Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 3402.90.10.90.0 ist in folgende Hierarchie eingebettet:
- AbschnittKap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter IndustrienVI
- KapitelSEIFEN, ORGANISCHE GRENZFLÄCHENAKTIVE STOFFE, ZUBEREITETE WASCHMITTEL, ZUBEREITETE SCHMIERMITTEL, KÜNSTLICHE WACHSE, ZUBEREITETE WACHSE, SCHUHCREME, SCHEUERPULVER UND DERGLEICHEN, KERZEN UND ÄHNLICHE ERZEUGNISSE, MODELLIERMASSEN, "DENTALWACHS" UND ZUBEREITUNGEN FÜR ZAHNÄRZTLICHE ZWECKE AUF DER GRUNDLAGE VON GIPS34
- PositionOrganische grenzflächenaktive Stoffe (ausgenommen Seifen); grenzflächenaktive Zubereitungen, zubereitete Waschmittel (einschließlich zubereitete Waschhilfsmittel) und zubereitete Reinigungsmittel, auch Seife enthaltend, ausgenommen solche der Position 34013402
- Unterpositionandere340290
- Kombinierte Nomenklaturgrenzflächenaktive Zubereitungen34029010
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Dispergiermittel
Der HS-Code für Dispergiermittel lautet 3402.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3402.90.10. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3402.90.10.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3402.90.10.90.0.
Einreihung von Dispergiermittel nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Dispergiermitteln erfolgt nach Allgemeiner Vorschrift 1 für die Auslegung des Harmonisierten Systems. Maßgeblich ist der Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln. Position 3402 erfasst organische grenzflächenaktive Stoffe und Zubereitungen. Dispergiermittel sind als grenzflächenaktive Zubereitungen einzureihen, da sie die Oberflächenspannung herabsetzen und Dispersionen stabilisieren.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Dispergiermittel
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative Einreihunganionische organische grenzflächenaktive Stoffe – nicht als Zubereitung, eher als chemisch definierte Stoffe | 3402.31.00.00 | 4 % |
| Alternative Einreihungandere organische grenzflächenaktive Stoffe | 3402.41.00.00 | 4 % |
| Alternative EinreihungZubereitungen in Aufmachung für den Einzelverkauf | 3402.50.00.00 | 4 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Dispergiermittel (3402) ≠ anionische organische grenzflächenaktive Stoffe – nicht als Zubereitung, eher als chemisch definierte Stoffe (3402) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Dispergiermittel bleibt die Zolltarifnummer 3402.90.10.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Dispergiermittel (3402) ≠ andere organische grenzflächenaktive Stoffe (3402) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Dispergiermittel bleibt die Zolltarifnummer 3402.90.10.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Dispergiermittel (3402) ≠ Zubereitungen in Aufmachung für den Einzelverkauf (3402) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Dispergiermittel bleibt die Zolltarifnummer 3402.90.10.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Dispergiermittel (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE18268/11-1 | AFCONA 5280; kationisches/anionisches Benetzungs- und Dispergiermittel | 3402.90.10.90.0 |
| DE18276/11-1 | AFCONA PF156; anionisches/kationisches Benetzungs- und Dispergiermittel | 3402.90.10.90.0 |
| DE18267/11-1 | AFCONA 5244; anionisches/kationisches Benetzungs- und Dispergiermittel | 3402.90.10.90.0 |
| DE18265/11-1 | AFCONA 5071; anionisches Benetzungs- und Dispergiermittel | 3402.90.10.90.0 |
| DE18264/11-1 | AFCONA 5009; anionisch/kationisches Benetzungs- und Dispergiermittel | 3402.90.10.90.0 |
| DE11984/12-1 | AFCONA 5044; anionisch/kationisches Benetzungs- und Dispergiermittel | 3402.90.10.90.0 |
| DEF/4069/06-1 | Wetting Agent (Netzmittel) als Vormaterial für die Druckfarbenherstellung | 3402.90.10.90.0 |
| DE16307/17-1 | Chemisches Hilfsmittel (Wetting Agent, Viskositätserhöher) für Druckfarben | 3402.90.10.90.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
4 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 4 % | Drittlandszoll |
| USA | 4 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 4 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
Zollrechner
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Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
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