Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Führungsplatte wird über den Abschnitt XVI, Kapitel 84 in die Position 8466 eingeordnet. Die Hierarchie zeigt den vollständigen Pfad zur 11-stelligen Zolltarifnummer.
- AbschnittKap. 84 bis 85: Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernseh- Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte oder Fernseh- Bild - und - Tonwiedergabegeräte, Teile und Zubehör für diese GeräteXVI
- KapitelKERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON84
- PositionTeile und Zubehör, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen der Positionen 8456 bis 8465 bestimmt, einschließlich Werkstück- und Werkzeughalter, selbstöffnende Gewindeschneidköpfe, Teilköpfe und andere Spezialvorrichtungen für Werkzeugmaschinen; Werkzeughalter für von Hand zu führende Werkzeuge aller Art8466
- Unterpositionandere846691
- Unterpositionfür Maschinen der Positionen 8456 bis 8461846693
- Kombinierte Nomenklaturandere84669350
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Führungsplatte
Der HS-Code für Führungsplatte lautet 8466.93 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8466.93.60. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8466.93.60.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8466.93.60.00.0.
Einreihung von Führungsplatte nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung folgt den Allgemeinen Vorschriften (AV) 1 und 2b. AV 1 bestimmt die Position 8466, da die Führungsplatte als Teil einer Werkzeugmaschine die Voraussetzungen des Positionstextes erfüllt. AV 2b sichert die Einreihung auch für unvollständige oder nicht zusammengebaute Teile, sofern sie die wesentliche Beschaffenheit der vollständigen Ware aufweisen.
Die KN-Unterposition 84669360 erfasst Teile für spanabhebende Werkzeugmaschinen der Positionen 8456 bis 8461. Die weiteren Unterteilungen ergeben sich aus der TARIC und der nationalen Zolltarifnummer.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Führungsplatte
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungAndere Teile von Maschinen, anderweit weder genannt noch inbegriffen, aus Eisen oder Stahl | 8487.90.59.90.0 | 1,2 % |
| Alternative EinreihungAndere Teile von Maschinen, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere | 8487.90.90.90.0 | 1,2 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Führungsplatte (8466) ≠ Andere Teile von Maschinen, anderweit weder genannt noch inbegriffen, aus Eisen oder Stahl (8487) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Führungsplatte bleibt die Zolltarifnummer 8466.93.60.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Führungsplatte (8466) ≠ Andere Teile von Maschinen, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere (8487) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Führungsplatte bleibt die Zolltarifnummer 8466.93.60.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Führungsplatte (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI18130/20-1 | Gleitplatte aus Stahl mit Sintermetallschicht | 8487.90.59.90.0 |
| DE17892/15-1 | Führungsleiste aus Gussmessing mit Graphit-Schmierstoffdepots | 8487.90.90.90.0 |
| DEBTI7128/17-1 | Parallel-Unterlagen aus Stahl für Drehmaschinen (Werkzeugmaschinen-Zubehör) | 8466.93.60.00.0 |
| DEBTI26176/20-1 | Distanzring für Schleifmaschinen | 8466.93.60.00.0 |
| DEBTI35401/21-1 | Trennständer mit Grundplatte für Winkelschleifer (Maschine Position 8461) | 8466.93.60.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr-Zollsätze
Drittlandszollsatz
1,2 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 1,2 % | Drittlandszoll |
| USA | 1,2 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 1,2 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 1,2 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle | Allgemeine Überwachung der Einfuhr. |
Zollrechner für Führungsplatten
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Führungsplatte: Zollwert + Drittlandszoll + Einfuhrumsatzsteuer.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle | Allgemeiner Hinweis: Der Export dieser Ware wird vom Zoll kontrolliert. |
| Dual-Use: Güterlistenprüfung erforderlich | Dieser Hinweis zur Warennummer ist noch keine Einstufung Ihres Produkts. Prüfen Sie die technischen Merkmale, Anmerkungen und Ausnahmen der einschlägigen Güterlisten. Ob eine Ausfuhrgenehmigung benötigt wird, hängt zusätzlich vom konkreten Ausfuhrvorhaben ab. Von der Warennummer zur Güterprüfung → |
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