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gültig seit 01.07.2024

Zolltarifnummer 3907.30.00.23.0 – Brom-Epoxidharze mit Lösungsmittel

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst Epoxidharze in Primärformen mit mindestens 21 GHT Brom, mit kein oder weniger als 500 ppm hydrolysierbarem Chlorid und mit Lösungsmittel. Waren mit mehr als 35 GHT Epoxidharzen, die auf Epichlorhydrin und einem aliphatischen oder aromatischen alkoholischen Bestandteil (wie BPA) beruhen, gehören in 3907.30.00.20.0.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 3907.30.00.23.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittKunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus
KapitelKunststoffe und Waren daraus
PositionPolyacetale, andere Polyether und Epoxidharze, in Primärformen; Polycarbonate, Alkydharze, Allylpolyester und andere Polyester, in Primärformen
ZolltarifnummerPolyacetale
UnterpositionEpoxidharze
Epoxidharz - mit einem Gehalt an Brom von 21 GHT oder mehr, - kein oder weniger als 500 ppm hydrolysierbares Chlorid enthaltend und - Lösungsmittel enthaltend
ZolltarifnummerWaren mit einem Gehalt von mehr als 35 GHT an Epoxidharzen – auch als Epoxyharze oder Polyepoxide bezeichnet –, bei denen es sich um …
ZolltarifnummerandereDiese Seite
ZolltarifnummerEpoxidharz, mit einem Gehalt an Siliciumdioxid von 70 GHT oder mehr, zum Verkapseln von Waren der Positionen 8504, 8533, 8535, 8536, 8541 …
ZolltarifnummerZubereitung aus Epoxidharz (CAS RN 29690-82-2) und Phenolharz (CAS RN 9003-35-4) - mit einem Gehalt an Siliciumdioxid (CAS RN 60676-86-0) …
UnterpositionPolycarbonate
ZolltarifnummerAlkydharze
ZolltarifnummerPoly(milchsäure)

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code3907.306-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer3907.30.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code3907.30.00.2310-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer3907.30.00.23.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 3907.30.00.23.0?

Kapitel 39 Kunststoffe und Waren daraus › 3907 Polyacetale, andere Polyether und Epoxidharze, in …
✓EpoxidharzeDie Ware ist ein Epoxidharz in Primärformen, wie es in der Unterposition 3907.30 genannt ist.
✓Epoxidharz - mit einem Gehalt an Brom von 21 GHT oder mehr, - kein oder weniger als 500 ppm hydrolysierbares Chlorid enthaltend und - Lösungsmittel enthaltendDie Ware ist ein Epoxidharz mit mindestens 21 GHT Brom, mit kein oder weniger als 500 ppm hydrolysierbarem Chlorid und mit Lösungsmittel. Alle drei Merkmale müssen zutreffen.
✓andere, also nicht: Waren mit einem Gehalt von mehr als 35 GHT an Epoxidharzen – auch als Epoxyharze oder Polyepoxide bezeichnet –, bei denen es sich um …Die Ware bleibt ein bromhaltiges Epoxidharz mit Lösungsmittel, wenn sie nicht zu den Waren mit mehr als 35 GHT Epoxidharzen auf der Grundlage von Epichlorhydrin und einem alkoholischen Bestandteil wie BPA gehört.
3907.30.00.23.0Bromhaltige Epoxidharze mit Lösungsmittel

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 3907.30.00.23.0?

  • ×Polyacetale3907.10.00.00.0
  • ×andere Polyether3907.21.00.00.0, 3907.29
  • ×Polycarbonate3907.40
  • ×Alkydharze3907.50.00.00.0
  • ×Poly(ethylenterephthalat)3907.61, 3907.69
  • ×Poly(milchsäure)3907.70.00.00.0
  • ×andere Polyester3907.91, 3907.99
  • ×Epoxidharz, halogenfrei - mit einem Gehalt an Phosphor von mehr als 2 GHT bezogen auf den Festkörperanteil, chemisch im Epoxidharz gebunden, - kein oder weniger …3907.30.00.05.0, 3907.30.00.08.0
  • ×Epoxidharz, mit einem Gehalt an Siliciumdioxid von 70 GHT oder mehr, zum Verkapseln von Waren der Positionen 8504, 8533, 8535, 8536, 8541, 8542 oder 85483907.30.00.40.0
  • ×Zubereitung aus Epoxidharz (CAS RN 29690-82-2) und Phenolharz (CAS RN 9003-35-4) - mit einem Gehalt an Siliciumdioxid (CAS RN 60676-86-0) von 65 GHT oder mehr …3907.30.00.70.0
  • ×andere, also nicht: Epoxidharz - mit einem Gehalt an Brom von 21 GHT oder mehr, - kein oder weniger als 500 ppm hydrolysierbares Chlorid enthaltend und - …3907.30.00.80.0, 3907.30.00.85.0
  • ×Waren mit einem Gehalt von mehr als 35 GHT an Epoxidharzen – auch als Epoxyharze oder Polyepoxide bezeichnet –, bei denen es sich um Polymere oder …3907.30.00.20.0

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 3907.30.00

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
3907.30.00.05.0Waren mit einem Gehalt von mehr als 35 GHT an Epoxidharzen – auch als Epoxyharze oder Polyepoxide bezeichnet –, bei denen es sich um …Antidumpingzoll
3907.30.00.08.0andere–
3907.30.00.20.0Waren mit einem Gehalt von mehr als 35 GHT an Epoxidharzen – auch als Epoxyharze oder Polyepoxide bezeichnet –, bei denen es sich um …Antidumpingzoll
3907.30.00.23.0anderediese Seite–
3907.30.00.40.0Epoxidharz, mit einem Gehalt an Siliciumdioxid von 70 GHT oder mehr, zum Verkapseln von Waren der Positionen 8504, 8533, 8535, 8536, 8541 …Zollaussetzung bei Endverwendung
3907.30.00.70.0Zubereitung aus Epoxidharz (CAS RN 29690-82-2) und Phenolharz (CAS RN 9003-35-4) - mit einem Gehalt an Siliciumdioxid (CAS RN 60676-86-0) …Autonome Zollaussetzung
3907.30.00.80.0Waren mit einem Gehalt von mehr als 35 GHT an Epoxidharzen – auch als Epoxyharze oder Polyepoxide bezeichnet –, bei denen es sich um …Antidumpingzoll
3907.30.00.85.0andere–

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 3907.30.00 eingereiht

7 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Deutschland3
Italien3
Slowenien1
vZTAWareGültig bis
DEBTI2301/26-1DeutschlandEpoxidharz (Harz-Komponente eines 2-Komponentenharz) -Das Harz besteht aus vorpolymerisierten und monomeren …13.07.2029
DEBTI6741/25-1DeutschlandDicyandiamid-Paste bestehend aus Epoxidharz und Dicyandiamid, die in Epoxidharzen zur Härtung eingesetzt werden soll. …20.07.2028
DEBTI5803/25-1Deutschland10:1 Epoxidharz-Kleber CMT-1 Zweikomponentenkleber (hier Binder) zur Reparatur von medizinischen Endoskopen. Dem Binder …01.05.2028
ITBTI2025-0083ItalienFlüssiges Zweikomponenten-Epoxidharz auf Basis von Bisphenol A und Epichlorhydrin, das zur Herstellung von …08.10.2028
SIBTI2025/0083SlowenienEpoxidharz auf Bisphenol-A-Basis, in Form einer hochviskosen, farblosen, transparenten Flüssigkeit. Befindet sich in …03.09.2028
ITBTI2025-0126ItalienTransparente und geruchlose, hochviskose Flüssigkeit. Es handelt sich um ein Epoxidharz auf Bisphenol-F-Basis. Das …12.06.2028

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 3907.30.00.23.0

€
3907.30.00.23.0Drittlandszoll6,5 %650 €2.024 €2.674 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen

Statt 6,5 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 57 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.20265,2 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 3907.30.00.23.0

senkt den ZollZollaussetzung für Luftfahrzeuge · alle LänderGilt für 3907.30.00.23.0. Nur mit Unterlage C119 („Freigabebescheinigung – EASA-Formblatt 1 (gemäß Anlage I zu Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 748/2012) oder eine gleichwertige Bescheinigung“). Rechtsakt: VO (EU) 2018/1517.0 %
KontrolleF-Gase bei der Einfuhr · alle LänderErzeugnisse und Einrichtungen, die fluorierte Treibhausgase enthalten oder zum Betrieb brauchen, unterliegen der F-Gase-Verordnung. Anzugeben sind je nach Fall Menge und CO₂-Äquivalent der Gase oder dass die Ware nicht betroffen ist.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle von Abfällen · alle LänderEinfuhr aus allen Ländern: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
KontrolleAusfuhr von Abfällen · alle LänderDie Ausfuhr von Abfällen ist nur nach der Abfallverbringungsverordnung erlaubt, teils mit Notifizierung oder Verbot.Ausfuhr
KontrolleF-Gase bei der Ausfuhr · alle LänderDie Ausfuhr bestimmter Erzeugnisse mit fluorierten Treibhausgasen ist beschränkt.Ausfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 3907.30.00.23.0

Anmerkungen (5)

Wortlaut · Kapitel 39, Anmerkung 1
1. Als „Kunststoffe“ gelten in der Nomenklatur die Stoffe der Positionen 3901 bis 3914, die im Zeitpunkt der Polymerisation oder in einem späteren Stadium unter einer äußeren Einwirkung (im Allgemeinen Wärme und Druck, falls erforderlich auch unter Zuhilfenahme von Lösemitteln oder Weichmachern) durch Gießen, Pressen, Strangpressen, Walzen oder ein anderes Verfahren eine Form erhalten können oder erhalten haben, die auch nach Beendigung der äußeren Einwirkung erhalten bleibt. Der Begriff „Kunststoffe“ umfasst in der Nomenklatur auch Vulkanfiber. Dagegen ist dieser Begriff nicht anwendbar auf Stoffe, die als Spinnstoffe des Abschnitts XI gelten.
Wortlaut · Kapitel 39, Anmerkung 2
2. Zu Kapitel 39 gehören nicht: a) zubereitete Schmiermittel der Position 2710 oder 3403; b) Wachse der Position 2712 oder 3404; c) isolierte chemisch einheitliche organische Verbindungen (Kapitel 29); d) Heparin oder seine Salze (Position 3001); e) Lösungen von Erzeugnissen der Positionen 3901 bis 3913 (ausgenommen Kollodium) in flüchtigen organischen Lösemitteln, wenn der Anteil des Lösemittels 50 GHT der Lösung übersteigt (Position 3208); Prägefolien der Position 3212; f) organische grenzflächenaktive Stoffe oder Zubereitungen der Position 3402; g) Schmelzharze und Harzester (Position 3806); h) zubereitete Additives für Mineralöle (einschließlich Kraftstoffe) oder für andere, zu denselben Zwecken wie Mineralöle verwendete Flüssigkeiten (Position 3811); ij) zubereitete hydraulische Flüssigkeiten auf der Grundlage von Polyglykolen, Siliconen oder anderen Polymeren des Kapitels 39 (Position 3819); k) Diagnostik- oder Laborreagenzien auf einem Träger aus Kunststoffen (Position 3822); l) synthetischer Kautschuk im Sinne des Kapitels 40 und Waren daraus; m) Sattlerwaren (Position 4201), Koffer, Handtaschen oder andere Behältnisse der Position 4202; n) Flechtwaren und Korbmacherwaren des Kapitels 46; o) Wandverkleidungen der Position 4814; p) Erzeugnisse des Abschnitts XI (Spinnstoffe und Waren daraus); q) Waren des Abschnitts XII (z. B. Schuhe und Schuhteile …
Weitere 3 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 39, Anmerkung 3
3. Zu den Positionen 3901 bis 3911 gehören nur durch chemische Synthese hergestellte Erzeugnisse der folgenden Kategorien: a) flüssige synthetische Polyolefine, bei deren Destillation weniger als 60 RHT bis 300 °C übergehen, nach Umrechnung auf 1 013 mbar, wenn eine Vakuumdestillation durchgeführt wird (Positionen 3901 und 3902); b) niedrig polymerisierte Harze vom Cumaron-Inden-Typ (Position 3911); c) andere synthetische Polymere aus durchschnittlich fünf oder mehr monomeren Einheiten; d) Silicone (Position 3910); e) Resole (Position 3909) und andere Prepolymere.
Wortlaut · Kapitel 39, Anmerkung 6
6. Als „Primärformen“ im Sinne der Positionen 3901 bis 3914 gelten nur folgende Formen: a) Flüssigkeiten und Pasten, einschließlich Dispersionen (Emulsionen und Suspensionen) und Lösungen; b) Blöcke von unregelmäßiger Form, Brocken, Krümel, Pulver (einschließlich Formmassen), Granulate, Flocken und ähnliche lose Formen.
Wortlaut · Kapitel 39, Anmerkung 7
7. Zu Position 3915 gehören nicht Abfälle, Schnitzel und Bruch eines einzelnen thermoplastischen Stoffes, die in Primärformen umgewandelt wurden (Positionen 3901 bis 3914).

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
C-234/8107.10.1982DIE BESTIMMUNGEN DES GEMEINSAMEN ZOLLTARIFS SIND DAHIN AUSZULEGEN , DASS DAS ERZEUGNIS CORIAN , DAS ZU UNGEFÄHR 66 % SEINES GEWICHTS AUS ALUMINIUMHYDROXID , ZU UNGEFÄHR 33 % AUS POLYMETHYLMETHACRYLAT UND ZU EINEM SEHR GERINGEN PROZENTSATZ AUS KATALYTISCHEN …

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 39 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 3907.30.00

  1. 01.01.19723907.30.00gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Epoxidharze“
  2. 01.01.19953907.30.00unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 3907.30.00
  3. 01.07.19953907.30.00.20.0neu eingeführt · „Epoxidharz in Form von Pulver, mit einem Gehalt an Quarz von 44 GHT bis 55 GHT und Diantimontrioxid von 0,5 GHT bis 1 GHT, zum Vergießen …“
  4. 01.07.19963907.30.00.20.0Wortlaut geändert · „Epoxidharz in Form von Pulver, mit einem Gehalt an Quarz von 44 GHT bis 55 GHT und an Diantimontrioxid von 0,5 GHT bis 1 GHT, zum Vergießen …“ · vorher „Epoxidharz in Form von Pulver, mit einem Gehalt an Quarz von 44 GHT bis 55 GHT und Diantimontrioxid von 0,5 GHT bis 1 GHT, zum Vergießen von Folienkondensatoren“
  5. 01.07.19983907.30.00.20.0Wortlaut geändert · „Epoxidharz in Form von Pulver, mit einem Gehalt an Quarz von 44 GHT bis 55 GHT und an Diantimontrioxid von 0,5 GHT bis 1 GHT, zum Vergieβen …“ · vorher „Epoxidharz in Form von Pulver, mit einem Gehalt an Quarz von 44 GHT bis 55 GHT und an Diantimontrioxid von 0,5 GHT bis 1 GHT, zum Vergießen von Folienkondensatoren“
  6. 01.01.19993907.30.00.20.0Wortlaut geändert · „Epoxidharz in Form von Pulver, mit einem Gehalt an Quarz von 44 GHT bis 55 GHT und an Diantimontrioxid von 0,5 GHT bis 1 GHT, zum Vergießen …“ · vorher „Epoxidharz in Form von Pulver, mit einem Gehalt an Quarz von 44 GHT bis 55 GHT und an Diantimontrioxid von 0,5 GHT bis 1 GHT, zum Vergieβen von Folienkondensatoren“
  7. 01.01.19993907.30.00.40.0neu eingeführt · „Epoxidharz, mit einem Gehalt an Siliciumdioxid von 70 GHT oder mehr, zum Verkapseln von Waren der Position 8533, 8535, 8536, 8541, 8542 …“ · aus 3907.20.11, 3907.20.99
  8. 01.01.20093907.30.00.20.0aufgehoben · aufgeteilt in 3907.20.11, 3907.40.00, 3907.60.80, 3907.91.90
  9. 01.01.20143907.30.00.40.0Wortlaut geändert · „Epoxidharz, mit einem Gehalt an Siliciumdioxid von 70 GHT oder mehr, zum Verkapseln von Waren der Positionen 8533, 8535, 8536, 8541 …“ · vorher „Epoxidharz, mit einem Gehalt an Siliciumdioxid von 70 GHT oder mehr, zum Verkapseln von Waren der Position 8533, 8535, 8536, 8541, 8542 oder 8548“
  10. 01.07.20183907.30.00.70.0neu eingeführt · „Zubereitung aus Epoxidharz (CAS RN 29690-82-2) und Phenolharz (CAS RN 9003-35-4) - mit einem Gehalt an Siliciumdioxid (CAS RN 60676-86-0) …“
  11. 01.07.20223907.30.00.40.0Wortlaut geändert · „Epoxidharz, mit einem Gehalt an Siliciumdioxid von 70 GHT oder mehr, zum Verkapseln von Waren der Positionen 8504, 8533, 8535, 8536, 8541 …“ · vorher „Epoxidharz, mit einem Gehalt an Siliciumdioxid von 70 GHT oder mehr, zum Verkapseln von Waren der Positionen 8533, 8535, 8536, 8541, 8542 oder 8548“
  12. 01.07.20243907.30.00.05.0neu eingeführt · „Waren mit einem Gehalt von mehr als 35 GHT an Epoxidharzen – auch als Epoxyharze oder Polyepoxide bezeichnet –, bei denen es sich um …“ · aus 3907.30.00
  13. 01.07.20243907.30.00.08.0neu eingeführt · aus 3907.30.00
  14. 01.07.20243907.30.00.20.0neu eingeführt · „Waren mit einem Gehalt von mehr als 35 GHT an Epoxidharzen – auch als Epoxyharze oder Polyepoxide bezeichnet –, bei denen es sich um …“ · aus 3907.30.00
  15. 01.07.20243907.30.00.23.0neu eingeführt · aus 3907.30.00
  16. 01.07.20243907.30.00.80.0neu eingeführt · „Waren mit einem Gehalt von mehr als 35 GHT an Epoxidharzen – auch als Epoxyharze oder Polyepoxide bezeichnet –, bei denen es sich um …“ · aus 3907.30.00
  17. 01.07.20243907.30.00.85.0neu eingeführt · aus 3907.30.00

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 3907.30.00.23.0

Gehören Lösungen dieser Epoxidharze unter 3907.30.00.23.0 noch nach Kapitel 39, wenn der Lösemittelanteil über 50 GHT liegt?

Nein, bei mehr als 50 GHT Lösemittel in der Lösung gehört die Lösung nicht nach Kapitel 39, sondern nach Kapitel 39, Anmerkung 2 Buchstabe e in die Position 3208. Bei höchstens 50 GHT Lösemittel schließt diese Anmerkung die Lösung nicht aus.

Welche Zolltarifnummer gilt für bromhaltige Epoxidharze mit Lösungsmittel unter der Warennummer 3907.30.00?

Epoxidharze mit mindestens 21 GHT Brom, mit kein oder weniger als 500 ppm hydrolysierbarem Chlorid und mit Lösungsmittel gehören in 3907.30.00.23.0, sofern sie nicht zu den Waren mit mehr als 35 GHT Epoxidharzen auf der Grundlage von Epichlorhydrin und einem alkoholischen Bestandteil wie BPA gehören. Diese Waren gehören in 3907.30.00.20.0.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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