Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 8466.93.60.00.0 ist wie folgt in die Nomenklatur eingegliedert:
- AbschnittKap. 84 bis 85: Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernseh- Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte oder Fernseh- Bild - und - Tonwiedergabegeräte, Teile und Zubehör für diese GeräteXVI
- KapitelKERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON84
- PositionTeile und Zubehör, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen der Positionen 8456 bis 8465 bestimmt, einschließlich Werkstück- und Werkzeughalter, selbstöffnende Gewindeschneidköpfe, Teilköpfe und andere Spezialvorrichtungen für Werkzeugmaschinen; Werkzeughalter für von Hand zu führende Werkzeuge aller Art8466
- Unterpositionandere846691
- Unterpositionfür Maschinen der Positionen 8456 bis 8461846693
- Kombinierte Nomenklaturandere84669350
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Laserkopf
Der HS-Code für Laserkopf lautet 8466.93 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8466.93.60. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8466.93.60.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8466.93.60.00.0.
Einreihung von Laserkopf nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung des Laserkopfs erfolgt nach AV 1 (Wortlaut der Positionen) und AV 3b (wesensbestimmender Bestandteil). Da der Laserkopf als Teil einer Laser-Werkzeugmaschine erkennbar ist, wird er der Position 8466 zugewiesen. Die AV 6 bestimmt die Unterpositionen auf KN- und TARIC-Ebene.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Laserkopf
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative Einreihungandere - Objektive, gefasst (Position 9002) | 9002.19.00.00.0 | 1,2 % |
| Alternative Einreihungandere - Teile und Zubehör für Laser (Position 9013) | 9013.90.80.00.0 | 1,2 % |
| Alternative Einreihungandere - Laser-Werkzeugmaschine | 8456.11.90.00.0 | 1,2 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Laserkopf (8466) ≠ andere - Objektive, gefasst (Position 9002) (9002) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Laserkopf bleibt die Zolltarifnummer 8466.93.60.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Laserkopf (8466) ≠ andere - Teile und Zubehör für Laser (Position 9013) (9013) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Laserkopf bleibt die Zolltarifnummer 8466.93.60.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Laserkopf (8466) ≠ andere - Laser-Werkzeugmaschine (8456) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Laserkopf bleibt die Zolltarifnummer 8466.93.60.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Eine Einreihung in andere Kapitel ist möglich, wenn der Laserkopf als Teil einer vollständigen Maschine geliefert wird:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative Einreihungandere - Objektive, gefasst (Position 9002) | 9002.19.00.00.0 | 1,2 % |
| Alternative Einreihungandere - Teile und Zubehör für Laser (Position 9013) | 9013.90.80.00.0 | 1,2 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Laserkopf (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI16524/17-1 | Sog. Linsenkassette, F10 INCH LENS CARTRIDGE - auswechselbare Spezial-Ausrüstung zum Schneiden von Edelstahl in Laserschneidmaschinen | 8466.93.60.00.0 |
| DEBTI41553/23-1 | Optikkopf für eine Laser-Wasserstrahl-Schneidmaschine | 9002.19.00.00.0 |
| DEBTI12872/22-1 | Galvo Scanner Bearbeitungskopf für Lasersystem | 9013.90.80.00.0 |
| DEBTI15645/22-1 | Laserschneidanlage mit Bearbeitungskopf | 8456.11.90.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
1,2 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 1,2 % | Drittlandszoll |
| USA | 1,2 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 1,2 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 1,2 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle | Allgemeine Überwachung der Einfuhr. |
Zollrechner
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Laserkopf.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle | Allgemeiner Hinweis: Der Export dieser Ware wird vom Zoll kontrolliert. |
| Dual-Use: Güterlistenprüfung erforderlich | Dieser Hinweis zur Warennummer ist noch keine Einstufung Ihres Produkts. Prüfen Sie die technischen Merkmale, Anmerkungen und Ausnahmen der einschlägigen Güterlisten. Ob eine Ausfuhrgenehmigung benötigt wird, hängt zusätzlich vom konkreten Ausfuhrvorhaben ab. Von der Warennummer zur Güterprüfung → |
Weitere Produkte aus Werkzeugmaschinen
Diese Produkte werden ebenfalls unter 8466 eingereiht: