherwaren des Kapitels 46; o) Wandverkleidungen der Position 4814; p) Erzeugnisse des Abschnitts XI (Spinnstoffe und Waren daraus); q) Waren des Abschnitts XII (z. B. Schuhe und Schuhteile …
Weitere 2 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 39, Anmerkung 6
6. Als „Primärformen“ im Sinne der Positionen 3901 bis 3914 gelten nur folgende Formen: a) Flüssigkeiten und Pasten, einschließlich Dispersionen (Emulsionen und Suspensionen) und Lösungen; b) Blöcke von unregelmäßiger Form, Brocken, Krümel, Pulver (einschließlich Formmassen), Granulate, Flocken und ähnliche lose Formen.
Wortlaut · Kapitel 39, Anmerkung 7
7. Zu Position 3915 gehören nicht Abfälle, Schnitzel und Bruch eines einzelnen thermoplastischen Stoffes, die in Primärformen umgewandelt wurden (Positionen 3901 bis 3914).

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
3912.90.90andere: Hierher gehört Cellulose, anderweit weder genannt noch inbegriffen, in Primärformen. Wegen seiner üblichen Handelsform gehört regenerierte Cellulose im Allgemeinen nicht hierher. In Form von dünnen, transparenten Folien gehört es zu Position 3920 oder 3921 und in Form von textilen Filamenten zu Kapitel 54 oder 55. Hierher gehören auch Gemische aus Celluloseester und Celluloseether (siehe die …

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 39 stehen auf der Kapitelseite.

09Verlauf

Verlauf der Warennummer 3912.90.90

  1. 01.01.19723912.90.90gilt seit Einführung der EU-Datenbank
  2. 01.01.19723912.90.90.00.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank

10Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 3912.90.90.00.0

Gehören Lösungen von Cellulose in flüchtigen Lösemitteln unter 3912.90.90.00.0?

Nein, sofern der Lösemittelanteil mehr als 50 GHT der Lösung beträgt; diese Lösungen gehören in Position 3208. Kollodium fällt nicht unter diese Ausnahme.

Welche Zolltarifnummer gilt für Mikrokristalline Cellulose?

Mikrokristalline Cellulose ist unter 3912.90.90.00.0 eingereiht. Voraussetzung ist eine Primärform, etwa als Pulver, Granulat oder Flocken.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission

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