01Ausführungen
Welche Zolltarifnummer haben Filterelemente?
Der Baum zeigt den Weg vom Wortlaut der Position bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
Am Beispiel der üblichen Ausführung (Luftfilterelement aus synthetischem Vlies): Für die Einfuhr zählt die 11-stellige Zolltarifnummer, für Ausfuhr und Intrastat die 8-stellige Warennummer.
- 01 · HS-Code5911.906-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer5911.90.998-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code5911.90.99.9010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer5911.90.99.90.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
Zolltarifnummer finden
Welche Zolltarifnummer gilt für Ihre Filterelemente?
Die Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab. Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Einreihung
Worauf es bei der Einreihung von Filterelementen ankommt
Wenn nur „Filterelement“ bekannt ist
Mit der Angabe „Filterelement“ allein gibt es keine eindeutige Nummer. Die Einreihungsprüfung stellt dann diese Rückfragen.
| Frage | Antwort im Beispiel | Weitere Antworten |
|---|---|---|
| 1. Wie wird das gefaltete Zellulose-Filtervlies der Kartusche laut Produktunterlagen hergestellt? | Als textiles Vlies aus Zellulosefasern (Fasern zu einem textilen Vlies verbunden, nicht zu Papier verarbeitet) | Aus Papierstoff beziehungsweise Filterpapier (aus Zellstoff hergestellt und zu Papier verarbeitet) |
Mit den Antworten im Beispiel ergibt sich 5911.90.99.90.0.
03Abgrenzung
Häufige Verwechslungen bei Filterelementen
| Verwechslung | Richtig | Grund |
|---|---|---|
| Motorölfiltereinsatz mit Metallgehäuse wird wie ein Vliesfilterelement eingereiht | 8421.23.00.90.0 | Die Ware ist als Öl- und Kraftstofffilter für Kolbenverbrennungsmotoren mit Metallgehäuse, Anschlussgewinde und Dichtung ausgeführt. |
| Filterelement aus Spinnstoffen wird als Teil einer Maschine nach Abschnitt XVI eingereiht | Position 5911 | Nach Abschnitt 16 Nr 1 e) gehören Gegenstände des technischen Bedarfs aus Spinnstoffen zur Position 5911 und nicht zu Abschnitt XVI. |
04vZTA
So hat der Zoll Filterelemente eingereiht (vZTA)
Gültige vZTA je Nummer
| vZTA | Ware | Nummer |
|---|---|---|
| DEBTI29750/26-1Deutschland · bis 11.10.2029 | Filtereinsatz, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- rund, mit einem Durchmesser von ca. 10,17 cm, -- aus einem … | 5911.90.99 |
| DEBTI34953/26-1Deutschland · bis 05.10.2029 | Filtereinsatz, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: - - mit einem bedruckten Pappeinleger in eine Kunststofffolie … | 5911.90.99 |
| DEBTI15241/26-1Deutschland · bis 06.07.2029 | Ölfilterpatrone für Benzinmotor (Abbildung siehe Anlage), - aus einem plissierten Filtervlies aus synthetischen Fasern … | 8421.23.00 |
| DEBTI39310/25-1Deutschland · bis 19.10.2028 | Ölfiltereinsatz (Abbildung siehe Anlage) - aus einem zylinderförmigen Erzeugnis mit einem lamellenartig gefalteten … | 8421.23.00 |
9 vZTA nennen „Filterelement“, verteilt auf 3 Nummern
Die häufigsten. Dunkel: Nummern aus den Ausführungen oben.
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Filterelemente
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.07.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (ab 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Präferenz: 0 % mit Ursprungsnachweis für Waren aus 56 bis 58 Ländern und Gebieten, neu seit 2026: Armenien, Mercosur, USA.
06Maßnahmen
Maßnahmen bei Einfuhr und Ausfuhr von Filterelementen
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Filterelementen
Anmerkungen (3)
1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14; d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Position 6812 oder 6813; e) Waren der Position 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306; f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704; g) Monofile, mit einem größten Durchmesser von mehr als 1 mm, und Streifen und dergleichen (z. B. künstliches Stroh), mit einer augenscheinlichen Breite von mehr als 5 mm, aus Kunststoffen (Kapitel 39), sowie Geflechte, Gewebe und andere Flechtwaren und Korbmacherwaren daraus (Kapitel 46); h) Gewebe, Gewirke, Gestricke, Filze und Vliesstoffe, mit Kunststoff getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert, und Waren daraus, des Kapitels 39; ij) Gewebe, Gewirke, Gestricke, Filze und Vliesstoffe, mit Kautschuk getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert, und Waren daraus, des Kapitels …
8. Zu Position 5911, und nicht zu anderen Positionen des Abschnitts XI, gehören die folgenden Waren: a) Die nachstehend erschöpfend aufgeführten Erzeugnisse aus Spinnstoffen, als Meterware, auf Länge geschnitten oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten (ausgenommen Waren der Positionen 5908 bis 5910): — Gewebe, Filze oder mit Filz belegte Gewebe, mit Kautschuk, Leder oder anderen Stoffen bestrichen, überzogen oder laminiert, von der zum Herstellen von Kratzengarnituren verwendeten Art, sowie ähnliche Erzeugnisse zu anderen technischen Zwecken, einschließlich Bänder aus mit Kautschuk getränktem Samt zum Überziehen von Kett- oder Warenbäumen; — Müllergaze; — Filter- oder Presstücher, von der zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendeten Art, aus Spinnstoffen oder Menschenhaaren; — Gewebe, auch verfilzt, auch getränkt oder bestrichen, von der auf Maschinen oder zu anderen technischen Zwecken verwendeten Art, flach gewebt, mit mehrfacher Kette oder mehrfachem Schuss; — Gewebe mit Metalleinlagen, von der zu technischen Zwecken verwendeten Art; — Schnüre, Seile, Geflechte und ähnliche Spinnstofferzeugnisse, von der zu technischen Zwecken als Schmier- oder Dichtungsmaterial verwendeten Art, auch getränkt, bestrichen oder mit Metalleinlagen; b) Waren des technischen Bedarfs, aus Spinnstoffen (ausgenommen Waren der Positionen 5908 bis 5910) (z. B. …
Eine weitere Anmerkung im Wortlaut
1. Zu Abschnitt XVI gehören nicht: a) Förderbänder oder Treibriemen, aus Kunststoffen des Kapitels 39 oder aus vulkanisiertem Kautschuk (Position 4010) oder andere Waren von der Art wie sie in Maschinen, Apparaten, mechanischen Geräten oder elektrotechnischen Waren verwendet werden oder zu anderen technischen Zwecken aus Weichkautschuk (Position 4016); b) Waren zu technischen Zwecken aus Leder oder rekonstituiertem Leder (Position 4205) oder aus Pelzfellen (Position 4303); c) Spulen, Hülsen, Röhrchen und ähnliche Träger, aus Stoffen aller Art (z. B. Kapitel 39, 40, 44, 48 oder Abschnitt XV); d) Lochkarten für Jacquard- oder ähnliche Maschinen (z. B. Kapitel 39 oder 48 bzw. Abschnitt XV); e) Förderbänder und Treibriemen, aus Spinnstoffen (Position 5910), sowie Gegenstände des technischen Bedarfs aus Spinnstoffen (Position 5911); f) Edelsteine oder Schmucksteine (natürliche, synthetische oder rekonstituierte) der Positionen 7102 bis 7104 sowie Waren ganz aus diesen Steinen der Position 7116, ausgenommen bearbeitete, nicht montierte Saphire und Diamanten für Tonabnehmer-Abtastnadeln (Position 8522); g) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), und gleichartige Waren aus Kunststoffen (Kapitel 39); h) Bohrgestänge (Position 7304); ij) endlose Gewebe und Bänder, aus Metalldraht oder -streifen …
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 5911.90.10 bis 5911.90.99 | andere: Hierher gehören die in den Erläuterungen zu Position 5911 des HS, Buchstabe A, genannten Spinnstoffwaren, ausgenommen die in den Unterpositionen 5911.10.00, 5911.20.00 und 5911.40.00 genannten Gewebe, sowie die in den Erläuterungen zu Position 5911 des HS, Buchstabe B, aufgezählten Waren, mit Ausnahme von konfektionierter Müllergaze, die zu Unterposition 5911.20.00 … |
Einreihungsverordnungen (2)
| Verordnung | Ware | Damals |
|---|---|---|
| 2025/155622.07.2025 | Ein Einwegartikel aus schlauchförmigem Spinnstoff aus Chemiefasern, der als Vorfilter für Skimmerkörbe eingesetzt wird, ist in die Warennummer 5911.90.99 eingereiht. | 5911.90.99 |
| 336/201021.04.2010 | Eine Poromerscheibe aus zwei Schichten synthetischem Filz für Maschinen zur Herstellung von Silizium- und Halbleiterscheiben wurde in die damalige Nummer 5911.90.90 eingereiht, heute gehören solche Waren zu 5911.90.91 oder 5911.90.99. | 5911.90.90heute 5911.90.91, 5911.90.99 |
3 CLASS-Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex.
08Ähnliche Waren
Ähnliche und verwechselte Waren
Gleiche Kategorie, teils andere Nummern. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
Luftfilter – 8421.31.00.90.0
Wasserfilter – 8421.21.00.90.0
Filterpatrone – 8421.99.90.99.0
Filtrationsanlage – 8421.21.00.90.0
Membranfilter – 8421.21.00.90.0
Hydraulikfilter – 8421.29.80.90.0
Hepa-Filter – 5911.90.99.90.0
Auto-Luftfilter – 8421.31.00.90.0
Katalysator – 8421.32.00.90.0
Wasserfilter-Teil – 8421.21.00.90.0
Ölfilter Element – 8421.23.00.90.0
Filtermatte – 5911.90.99.90.0
Hydraulik-Filterelement – 8421.29.80.90.0
Kunststoff-Filter – 8421.99.90.99.0
Innenfilter – 8421.21.00.90.0
Filter-Trockner – 8421.29.80.90.009Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer für Filterelemente
Welche Zolltarifnummer gilt für Filterelemente, die als Luftfilter oder als Motorölfilter angeboten werden?
Die Ausführung entscheidet: Das konfektionierte Luftfilterelement aus synthetischem Vlies auf Kunststoffrahmen gehört zur Zolltarifnummer 5911.90.99.90.0, der Motorölfiltereinsatz mit Metallgehäuse zur Zolltarifnummer 8421.23.00.90.0.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Präferenzen, Maßnahmen und Fußnoten je Nummer
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA, Zahl je Nummer und die Beispiele
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut der Positionen und Anmerkungen
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission
- CLASS-Datenbank
- Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile